UMWELTINFORMATIONEN: Mails statt Marken

von | 05.11.2004

Studien, Pläne und Messprotokolle auswerten, das ist das täglich Brot von UmweltschützerInnen. Ein neues Gesetz soll den Zugang zu solchen Informationen für NGOs wie für Privatpersonen vereinfachen.

Studien, Pläne und Messprotokolle auswerten, das ist das täglich Brot von UmweltschützerInnen. Ein neues Gesetz soll den Zugang zu solchen Informationen für NGOs wie für Privatpersonen vereinfachen.

UmweltschützerInnen schimpfen häufiger über BeamtInnen, weil sie die gewünschte Information nicht herausgeben. Mitleid mit BeamtInnen, die Information herausgeben müssen, haben sie seltener. Mitleid kommt aber auf, wenn die Herausgabe bedeutet, 300 kopierte Seiten eines Kommodo-Dossiers einzeln mit 10-Cent-Marken zu bekleben, wie es das Gesetz vorschreibt. Der sinnlose Arbeitsaufwand stellt natürlich auch eine Hürde dar, wenn es darum geht, an Informationen zu kommen: BeamtInnen versuchen, BürgerInnen abzuwimmeln, weil sie weder Zeit noch Lust zum Kleben haben.

Es ist nicht die einzige Hürde. Das Gesetz über Informationszugang im Umweltbereich von 1992 funktioniert schlecht. Greenpeace-Mitarbeiter Roger Spautz berichtet über seine Erfahrtungen: „Als wir im Frühjahr Einwände gegen den Luxemburger CO2- Plan einbringen wollten, haben wir Emissionsdaten der Gas- und Dampfturbine in Esch-Belval angefragt.“ Das Ministerium verwies ihn an die Umweltverwaltung und diese wiederum, so Roger Spautzs Eindruck, hatte die Daten gar nicht zur Verfügung – obwohl die Betriebsgenehmigung regelmäßige Messungen vorschreibt. „Solche Verzögerungen behindern unsere Arbeit erheblich.“

Das soll jetzt besser werden. Die Umweltkommission der Chamber berät derzeit über einen Gesetzestext, der den Zugang zu Informationen im Umweltbereich regelt. Grundlage des Textes ist eine EU-Direktive, die sich weit gesteckte Ziele gesetzt hat. Dort heißt es unter anderem: „Les autorités publiques mettent à disposition et diffusent le plus largement possible auprès du grand public l’information en matière d’environnement, en utilisant notamment les technologies de l’information et des communications.“ Auch die Fristen bei Anfragen sind streng geregelt.

Freier Zugang

Eine solche offensive Informationspolitik ist nicht nach jedermanns Geschmack. Scharfe Kritik am Gesetzentwurf gab es von Seiten der Staatsbeamtenkammer. Das Zusammenspiel mit anderen, die Informatonsfreiheit einschränkenden Gesetzen, insbesondere jenem zum Datenschutz, werde die zuständigen Beamten in „delikate“ Situationen bringen. Im Zweifelsfall würden sie dann Dokumente nicht freigeben, um sich nicht der Gefahr einer Strafverfolgung auszusetzen, prophezeit die Kammer in ihrem Gutachten. Dieses Problem ist ein reales, auch wenn das Gutachten vor allem einem anderen Zweck dient: Es rechtfertigt die Abwehrhaltung der StaatsbeamtenInnen gegen alles, was die Rechte der BürgerInnen gegenüber der Bürokratie stärkt.

Interessant ist allerdings der Vorschlag der Kammer, die Aufgaben der Datenschutzkommission zu erweitern: Diese Kommission könnte die Anwendung der bestehenden Gesetze zur Weitergabe von Informationen koordinieren. Einen ähnlichen Weg hat man in Deutschland gewählt, wo derzeit an einem Informationsfreiheitsgesetz gearbeitet wird. Der Bundesdatenschutzbeauftragten soll auch „Informationsfreiheitsbeauftragter“ werden. Die Erfahrungen in den Bundesländern, die bereits entsprechende Gesetze haben, zeigen keinen Ansturm von Anfragen, gefolgt von einer Prozesslawine. In den meisten Fällen wurden die Informationen nach kurzer Prüfung freigegeben. Und obwohl sich diese Gesetze, wie auch das kommende Bundesgesetz, nicht nur auf den Umweltbereich beschränken, betrifft ein Großteil der Anfragen konkrete Bau- und Planungsvorhaben in den Gemeinden.

Solche Informationen werden auch in Luxemburg künftig einsehbar sein. Laut neuem Gesetz reicht der Begriff Umweltinformationen von Messungen von Umweltwerten bis zu Beschreibungen von Maßnahmen und Planungen, die einen Einfluss auf Umwelt und Gesundheit haben … oder haben könnten. Roger Spautz hofft, dass zum Beispiel die Energieabteilung im Wirtschaftsministerium auskunftsfreudiger wird: „Die wollten nie Informationen herausrücken.“ Auch der Mouvement écologique ist optimistisch. „Die Ministerien werden die Daten zu Flugschneisen und Lärmbelastung im Findel-Dossier nicht mehr unter Verschluss halten können“, sagt Blanche Weber, Präsidentin der Umweltorganisation.

In einer 11-seitigen Stellungnahme schlägt der Mouvement Verbesserungen am Gesetzentwurf vor. In den grundsätzlichen Fragen dürfte er allerdings auf Granit beißen. Er fordert, das Recht auf Informationen im Umweltbereich durch ein Klagerecht für Umweltorganisationen zu ergänzen. Derzeit darf gegen die Missachtung von Umweltgesetzen nur klagen, wer einen persönlichen Schaden erleidet. NGOs, die im Namen des Allgemeininteresses klagen könnten, sind ausgeschlossen. Dies stehe in Widerspruch zur Aarhus-Konvention, so der Mouvement.

Mehr Rechte

Diese von Luxemburg unterzeichnete, aber noch nicht umgesetzte Konvention schreibt vor, wie Bürgerbeteiligung im Umweltbereich auszusehen hat: Informationen freigeben, mitentscheiden lassen, Klagemöglichkeiten schaffen. Doch der Gesetzentwurf zum Informationszugang beschränke sich auf den ersten Teil der Aarhus-Konvention, heißt es im Exposé des motifs. Für das Klagerecht sei es besser zu warten, bis eine EU-Direktive vorliege. Auch der LSAP-Abgeordnete Roger Negri, Präsident der Umweltkommission, winkt ab: „Eine Umsetzung der Konvention würde zu juristischen Problemen führen. Der jetzt vorliegende Gesetzestext bedeutet einen ersten Schritt nach vorn.“

„Damit das Gesetz etwas bringt, muss es einfacher werden, Rekurs zu erheben, wenn Informationen verweigert werden“, so die Ansicht von Blanche Weber. Der Gesetzvorschlag sieht vor, dass weiterhin das Verwaltungsgericht zuständig ist. Das hält die Mouvement-Präsidentin für unangemessen. Ihre Organisation habe von dieser Möglichkeit nie Gebrauch gemacht. Zum einen sei ein solcher Rekurs ziemlich teuer, zum anderen seien die Verfahren lang – zu lang, wenn man die Informationen dringend brauche. Greenpeace Luxemburg hat den Rekurs einmal durchexerziert und den Staat gezwungen, die Wirtschaftlichkeitsstudie zur Gas- und Dampfturbine herauszurücken. In der Umweltkommission steht dieser Punkt noch aus. Roger Negri verweist auf die Direktive: „Ein Rekurs muss so einfach und billig wie möglich sein. Die Frage ist, ob wir eine Alternative zum Verwaltungsgericht haben.“ Der Mouvement écologique jedenfalls hat angekündigt, kurzfristig eine solche Alternative vorzulegen.

Auf die Frage, wie offensiv die Informationspolitik nach dem neuen Gesetz ausfallen soll, versichert Roger Negri, es gehe darum, Zugang zur Information zu ermöglichen, statt Barrieren zu bauen. Zu den ominösen 10-Cent-Marken meint er: „Im Zeitalter der elektronischen Daten ist eine solche Vorschrift überholt. Wenn der Beamte die Informationen per E-Mail verschickt, muss er dann die Marke auf den Bildschirm kleben?“

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