Weder Medien, noch NGOs, noch die Abgeordneten interessierten sich wirklich für die am Dienstag im Chamber-Plenum vorliegende Neufassung der Umsetzung des europäischen Haftbefehls. Dabei stellt dieses 2002 geschaffene Instrument eine äußerst potente Waffe zur grenzüberschreitenden Verbrechensbekämpfung dar – und eine höchst umstrittene. Der bisher bekannteste Fall ist der Auslieferungsantrag Schwedens gegen Julian Assange. Problematisch ist einerseits, dass die Auslieferungen sehr schnell erfolgen können, andererseits, dass man aufgrund bestimmter Anschuldigungen ausgeliefert werden kann, auch wenn diese im eigenen Land nicht im gleichen Maße strafbar sind. So gibt es zum Beispiel erhebliche Unterschiede zwischen den Gesetzgebungen in Sachen Terrorismus und Rassismus. Die NGO Fair Trials International fordert eine Reform des Haftbefehls und führt Beispiele für gravierende Missbräuche an: unfaire Verfahren in Italien, Frankreich, Portugal und Spanien, polizeiliche Misshandlungen in Griechenland, ein irrtümlicher Antrag aus Ungarn … Die der Chamber vorliegenden Veränderungen gehen aber eher in Richtung Verschärfung – und wurden durchgewunken.
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