Jagdgegner: Nie wieder klagen

Verbieten, dass auf dem eigenen Waldstück Wild geschossen wird, dürfen JagdgegnerInnen das? Ja, antworteten die Grünen, unter Verweis auf das in anderen Zusammenhängen eher ungeliebte Eigentumsrecht, als sie vor über zehn Jahren ein neues Jagdgesetz forderten. Ja, antwortet jetzt auch in letzter Instanz der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Fall aus Deutschland – und dürfte damit endgültig Rechtssicherheit geschaffen haben. In erster Instanz hatte das Gericht nämlich, anders als in zwei ähnlichen Fällen, zu Gunsten der Grünröcke entschieden, weil das deutsche Gesetz die Jagd als Realisierung des öffentlichen Interesses definierte (woxx 1096). Die unsichere Rechtslage hatte im Frühjahr 2011 weder Regierung noch Parlament davon abgehalten, das neue Jagdgesetz zu beschließen, in dem ein Opt-out für JagdgegnerInnen vorgesehen ist. Zu Recht, wie das jetzt erfolgte Urteil zeigt, das dafür aber voraussichtlich eine Gesetzesänderung in Deutschland erzwingt. Seinerzeit war die Jägerföderation gegen die „absurde Ausnahmeregelung zu Gunsten der ethischen Jagdgegnerschaft“ Sturm gelaufen, die zu einem „Verlust der Biodiversität“ führen werde. Nun, nach verlorener Schlacht, war man gegenüber RTL bemüht, das Ganze herunterzuspielen: Bisher seien nur fünf Hektar aus den Jagdlosen entfernt worden, die Auswirkung der Opt-out-Klausel sei also minimal.


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