Manchmal, zugegeben selten, lässt sie einen doch aufatmen, die deutsche Rechtsprechung. Etwa als es nun um die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare ging, um eben solche Rechte, die seit Jahr und Tag für Mann und Frau selbstverständlich sind. Letzte Woche hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe endlich das Adoptionsrecht reformiert und das obwohl sich Bundeskanzlerin Merkel bis zuletzt zierte. Das Verbot von Zweitadoptionen verstoße gegen das Grundgesetz, entschied der erste Senat einstimmig. Ja wieso sollten denn auch zwei Väter oder Mütter nicht genau so gut oder besser sein, als die klassischen heterosexuellen Bilderbucheltern? Aus Sicht der Fachverbände spricht jedenfalls nichts dagegen. Nun will auch Luxemburg in absehbarer Zeit nachziehen. Die Justizkommission der Chamber will den Weg frei machen, um gleichgeschlechtlichen Paaren die „adoption simple“ zu ermöglichen. Lediglich ein Punkt im Code Civil müsse geändert werden, dann stünde zwei Männern oder zwei Frauen, die ein Kind adoptieren wollen, nichts mehr im Weg. Oder doch, Herr Kartheiser?
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