(woxx) – Wie am Donnerstag nachmittag bekannt wurde, ist Luxemburg wegen eines Eingriffs in die Pressefreiheit verurteilt worden. Als die Polizei vor vier Jahren die Redaktionsräume der lusophonen Wochenzeitung Contacto durchsuchte und handgeschriebene Notizen, sowie diverse Datenträger beschlagnahmte, handelte sie gemäß dem EU-Gerichtshof in Straßbourg illegal. Das Medium, das zum Verlagshaus St. Paul gehört, wurde damals von einem Sozialarbeiter wegen Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz und Verleumdung angezeigt. Contacto hatte über einen Sorgerechtsstreit berichtet, bei dem die Eltern mit dem Jugendamt in Konflikt lagen. Damit ist es nun bereits das dritte Mal, dass der luxemburgische Staat in Pressefragen von Straßburg gemaßregelt wurde. Wie bereits in den Fällen von Marc Thoma in der „Försteraffäre“ und bei der Redaktionsdurchsuchung des Journal, im Fall Rob Roemen gegen Michel Wolter, nimmt die hiesige Justiz es in Sachen Presserecht nicht immer so genau.
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