(rg) – Die auf Ende Oktober vorverlegten Wahlen bescheren uns zwar einen (angenehm?) kurzen Wahlkampf, sie werden dafür aber über Monate hinweg das laufende politische Geschäft in Luxemburg zu einigen Verrenkungen zwingen. Da die abtretende Regierung Anfang Oktober keinen Budgetentwurf in der Chamber einbringen wird, können die parlamentarischen Beratungen für den nächsten Haushalt frühestens am Ende des ersten Trimesters des neuen Jahres abgeschlossen sein. Das ist zwar demokratischer gegenüber der nachfolgenden Regierungsmehrheit, ist aber mit einigen Unannehmlichkeiten verbunden. Die neue Regierung wird im Dezember ein Notgesetz vorlegen, das es ihr erlaubt, mit sogenannten „12ièmes provisoires“ zu arbeiten. Die Regierungsstellen können dann ab Januar 2014 Monat für Monat ein Zwölftel des Vorjahreshaushalts ausgeben. Für die laufenden Tätigkeiten mag das unproblematisch sein. Schwierig aber wird es für bestimmte große Investitionen und jährliche Zuschüsse. Luxemburg hat sich zum Beispiel verpflichtet, zu bestimmten Stichtagen, die teilweise schon in den ersten Monaten des Jahres liegen, höhere Beiträge an diverse internationale Organisationen zu überweisen. Verspätungen werden mit Strafzinsen belegt, weil auch diese Organisationen Verpflichtungen eingegangen sind. Aber auch in Luxemburg selbst kann es zu einigen Engpässen kommen, da in staatlich (mit-)finanzierten Bereichen viele Strukturen auf ihre Zuwendung warten. Das betrifft besonders diejenigen, die über kein eigenes finanzielles Polster verfügen, mit dem sie höhere Ausgaben vorfinanzieren könnten.
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