(lm) – Kinder, die konfessionslos aufwachsen, haben keinen Anspruch auf einen
Ethikunterricht als Alternative zum Religionsunterricht. Das hat das
Bundesverwaltungsgericht am 16. April entschieden, und dabei daran
erinnert, dass demgegenüber laut deutschem Grundgesetz die Verpflichtung
besteht, Religionsunterricht anzubieten. Dieses Urteil ist in höchstem
Maße interessant für die ProtagonistInnen des Luxemburger Kulturkampfs.
Anhänger der Initiative „Fir de choix“, die am Samstag eine Demo
veranstaltet, können dieses Urteil als Argument dafür heranziehen, dass
Religionsunterricht als gesondertes Fach keineswegs unzeitgemäß ist.
Wenn schon ein großes, demokratisches Land wie Deutschland die
Religionsgemeinschaften privilegiert, dürfte es keinen zwingenden Grund
geben, die derzeit in Luxemburg bestehende Gleichbehandlung von
katholischem Religionsunterricht und Ethikunterricht zu Ungunsten der
Religion zu verändern. Befürworter des gemeinsamen, nicht religiös
ausgerichteten Werteunterrichts in Luxemburg dagegen werden aus dem
deutschen Urteil, wie aus dem Verhalten der Kirche hierzulande, etwas
anderes schließen: Dass für ihre klerikalen Widersacher Begriffe wie
Wahlfreiheit, Toleranz und Gleichbehandlung immer nur Kampfbegriffe für
die eigenen Interessen sind.
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