FINANZTRANSAKTIONSSTEUER: Im Vorwahlgang weichgespült

Vor über einem Jahr beschlossen elf europäische Länder, eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. Viel weiter ist man seitdem nicht gekommen. Nun soll frühestens ab 2016 eine Light-Version in Kraft treten.

„Du kannst ruhig dafür stimmen, sie kommt sowieso nie.“ Diesen Rat soll Ex-Premier Jean-Claude Juncker vor gut einem Jahr seiner Parteikollegin und Europa-Abgeordneten Astrid Lulling gegeben haben. Beide unterhielten sich über Finanztransaktionssteuer. Juncker, der bei diesem Thema gerne seinen Finanzminister Frieden vorschickte, um die nicht überall in Europa gerne gesehene Luxemburger Ablehnung zu vertreten, könnte mit seiner Einschätzung Recht behalten. Denn das, was diese Woche der österreichische Finanzminister Michael Spindelegger als „Einigung“ verkaufen wollte, hat mit dem eigentlichen Vorhaben nur noch bedingt etwas zu tun.

Österreich gehört neben Frankreich, Deutschland und Belgien zu den elf europäischen Ländern, die sich im Januar 2013 zu einer verstärkten Zusammenarbeit zusammentaten mit dem Ziel, eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. Gerne hätte man vor den Europawahlen ein positives Signal gegeben. Doch bereits im Vorfeld des Treffens der EU-Finanzminister am Dienstag wurde klar: Viel weiter als vor einem Jahr war man noch nicht gekommen. Man müsse „Schritt für Schritt vorgehen“, ruderte etwa der deutsche Finanzminister Wolfgang Schäuble herum. In einer ersten Phase könne lediglich eine begrenzte Besteuerung von Aktien und einigen Derivaten beschlossen werden.

Dieser „erste Teil“ werde „ab Januar 2016“ in Kraft treten, kündigte Spindelegger am Montagabend an, ohne weitere Details zu nennen. Bezüglich des Inhalts der Steuer brauche man ein Engagement der elf Staaten, „das ein bisschen mehr in die Tiefe geht“, hatte der Minister vor dem Treffen betont.

Doch es bestehen Divergenzen, die sich wohl nicht wegdiskutieren lassen. Während Deutschland dafür ist, alle Finanzprodukte zu besteuern, setzt sich vor allem Frankreich dafür ein, Derivate auszuschließen. Eine Besteuerung dieser Finanzinstrumente würde französische Banken besonders treffen. Nicht einig ist man sich auch darüber, was mit den Steuereinnahmen passieren soll.

Erster Trippelschritt ab 2016

Die Gegner der Steuer betrachten die Debatte mit einer gewissen Genugtuung. Es scheine ihm, als gebe es unter den Elf gar keine Einigung, diese wollten lediglich vor den Wahlen etwas präsentieren, sagte der niederländische Finanzminister Jeroen Dijsselbloem. Es sei nun an den elf Ländern, zu beweisen, dass die Steuer keinen Nachteil für den Rest der EU-Mitglieder nach sich ziehe, betonte sein schwedischer Kollege Anders Borg.

Großbritannien scheiterte indessen mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Am vergangenen Mittwoch entschied das Gericht, dass eventuelle negative Auswirkungen für den Finanzstandort London noch nicht abzusehen seien. Die Formulierung des Urteils ließ den Kläger optimistisch zurück: Die Entscheidung bestätige, dass Großbritannien den endgültigen Vorschlag für die Steuer durchaus anfechten könne, so die Reaktion im britischen Finanzministerium. „Dieses Urteil besagt nichts, außer dass es zu früh ist, um eventuelle Folgen der Steuer abzuschätzen“, sagte auch der Luxemburger Finanzminister Pierre Gramegna am Rande des Treffens in Brüssel. In Luxemburg blieb bekanntlich auch die blau-rot-grüne Regierung bei ihrer Ablehnung der Finanztransaktionssteuer.

Auf europäischer Ebene treten die Grünen weiterhin als vehemente Befürworter der Besteuerung von Finanzprodukten auf. Als „Schrumpfsteuer“ bezeichneten sie die nun beschlossene Steuer. Dies sei keine Finanztransaktionssteuer, sondern eine „Börsenumsatzsteuer auf Aktiengeschäfte“, deren Prinzip eine Umgehung und Ausnahmefälle ermögliche. Da sie auf die meisten Derivate und Anleihen gar nicht erhoben wird, sei mit gerade einmal zehn Prozent der ursprünglich erwarteten Einnahmen zu rechnen. Experten gingen davon aus, dass die Finanztransaktionssteuer den elf Ländern rund 34 Millionen Mehr-Einnahmen bescheren könnte.


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