Gesetzesreform zu Wahlumfragen: Montagsfrage

von | 25.11.2015

Die neue Regelung der Umfragen enthält viel Erfreuliches, wirft aber auch so manche Frage auf.

Wahlforschung in Neuseeland. (Mark Payne, Denmark / CC-BY 3.0)

Wahlforschung in Neuseeland. (Mark Payne, Denmark / CC-BY 3.0)

Dreieinhalb Jahre hat das Parlament an Alex Bodrys Proposition de loi herumgedoktert – nun ist sie endlich spruchreif. Der LSAP-Abgeordnete hatte im März 2012 vorgeschlagen, die Wahlgesetz-Regelungen zu den Meinungsumfragen zu reformieren. Nachdem die Regierung 2014 Position bezogen hatte, organisierte Bodry selbst als Präsident der Commission juridique und Rapporteur des eigenen Reformvorschlags den legislativen Endspurt.
Die radikalste Neuerung der Reform, über die demnächst im Plenum abgestimmt wird, ist die Verkürzung der Sperrfrist: Bisher durften im letzten Monat vor einem Wahlgang keine Umfragen mehr veröffentlicht werden. Künftig wird diese Frist auf fünf Tage vor der Wahl reduziert – in der Praxis ist also der Montag vor dem Wahlsonntag der letzte Tag, an dem Umfragen erscheinen. Außerdem – und hier hat sich das Parlament gegen den Staatsrat durchgesetzt – müssen, zusammen mit den Ergebnissen der Umfrage, umfassende Angaben über deren Zustandekommen veröffentlicht werden. Zu diesen Metadaten gehören – im Sinne maximaler Transparenz – der genaue Wortlaut der Fragen und Informationen über die Verarbeitung der Ergebnisse. Falls es sich nicht um Brutto-Ergebnisse handelt, muss angegeben werden, nach welchen Kriterien eine Projektion erstellt wurde. Bei weiteren Angaben, wie der Erhebungsmethode und der statistischen Zuverlässigkeit, genügt es, sie bei der „Autorité luxembourgeoise indépendante de l’audiovisuel“ (Alia) zu deponieren. Dort sind sie dann für jedermann einsehbar – und zwar online.
Im der ursprünglichen Proposition de loi waren auch Mindestanforderungen an die Qualität von Wahlumfragen vorgesehen. Hier hat die Kommission dem Staatsrat nachgegeben – der plädiert für eine Selbstregulierung dieses Sektors der Meinungsforschung. Die Kontrolle der Umfragen durch die Alia beschränkt sich damit darauf, die Einhaltung der formalen Kriterien – Angaben zur Umfrage und Zeitpunkt der Veröffentlichung – zu überprüfen. Es schützt derzeit also nichts die Wählerinnen und Wähler vor schludrig produzierten Wahlprognosen. Andererseits hat der Staatsrat zu Recht angemerkt, dass eine Einschränkung der Veröffentlichung von Umfrageergebnissen – nach welchen Kriterien auch immer – durchaus die Meinungsfreiheit tangieren könnte.
Schwerer nachzuvollziehen ist die Verschärfung gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag von 2012 betreffs der Sperrfrist für Umfragen. Diese beträgt nun fünf statt, wie ursprünglich von Bodry vorgeschlagen, zwei Tage. Diese Regelung soll sicherstellen, liest man im Kommissionsbericht, dass gegen Verstöße noch Klagen eingereicht werden können. Nachdem aber die Qualitätsanforderungen gestrichen wurden, gibt es eigentlich für Klagen kaum noch Gründe. Man kann sich aber gut vorstellen, dass während dieser fünf Tage die finanzkräftigeren unter den Parteien sich einen Vorteil verschaffen, indem sie auf – nicht veröffentlichte – Umfragen zurückgreifen. Die Idee einer Verpflichtung zur Veröffentlichung aller Wahlumfragen im Sinne der Chancengleichheit taucht in den Überlegungen leider nicht auf.

Maulkorb für Wochenblätter?

Wird diese Reform wirklich sicherstellen, dass Versuche, mit Umfrageergebnissen Einfluss auf den Wahlausgang zu nehmen, unterbleiben? Unklar ist zum Beispiel, wie weit die Alia in der Praxis gegen die Online-Veröffentlichung von Umfragen durch Privatpersonen vorgehen kann – obwohl das Schadenspotenzial von Internet-Hypes größer ist als das vieler traditioneller Medien. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die neuen gesetzlichen Regelungen nicht nur auf das Veröffentlichen sondern auch auf das Kommentieren von Umfragen beziehen. Muss also, wer eine bereits veröffentlichte Umfrage kommentiert, die Metadaten neu abdrucken? Und vor allem: Gilt die Sperrfrist auch für Reaktionen auf Umfragen? Falls ja, würde das bedeuten, dass keine der in Luxemburg erscheinenden Wochenzeitungen in der Woche vor den Wahlen die vorliegenden Prognosen kommentieren darf. Die woxx jedenfalls wird sich den Mund nicht verbieten lassen.

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