Scheidungsrecht vor der Reform

von | 16.05.2016

Zur Halbzeit der aktuellen Koalition präsentierten Justizminister Felix Braz (Déi Gréng) und sein Kollege für soziale Solidarität, Romain Schneider (LSAP), eine umfangreiche Reform, die neben der Abänderung des Scheidungsrechtes auch die Schaffung der Funktion Familien-richter und eine Neu-Formulierung der „autorité parentale“ vorsieht. Im Vorfeld hatte die CSV bemängelt, durch die Verbindung dieser drei Reformelemente würde das Gesetzgebungsverfahren ungebührlich in die Länge gezogen. Braz verwies darauf, dass diese Reformen in ihrer Gesamtheit seit 1999 durch die Verfassungsrichter gefordert werden und es die CSV war, die bis vor zweieinhalb Jahren den Justizminister stellte. Es „würde den justizpolitischen Sprecher der CSV ehren, wenn er jetzt zugäbe, hier sei sehr viel Zeit verloren worden“ meinte Braz „ganz ironiefrei“. Die wichtigsten Neuerungen des Entwurfs: Es gibt in Zukunft keine Scheidung mehr wegen Fehlverhaltens eines Partners, sondern entweder auf der Basis beiderseitigen Einverständnisses oder gemäß dem hierzulande bislang nicht bekannten Zerüttungsprinzip. Auch soll das Sorgerecht für die Kinder nicht, wie bisher üblich, in der Regel nur einem Elternteil zugesprochen werden, sondern die Verantwortung soll bei beiden verbleiben auch wenn einem Elternteil die Hauptaufgabe bei der Erziehung zukommen kann. Romain Schneider verwies seinerseits auf die Möglichkeit geschiedener Ehepartner, die länger als fünf Jahre nicht berufstätig waren, Rentenansprüche für diese Zeit aus dem gemeinsamen Eheguthaben – sofern vorhanden – zu finanzieren.

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