Wegen der Dürre: Flexiblere Regeln für Betriebe

von | 04.09.2026

Am vergangenen Mittwoch hat Landwirtschaftsministerin Martine Hansen (CSV) Entlastungen für landwirtschaftliche Betriebe angekündigt. Die anhaltende Dürre sei eine „außergewöhnliche Wetterbedingung“, so das Ministerium nach einem Treffen mit der Landwirtschaftskammer. Deshalb sollen nun flexiblere Regeln gelten, damit Landwirt*innen eine schlechte Ernte abfedern können. Bestimmte Grünflächen, die als Pufferstreifen gedacht sind oder auf denen Zwischenfrüchte wachsen, können nun auch für den Futteranbau genutzt werden. Zudem wird die in für Beihilfen vorgeschriebene Weidedauer von mindestens drei Monaten auf zwei reduziert. Auch Bio-Landwirt*innen können vorübergehend und unter bestimmten Voraussetzungen ihre Tiere mit konventionellem Futter füttern. Sollte im Frühjahr die Ernte des Grünlandes schlecht ausfallen, können Betriebe zudem neue Kulturen aussäen. Außerdem sollen Landwirt*innen, deren Ernte von der Dürre betroffen ist und die deshalb ihre Verpflichtungen nicht einhalten können, nicht sanktioniert werden, so das Ministerium. Die Ernteausfälle werden als einen „Fall höherer Gewalt“ behandelt. Die Dürre hat historische frühe Mais- und Getreideernten verursacht. Auch beim Grünland sind die Erträge betroffen, sodass Futtermittel knapp werden  (woxx 1900, „Erntegespräche: Mais, Getreide und Grünland leiden“).

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