In einem Schreiben bekräftigt die luxemburgische Staatsanwaltschaft ihre Nulltoleranz gegenüber Pedokriminalität. Allein die Vorstellung, junge Kinder in Form von Sexobjekten darzustellen, schockiere zutiefst. Damit wird sich auf einen rezenten Vorfall bezogen: So hatten beim Onlineversandhändler Amazon in Frankreich aufblasbare Sexpuppen in Kinderform zum Verkauf gestanden. Nachdem Kinderschutzverbände Alarm schlugen, wurde die Ware auf Ansuchen des Familienstaatssekretärs Adrien Taquet umgehend entfernt und der Anbieter gesperrt. Der Internationale Verband der Inzest-Opfer begrüßte am Wochenende auf Twitter das „schnelle Eingreifen“ der französischen Regierung. Laut dem Verband waren bei Amazon in Großbritannien bereits 2018 ähnliche Produkte im Angebot. Wie die luxemburgische Staatsanwaltschaft mitteilt, ist zu befürchten, dass die entfernten Puppen auf anderen Internetsites wieder auftauchen werden. Pornografische Produkte, die Minderjährige involvieren, zu erwerben, zu besitzen oder anzuschauen, ist strafbar. Die Staatsanwaltschaft erinnert daran, dass in solchen Fällen mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro und einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren gerechnet werden kann.
« Il faut assurer l’effectivité de la directive »
L’Initiative pour un devoir de vigilance et la Commission consultative des droits humains (CCDH) ont présenté dix recommandations afin d’assurer « l’effectivité » de la transposition de la directive européenne sur le devoir de vigilance. Actuellement, les victimes de violations de droits humains ou environnementaux survenues au long des...

