Kleine Schritte im Kampf gegen Gewalt an Schulen

von | 09.06.2021

Künftig sollen in den Schulen Daten über Missbrauchsfälle erhoben werden. Ob es zur Implementierung des seit langem geforderten Child Protection Officers kommen wird, ist noch unklar.

© pxfuel.com

Ab dem kommenden Schuljahr wird erfasst, aus welchen Gründen Schüler*innen Schulpsycholog*innen aufsuchen. Das geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hervor. Die grünen Abgeordneten Djuna Bernard und François Benoy hatten von Bildungsminister Claude Meisch (DP) und Gleichstellungsministerin Taina Bofferding (LSAP) wissen wollen, wie in Zukunft gegen sexualisierte Gewalt an Schulen vorgegangen werde.

Zum Anlass nahmen Bernard und Benoy einen offenen Brief, über den die woxx vor sechs Wochen berichtete. Darin hatten zwei ehemalige LCD-Schülerinnen gefordert, in Bildungsinstitutionen konsequenter bei der Prävention von und Reaktion auf Missbrauchsfälle(n) vorzugehen.

Beide Wortmeldungen, die Fragen der Abgeordneten und der Brief der Schüler*innen, beziehen sich auf einen konkreten Vorfall. So war im März ein Lehrer des Diekircher Gymnasiums wegen anhaltender Belästigungsvorwürfen suspendiert und der Commissaire du gouvernement aux affaires disciplinaires eingeschaltet worden.

Auf Nachfrage der woxx hatte das Bildungsministerium im April geantwortet, dass es keine Daten darüber gebe, wie oft Schüler*innen von Lehrkräften belästigt, misshandelt, bedrängt oder gemobbt würden. Das soll sich also nun ändern. Zumindest teilweise: Der Antwort der Minister*innen zufolge sollen einzig die Gesprächsanfragen beim SePAS (Service psycho-social et d’accompagnement scolaires) nach Kategorien aufgeschlüsselt werden. Wird ein Fall direkt an den Commissaire du gouvernement aux affaires disciplinaires oder die Staatsanwaltschaft kommuniziert, ohne dass der*die Schüler*in anschließend eine*n Schulpsycholog*in aufsucht, wird er demnach nicht in die Statistik einfließen.

Auf die Frage, wie Schüler*innen und Schulpersonal für die Problematik sensibilisiert würden, reagieren die Ministerien mit einer Auflistung von Weiterbildungen, Broschüren und Workshops externer Akteuren. Auf diese war die woxx zum Teil in oben verlinktem Artikel eingegangen.

Zu guter Letzt wollten Bernard und Benoy aber auch noch wissen, wie es um den Child Protection Officer (CPO) stehe – eine unabhängige Instanz, die einerseits bei konkreten Fällen eine Einschätzung gibt oder gegebenenfalls zwischen den Parteien vermittelt. Andererseits kann sie aber auch helfen, eine allgemeine Feedbackkultur sowie gewaltfreie, respektvolle Kommunikation innerhalb einer Institution zu fördern. Der CPO wurde erstmals vom Ombudskomitee fir d’Rechter vum Kand ins Gespräch gebracht, der woxx gegenüber hatte Präsident Charel Schmit uns im Frühjahr Details dazu gegeben.

Laut Bildungs- und Gleichstellungsministerium müsse aber erst einmal evaluiert werden, ob der CPO eine externe Instanz oder vielmehr integraler Bestandteil der bereits bestehenden werden soll. Dass die zweite Variante der Grundidee des CPO entgegen stehen würde, scheint die Ministerien nicht weiter zu stören.

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