„Plan hospitalier“

von | 16.01.2017

„Der Staatsrat gibt uns in wesentlichen Punkten recht“, lautet es in der Bewertung der „Association des médecins et médecins-dentistes“ (AMMD) betreffend das Gutachten des Staatsrats zum Gesetzprojekt 7056 über die Spitalplanung. Dieses Gutachten trage ihren zahlreichen inhaltlichen Kritiken an diesem unausgewogenen juristischen Text Rechnung und prangere zudem prozedurale Fehler im Rahmen der Konzertierung an. Der Staatsrat hatte in seiner letzten Sitzungswoche zu einer ganzen Reihe von der Regierung als dringlich eingestuften Gesetzesvorhaben noch Gutachten erstellt. Nicht immer im Sinne der Gesetzgeber. So enthält auch das erwähnte Gutachten zwar nicht „zahlreiche formelle Einwände“ wie von der AMMD behauptet, aber doch zwei solcher Einsprüche, die das betreffende Gesetz nicht unmöglich machen, aber die Prozedur bis in den Herbst hinein verlängern könnten. Die AMMD sieht sich bestätigt und will sich weiterhin „vehement gegen alle Versuche wehren, die das Zusammenspiel der einzelnen Akteure in den Krankenhäusern auf eine unverantwortliche Art und Weise unilateral abändern wollen“. Gemeint ist die in den Augen der AMMD vorgesehene Entmachtung des „conseil médical“, die Vertretung der mit einem bestimmten Spital zusammenarbeitenden Privatärzte. Die darf in Zukunft bei strukturellen Änderungen im Spitalalltag zwar einen „avis“ abgeben, das ist aber nicht bindend. Der Staatsrat schlägt als Kompromisslösung vor, dass ein gewählter Vertreter des conseil médical mit Stimmrecht im Verwaltungsrecht des Spitals sitzen sollte. Ob dieser Vorschlag der AMMD reicht, gilt zu bezweifeln. Der Ärzteverband kündigt einen eigenen Text mit weitgehenden Änderungen an.

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