Weniger Steuererleichterungen für Greenwashing

von | 01.12.2022

Grüne Finanzprodukte sind in aller Munde, nachdem diese Woche ein internationales Team von Journalist*innen unter Leitung des niederländischen Mediums „Follow the Money“ aufgedeckt hat, dass die Hälfte der „nachhaltigen“ Fonds Geld in fossile Energien und Fluggesellschaften investiert. Die EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen sollte eigentlich für mehr Klarheit im Sektor sorgen. Dadurch, dass Erdgas- und Kernkraftwerke als „grün“ gelabelt wurden, ist die Verwirrung jedoch größer als zuvor. Die Luxemburger Regierung hat mit einem Abänderungsvorschlag für das Budget darauf reagiert. So können Investitionen in Gas und Kernkraft trotz Taxonomie künftig nicht mehr von einer günstigeren „Taxe d‘abonnement“ profitieren. Die Umweltschutzorganisationen Greenpeace und Mouvement écologique freuten sich in einer Pressemitteilung darüber und forderten die Regierung auf, auch in öffentlichen Fonds Investitionen in Kernkraft oder fossile Energien auszuschließen. Allerdings wird es weiterhin möglich sein, dass Fonds mit einem geringen Anteil an nachhaltigen Investitionen von einer niedrigeren Steuer profitieren. Lediglich die Hälfte des Investitionsvolumens muss nachhaltig sein, um von der niedrigstmöglichen Steuer von 0,01 Prozent zu profitieren. Bei einem Anteil von 35 Prozent ist der Steuersatz 0,02 Prozent, bei 20 Prozent sind es 0,03 Prozent. Fonds, die zu einem Großteil in fossile Energien investieren, können sich ihr Greenwashing in Luxemburg also dennoch steuerlich begünstigen lassen.

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