Entwicklungshilfe für Flüchtlingsabwehr

von | 02.01.2026

Auch zum Jahresende 2025 ließ die Europäische Union bei ihrem Kampf für die Einschränkung des Asylrechts nicht locker. Am 17. Dezember stimmte das EU-Parlament einem zuvor von den EU-Innenminister*innen („Datum mit Symbolcharakter“, woxx 1866) vereinbarten Konzept zur Ausweitung der Zahl „sicherer Herkunftsstaaten“ und, wichtiger noch, „sicherer Drittstaaten“ zu. Flüchtlinge können demnach ohne Bearbeitung ihres Asylantrags abgeschoben werden, soweit eine vertragliche Vereinbarung mit diesen Ländern besteht. Bei diesem Votum hatte die bürgerlich-konservative „Europäische Volkspartei“ (EVP) gemeinsame Sache mit den rechtsextremen Abgeordneten im Parlament gemacht. In derselben Woche forderten die Vertreter*innen von 19 EU-Mitgliedsstaaten in einem Brief, den Druck auf entlang der Fluchtrouten gelegene Drittstaaten zu erhöhen, um sie zur Mitarbeit bei der Flüchtlingsabwehr zu bewegen. Gleich 15 mal wird in dem zweiseitigem Brief betont, dass „innovative Lösungen“ nötig seien. Damit ist kaum verhohlen der Fluss von Entwicklungshilfegeldern gemeint. Die „effiziente Nutzung finanzieller Ressourcen“ sei erforderlich, um „neue Wege der Zusammenarbeit“ zu eröffnen, „die als integraler Bestandteil der umfassenderen EU-Außenstrategie für Asyl und Migration“ betrachtet und entwickelt werden sollen. Die Bekämpfung der Fluchtursachen wird nun offenbar ganz und gar durch den Kampf gegen die Flüchtlinge ersetzt.

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