Die Wanderausstellung „Wiele wat mir sinn“ über das Wahlrecht in Luxemburg macht Halt im Europe Experience Luxembourg. Über eine lieblose Ausstellung und verpasste Gelegenheiten.

100 Jahre Wahlgeschichte sind im Zentrum Europe Experience Luxembourg des europäischen Parlaments auf Kirchberg zu entdecken. (Foto: woxx)
Man muss die Wanderausstellung „Wiele wat mir sinn“ schon wirklich sehen wollen: Sie ist zwar kostenlos und – anders als das thematisierte Wahlrecht – für jede*n zugänglich, jedoch verlangt das Zentrum „Europe Experience Luxembourg“ das Vorzeigen des Ausweises und das Passieren einer Sicherheitsschranke. Nachdem der Gürtel abgelegt, die Taschen geleert und samt Besucher*in durchleuchtet wurden, geht es in den Keller des Gebäudes. Im Herzen des europäischen Vierteils auf Kirchberg, eingequetscht zwischen Durchgangstür, Toiletten und Schließfächern, steht eine Reihe Rollup-Banner, die die mittlerweile über hundertjährige Geschichte des Luxemburger Wahlrechts erzählen.
Um fair zu bleiben, sei gesagt, dass die Ausstellung ihre beste Zeit bereits hinter sich hat: Nach einer längeren Konzeptionsphase vom „Zentrum fir politesch Bildung“ und der Abgeordnetenkammer, wurde sie im Jahr 2019 in den Räumen des Nationalmuseums für Geschichte und Kunst vorgestellt (woxx 1548: „Exposition : Wiel mech!“). Nach der damaligen aufwändigen Ausstellung wurden die Inhalte auf insgesamt 27 Plakate zusammengefasst, um sie flexibler, doch auch etwas liebloser, präsentieren zu können. Ohne viel Inszenierung oder Kontext erzählt das europäische Zentrum in fünf Abschnitten die Geschichte des Wahlrechts – vom Zensuswahlrecht und dem Ersten Weltkrieg über die Einführung des allgemeinen Wahlrechts 1919 und die Zäsur des Zweiten Weltkriegs bis hin zu der demokratischen Partizipation seit 1945.
Versäumte Chancen

Eine Aktion des Künstlerkollektivs Richtung22 sorgte im Jahr 2015 für Aufruhr. (Foto: woxx)
Im 19. Jahrhundert steht nur Männern über 25 Jahren, die imstande waren einen bestimmten Steuerbetrag zu zahlen – den Zensus – das Wahlrecht zu. Erst 1919 führte Luxemburg nach diesem Zensuswahlrecht das allgemeine Wahlrecht ein. Zum ersten Mal konnten alle Luxemburger*innen ab 21 Jahren (das Wahlalter wurde erst 1972 auf 18 Jahre gesenkt) zur Wahlurne schreiten und auch gewählt werden. Nachdem während der Besatzung des Großherzogtums durch das nationalsozialistische Deutschland zwischen 1940 und 1944 alle demokratischen Institutionen abgeschafft wurden, fand im Oktober 1945 wieder die erste demokratische Wahl statt.
Obwohl alle wichtigen Eckpunkte und Inhalte beleuchtet werden, wäre es doch ein enormer Mehrwert gewesen, hätte man die Ausstellung besser in aktuelle Diskussionen über den Wert der Demokratie eingebunden. So fehlen auch eine Aktualisierung der Inhalte, oder Punkte, die eine nähere Beleuchtung verdient hätten wie die Debatte über eine mögliche Einführung des nationalen Wahlrechts für ausländische Einwohner*innen oder die Entwicklung des Frauenwahlrechts in Europa. So steht etwa noch auf dem Banner zu den Gemeindewahlen eine für 2023 angekündigte Änderung des Wahlrechts für Nichtluxemburger*innen, die seit mindestens fünf Jahren hierzulande leben. Die Streichung der fünfjährigen Wohnsitzvoraussetzung hätte ohne weiteres auch auf dem Plakat vollzogen werden können.
Eine mangelnde Kontextualisierung fällt ebenso ins Auge. Gleich zu Beginn zitiert ein Banner eine Aktion aus dem Jahr 2015 von Richtung22, allerdings ohne das Künstler*innenkollektiv zu nennen, oder die Aktion zu erklären. Damals sprach ein Fake-Blogger namens „Yves Kinnen“ zum Beispiel Menschen mit Facebook satirisch das Wahlrecht ab. Ihr Ziel, die Oberflächlichkeit der Medienlandschaft und die Manipulierbarkeit der öffentlichen Meinung entlarven zu wollen, hatte Erfolg: Mehrere namhafte Kulturredaktionen und Journalist*innen sprangen auf den Zug auf ohne zuvor die Identität des Bloggers zu verifizieren und gingen so der Fake-Persona auf den Leim. Dieser Hintergrund hätte leicht hinzugefügt werden können.
Auch wird die Schlüsselrolle der Chamber und ihre gesetzgeberische Gewalt zusammengefasst, und unter anderem erläutert, dass jede*r Abgeordnete ein Gesetzesprojekt anbringen kann. Dies stimmt zwar, doch es verschweigt, dass solche „propositions de loi“ wesentlich seltener sind, als die „projets de loi“, die die Regierung vorschlägt. Allein in der aktuellen Legislaturperiode wurden so bis September letzten Jahres knapp 16 Gesetzesentwürfe von der Abgeordnetenkammer deponiert, gegenüber insgesamt 258 seitens der Regierung.
Es ist schwer ein abstraktes Thema wie das Wahlrecht und die demokratische Partizipation ansprechend und interessant zu gestalten. Hier und da hätten ein paar Anpassungen, Kontextualisierungen oder eine ansprechendere Raumplatzierung schon zu einer Aufwertung einer ansonsten wichtigen Ausstellung geführt. Gerade in der aktuellen Präsentation im Europaviertel wäre auch ein Zusatz mit Blick auf die EU oder die aktuelle Parteienlandschaft Luxemburgs und seiner europäischen Nachbarn passend gewesen.

