Digitalsteuer: Alles oder nichts

von | 16.10.2017

Die Digitalwirtschaft soll endlich „fair“ besteuert werden. Während die EU-Kommission auch Sofortmaßnahmen erwägt, will Finanzminister Gramegna nur eine globale Lösung akzeptieren.

Mit der Digitalsteuer ist es ein wenig wie mit dem Kommunismus – beide können nur funktionieren, wenn sie auf globaler Ebene wirksam sind. Wenn Leo Trotzki sich daher einst vehement gegen Stalins Doktrin vom „Sozialismus in einem Land“ wandte, so gibt sich Luxemburgs Finanzminister derzeit als „Trotzki“ des Kapitals: „Wir wollen keine Übergangslösung, wir wollen, dass eine Lösung auf der Weltebene gefunden wird“, sagte Pierre Gramegna am vergangenen Dienstag im Anschluss an die Sitzung des Rats der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin) in Luxemburg.

Tatsächlich braucht es in der Besteuerung der „Digitalwirtschaft“ nach Ansicht nicht weniger Kommentatoren eine Revolution. Im Kern geht es dabei um die Frage, wie man Unternehmen besteuern soll, die sich vorrangig mit sogenannten „immateriellen Werten“ am lokalen Marktgeschehen beteiligen, ohne noch über eine physische Präsenz vor Ort wie etwa einen Firmensitz zu verfügen. Möglich ist dies heute bereits bei einer Vielzahl von Produkten: Musik, die von Diensten wie „Spotify“ vertrieben wird, Telekommunikation, Versandhändler, Buchungsplattformen und dergleichen mehr. Gestritten wird darüber, wie und wo diese immateriellen Werte, einmal auf dem Markt realisiert, steuerlich geltend zu machen sind. Denn die bisherigen Instrumente entsprechen den Realitäten nicht mehr: Schätzungen zufolge zahlen Firmen traditionellen Zuschnitts allgemein rund 23 Prozent Steuer, digitale Unternehmen dagegen allenfalls zehn Prozent.

Die EU-Kommission will das nun rasch ändern: Zwar sind mehrere Vorschläge hierzu im Umlauf, doch die Kommission hat deutlich gemacht, dass ihre bevorzugte Lösung in einer „Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ besteht. Diese zielt darauf, die steuerrechtliche Definition einer Betriebsstätte so abzuändern, dass sie das Vermögen, die Beschäftigungsverhältnisse und den Umsatz von Digitalunternehmen miteinbezieht, um den Ort der Wertschöpfung und die Steuerpflicht zu bestimmen.

Den Umsatz besteuern?

Von der EU-Kommission angedachte und von einigen Mitgliedsstaaten wie Deutschland und Frankreich befürwortete „quick-fixes“ – Übergangslösungen – wie etwa ein Aufschlag auf die Umsatzsteuer, lehnt neben Gramegna unter anderem auch der irische Finanzminister Paschal Donohoe ab. Das umstrittene Vorgehen zielt darauf, dass beispielsweise nicht allein Luxemburg steuerlich von dem Gewinn profitiert, den „Amazon“ mit seiner europaweiten Kundschaft erzielt. Allerdings ist auch die Besteuerung des je vor Ort getätigten Umsatzes nicht unproblematisch, denn Umsatz ist eben noch kein Gewinn.

Die estnische Regierung, die noch bis Ende des Jahres den Rat der EU präsidiert, hat den Ehrgeiz, noch unter ihrer Ägide einen beschlussfähigen Vorschlag zu präsentieren, der am 5. Dezember abgesegnet und dann die Grundlage für die weiteren Verhandlungen mit den OECD-Ländern und beim G20-Treffen im kommenden Frühjahr werden soll. Auf dem Weg zu der globalen Lösung, von der Finanzminister Gramegna spricht. Es darf allerdings bezweifelt werden, dass die bestehenden Interessenswidersprüche binnen so kurzer Zeit aufgelöst sind.

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