Kontroverse um das Wasserwirtschaftsamt: Die neue Behörde wird dem Ressort von Michel Wolter zugeordnet. Wird aus dem CSV-Politiker damit ein Superminister? Das Umweltministerium verliert jedenfalls Kompetenzen.
Ăśber das Wasserwirtschaftsamt streiten sich die politischen Geister: FĂĽr die einen ist es „eine Totgeburt“ oder „ein fauler Kompromiss“, die anderen erwarten von der sich noch im Geburtsstadium befindenden Behörde eine höhere Effizienz in der Wasserpolitik. Zwar existiert das dem Innenministerium von Michel Wolter (CSV) zugeordnete Amt faktisch schon seit einem Dreivierteljahr, die gesetzliche Legitimation fehlt ihm allerdings noch. Dazu wurde am 25. Juli in der Chamber ein Projet de loi deponiert.
In Luxemburg war die Wasserwirtschaft bisher auf mehrere Ministerien verteilt: Landwirtschafts-, Umwelt-, Gesundheits-, Transport- und Innenministerium sowie das Ministerium für öffentliche Bauten. Mit der Schaffung des Wasserwirtschaftsamts, das dem Innenministerium unterstellt sein soll, fusionierten die einzelnen Bereiche, sagt Paul Hansen, designierter Leiter der rund 70 MitarbeiterInnen umfassenden Behörde.
„Le Gouvernement a optĂ© pour une politique concentrĂ©e en matière de gestion de l’eau qui aura comme finalitĂ© le regroupement des diffĂ©rents aspects ayant trait Ă l’Ă©conomie de l’eau“, heiĂźt es in der Koalitionsvereinbarung von CSV und DP vom Juni 1999. Die einzelnen Bereiche sollten in einer Körperschaft zusammenlaufen. Ziel sei eine integrierte Wasserwirtschaft.
Die parlamentarische Kommission fĂĽr Umwelt und Energie hatte bereits 1990 in einem Bericht darauf hingewiesen, dass die luxemburgische Gesetzgebung zur Wasserwirtschaft nicht mehr den Anforderungen der Gegenwart entspräche. Das älteste Gesetz gehe sogar bis ins Jahr 1669 zurĂĽck. Eine vollständige Reform sei deshalb dringend notwendig. Doch die blieb vorerst aus. „Es kam einfach nicht dazu“, erklärt Hansen die jahrelange Untätigkeit. Erst nachdem im Februar 1996 die Europäische Kommission mit Beratungen ĂĽber die EU-Wasserpolitik begonnen hatte, sei Bewegung in die Diskussion gekommen, so der bisherige Direktor im Umweltministerium. Ein Jahr später legte die EU-Kommission eine „Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens fĂĽr MaĂźnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Gewässerpolitik“ vor.
Überfällige Reform
Die EU-Richtlinie trat schlieĂźlich am 22. Dezember 2000 in Kraft. Damit fiel auch der Startschuss fĂĽr eine zusammenhängende Gewässerschutzpolitik in Europa, die ĂĽber Staats- und Ländergrenzen hinweg eine koordinierte Bewirtschaftung der Gewässer bewirken soll – mit besonderem Akzent auf der Ă–kologie: „Durch die Richtlinie werden insbesondere neue Impulse fĂĽr einen stärker ökologisch ausgerichteten ganzheitlichen Gewässerschutz erwartet“, teilte das deutsche Bundesumweltministerium im Juli diesen Jahres mit. Die Ziele der Richtlinie, die bis Ende 2003 in nationales Gesetz umgesetzt sein muss, sind in Artikel 1 festgelegt: Unter anderem soll dabei der Zustand der das Wasser betreffenden Ă–kosysteme und des Grundwassers bis 2015 geschĂĽtzt und verbessert werden.
„Auch fĂĽr das Wasserwirtschaftsamt hat der Umweltschutz oberste Priorität“, sagt Hansen. Die „directive-cadre“ hat laut Projet de loi die „protection et l’amĂ©lioration des Ă©cosystèmes aquatiques“ sowie „la promotion d’une utilisation durable des ressources en eau“ zum Ziel. Die Programme zur ĂśberprĂĽfung des Wasserzustands sollen im Jahr 2006 einsatzfähig sein, bis 2009 sollen MaĂźnahmen entwickelt werden. Zu den Hauptaufgaben des Expertenteams, das in vier Divisionen eingeteilt ist – Hydrologie, Wasserschutz, Grund- und Trinkwasser sowie Labor -, gehören nach den Worten des zukĂĽnftigen Direktors unter anderem die Renaturierung der FlĂĽsse und der Ausbau von Kläranlagen. Wie veraltet Letztere teilweise sind, war erst vor kurzem wieder deutlich geworden, als zwischen Hesperingen und der Hauptstadt zahlreiche tote Fische ans Ufer geschwemmt worden waren. Die Kläranlage hatte dem steigenden Wasserpegel nicht standhalten können. „Wir mĂĽssen alle Kläranlagen nachrĂĽsten“, meint der zukĂĽnftige Direktor des Wasserwirtschaftsamts und fĂĽgt hinzu: „Zudem mĂĽssen RĂĽckhaltebecken eingebaut werden.“
„UnwĂĽrdig fĂĽr unser Land“
Die Kritiker stört vor allem die Zuordnung des Amtes zum Innenministerium. Der DP-Gewässerexperte Gusty Graas begrĂĽĂźt zwar die BĂĽndelung der Wasserkompetenzen, schränkt aber ein: „Das Amt gehört ins Umweltministerium. Alles andere wäre ein Anachronismus.“ Der Liberale befĂĽrchtet, „dass die ökologischen Kriterien in den Hintergrund geraten“. AuĂźerdem sei der Neubau von Kläranlagen erforderlich. „Zwischen Schengen und Wasserbillig gibt es keine einzige Kläranlage. Das ist unwĂĽrdig fĂĽr unser Land“, so Graas.
Einen faulen Kompromiss nennt der DĂ©i GrĂ©ng-Abgeordnete Camille Gira das Projet de loi. Dies gelte besonders fĂĽr Artikel 14, der Ă„nderungen der „loi modifiĂ©e du 11 aoĂ»t 1982 concernant la protection de la nature et des ressources naturelles“ beinhaltet. Gira hält es ebenfalls fĂĽr unsinnig, die Kompetenz ĂĽber das Wasser beim Innenministerium anzusiedeln. Dort habe man nicht das notwendige GespĂĽr fĂĽr Umweltschutz, so der GrĂĽne. Im Wasserwirtschaftsamt wären mehrheitlich Hydrauliker und keine UmweltschĂĽtzer am Werk. Die Behörde sei nicht mehr als eine „Totgeburt“.
„Eine Schwächung des Umweltministeriums“, beklagt auch Alex Bodry. Der Ex-Umweltminister warnt davor, stattdessen das Innenministerium zu einer Art „Superministerium“ zu machen. „Eine krasse Fehlentscheidung“, empört sich der LSAP-Politiker. Die CSV, mit der die Reform des Wasserschutzes zuvor nicht machbar gewesen sei, versuche nun, ihre politische Machtposition auszuspielen. In dem Projet de loi lebe der Geist der Administration des Services Techniques de l’Agriculture (Asta) weiter. Zudem ist der Text nach Bodrys Meinung unausgegoren. „Nicht nur, dass er schlecht formuliert ist. Es steht fast nichts drin“, urteilt Bodry. In der Tat: AuĂźer einem administrativen Rahmen bietet der Entwurf nur wenig. ZĂĽndende Ideen sind darin kaum zu finden.
Stefan Kunzmann

