Bienvenue au Luxembourg

von | 17.09.2010

Sich mit Gesetzestexten eines fremden Landes vertraut zu machen, ist nicht selbstverständlich – für Einwanderer jedoch oft unumgänglich. Statt Betroffene orientierungslos die Nadel im Heuhaufen suchen zu lassen, strahlen Bürgern aus Drittländern nun die wichtigsten Bestimmungen aus einer „Bienvenue au Luxembourg“-Hochglanzbroschüre entgegen. Am vergangenen Montag stellten Präsidentin der ASTI Laura Zuccoli, Direktorin des OLAI Christine Martin und Arbeits- und Immigrationsminister Nicolas Schmit den auf Französisch und Englisch verfassten „Guide d’information pour les ressortissants de pays tiers et leur famille“ vor. Ziel ist es, Neuankömmlingen aus Drittländern die „loi sur la libre circulation des personnes et l’immigration“ von 2008 verständlich zu machen. Roter Faden der Broschüre sind die möglichen Situationen der Antragsteller: Kurze Erklärungen der jeweiligen Bestimmungen für ein Dreimonats-Visa oder für einen längeren Aufenthalt je nach beruflicher Situation. Auch bulgarische und rumänische Staatsbürger, die sich momentan noch in einer „Übergangssituation“ befinden und eine Arbeitsgenehmigung benötigen, werden bedacht. Des Weiteren sollen Verweise auf Informationsquellen die Integration zukünftig erleichtern.

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