Entlohnung für Praktikant*innen gefordert

von | 29.03.2018

„Keine Arbeit ohne Bezahlung“ – die Studierendengewerkschaft Unel sowie das Kunstkollektiv Richtung22. Sie reagieren damit auf einen kürzlich von Arbeitsminister Nicolas Schmit gemeinsam mit der Acel ausgearbeiteten Gesetzesentwurf zu Schüler*innen- und Studierendenpraktika. Darin wurde festgehalten, dass Praktika zwar entlohnt werden müssen, jedoch nur, wenn sie von einer Schule, Universität oder Hochschule vorgeschrieben werden. Ab einem Monat ist eine Entlohnung von einem Drittel, ab sechs Monaten von der Hälfte des nicht-qualifizierten Mindestlohns vorgesehen. Zwar begrüßen die Jugendorganisationen, dass Praktika nun endlich gesetzlich reguliert werden, fordern mittels einer Petition jedoch konkrete Änderungen am Entwurf. Ausnahmslos jedes Praktikum von mindestens einem Monat solle entlohnt werden. Bei einer Dauer von bis zu drei Monaten wird ein Gehalt von der Hälfte des qualifizierten Mindestlohns gefordert, ab vier Monaten zwei Drittel. Dazu muss jedoch ein Bachelor-Abschluss vorliegen. Im Falle einer befristeten oder unbefristeten Anstellung nach einem Praktikum sollte die Probezeit entfallen. Der vorliegende Entwurf sei nichts weiter als ein Geschenk an Unternehmen; an der prekären Arbeitssituation junger Menschen würde sich jedoch nichts ändern, heißt es im Petitionstext. Hier geht’s zur Petition.

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