Weiterbildung: Praktika gesetzlich geregelt

Zeitlich begrenzt, entlohnt und stärker kontrolliert – der Gesetzesentwurf zu den Praktika für Schüler*innen und Studierenden sieht einige Änderungen vor.

Bisher waren Praktika in Luxemburg nicht gesetzlich geregelt. Das soll sich nun ändern. Am vergangenen Montag haben Arbeitsminister Nicolas Schmidt und der Präsident der Acel, Pol Lutgen, der Presse einen gemeinsam ausgearbeiteten Gesetzesentwurf vorgestellt. Praktika seien heutzutage unentbehrlich, um auf dem Arbeitsmarkt eine Chance zu haben, erklärte Schmidt einleitend. In Ländern wie Deutschland gebe es eine regelrechte Praktikumskultur, in Luxemburg solle dies nun auch in die Wege geleitet werden.

Die größte Neuerung: Fortan soll es auch möglich sein, ein Praktikum zu absolvieren, ohne an einer Schule oder Universität eingeschrieben zu sein. So wird beispielsweise die Möglichkeit bestehen, zwischen Bachelor- und Masterstudium beziehungsweise gleich nach dem Master ein Praktikum zu absolvieren. Bedingung ist allerdings, dass man während maximum zwölf Monaten nicht mehr eingeschrieben ist.

Zudem bleibt es Firmen bei konventionierten Praktika, also solchen, die von einer Schule, Hochschule oder Universität vorgeschrieben wurden, weiterhin überlassen, ob sie die Arbeit vergüten wollen oder nicht. Eine Entlohnung vorzuschreiben habe nur zur Folge, dass künftig keine Firmen mehr Praktikumsplätze anbieten würden, rechtfertigte Lutgen diese Entscheidung. „Wir wollen hier keine Hürden für die jungen Menschen aufbauen“, ergänzte Schmidt.

Bei nicht-konventionierten Praktika, also solchen, die auf freiwilliger Basis durchgeführt werden, ist folgende Entlohnung vorgesehen: Bei einem Praktikum von einem bis drei Monaten ein Drittel des unqualifizierten Mindestlohns, ab drei Monaten die Hälfte.

Festgehalten im Gesetzestext ist zudem, dass Praktikant*innen nicht länger als sechs Monate bei dem gleichen Arbeitgeber bleiben und insgesamt nicht länger als zwölf Monate Praktikum machen dürfen. Konventionierte Praktika können bis zu neun Monate dauern. Das Maximum an Praktikumsplätzen pro Firma liegt bei zehn Prozent beziehungsweise 50 Praktikant*innen. Nicht vorgesehen sind Arbeitsverträge für die Praktikant*innen. „Es ist wichtig, eine klare Trennlinie zwischen dem, was ein Praktikum und dem, was schon richtige Arbeit ist zu ziehen“, so Schmidt. Dennoch müssen Arbeitszeitbegrenzungen berücksichtigt werden; es besteht zudem ein Recht auf Urlaub.

Laut Gesetz sind Firmen außerdem verpflichtet, ein Kontrollregister mit sämtlichen Informationen über ihre Praktikant*innen zu führen: Namen, Praktikumsdauer, Arbeitsaufträge und eventuelle Entlohnung. Dieses Register muss der gesamten Personaldelegation allzeit zugänglich sein. Vorgesehen sind zudem Kontrollen durch die Gewerbeaufsicht ITM.

Auf die Frage hin, inwiefern dieses Gesetz verhindere, dass junge Menschen unter prekären Bedingungen von einem Praktikum ins nächste übergehen, antwortete Lutgen, das wichtigste sei, dass überhaupt ein Zugang zu Praktika bestehe. Ob dieses Gesetz die Ausbeutung junger Menschen als billige Arbeitskräfte wirklich senken wird, ist fraglich.


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