Brüssel setzt sich für den Ausbau von Atomkraft ein und benachteiligt erneuerbare Energien. Ein Entwurf zur Neuregelung staatlicher Beihilfen lässt diesen Schluss zu. Stimmt aber nicht, versichert die Kommission. Doch die Zweifel bleiben.

Wacht in Europa ĂĽber das Wettbewerbsrecht: Joaquin Almunia. Er ist der Autor
einer neuen Richtlinie, die staatliche Beihilfen fĂĽr Umwelt und Energie festgelegt.
„Es ist an den Mitgliedstaaten, ihren eigenen Energiemix festzulegen“, bemĂĽhte sich vergangene Woche der Sprecher des Wettbewerbskommissars Joaquin Almunia, die Rolle BrĂĽssels in dieser Frage herunterzuspielen. „Die EU möchte in keiner Form die Subventionen fĂĽr Kernkraft ermuntern“. Er reagierte damit auf Medienberichte, denen zufolge BrĂĽssel sich kĂĽnftig eher fĂĽr den Ausbau statt fĂĽr den Ausstieg aus dem risikoreichen Geschäft mit Nuklearenergie einsetzen will.
Aus Almunias Feder stammt der Entwurf fĂĽr eine neue Richtlinie, in der Regeln fĂĽr staatliche Beihilfen im Umweltschutz und in der Energiebranche festgelegt werden. In dem Papier, das der woxx vorliegt, bekennt sich die Kommission unmissverständlich zur Förderung von Atomenergie. „Die Entwicklung von nuklearer Energie voranzutreiben, insbesondere durch die Erleichterung von Investitionen ist ein Ziel, das in Artikel 2 des Euratom Vertrages festgelegt ist“, heiĂźt es im Entwurf fĂĽr die neuen Regeln. Die Kommission stelle daher nicht in Frage, dass die „unterstĂĽtzenden MaĂźnahmen Teil eines gemeinsames EU-Zieles“ sind. In den folgenden Absätzen werden die Bedingungen fĂĽr staatliche Subventionen fĂĽr Atomkraft festgelegt.
Risiken kaum kalkulierbar
„Euratom stammt aus dem Jahr 1957, aus einer Zeit, in der es noch keine Unfälle in AKWs gegeben hat“, sagt dazu der grĂĽne Europa-Abgeordnete Claude Turmes. Es sei „absurd“, diesen veralteten Vertag ĂĽber bestehende Umwelt- und EU-Binnenmarktgesetze zu stellen. Und fĂĽr die Chefin der GrĂĽnenfraktion im Europaparlament steht fest, dass sich BrĂĽssel mit diesem Bekenntnis dem Druck der europäischen Pro-Atom-Staaten gebeugt hat. Die Devise des „Clubs der Atomkraftfreunde um die EU-Kommissare Oettinger und Almunia“ lautet ihrer Meinung nach: „Atomkraft ja bitte und wenn zurzeit nicht in Deutschland, dann aber bitte in GroĂźbritannien, Tschechien und anderswo“. Mit den geplanten Beihilferegeln solle sich der Neubau von Atomkraftwerken wieder lohnen, so Rebecca Harms, mehr noch: „Marode Atomkonzerne sollen mit hohen und langjährigen Staatsbeihilfen flott gemacht werden.“
Der Kommissionsentwurf, der erstmals Regeln fĂĽr den Energiesektor festlegen wĂĽrde, spricht sich zwar eingangs im Kapitel „Beihilfen fĂĽr Nuklearenergie“ fĂĽr das Prinzip des „pollueur-payeur“ beim Betreiben von Atomkraftwerken ein. Weiter hinten im Text wird jedoch ein Versicherungsschutz befĂĽrwortet, der laut Turmes weit unter dem bestehenden Risiko liegt und damit eine Wettbewerbsverzerrung gegenĂĽber anderen Energiequellen darstellt. „Die Kommission schĂĽtzt die Betreiber statt die BĂĽrger vor dem Risiko eines Unfalls“, schlussfolgert der EU-Parlamentarier daraus. „Sie nimmt auch in Kauf, dass der Steuerzahler den größten Teil der Kosten in einem solchen Fall trägt.“
BrĂĽssel geht in seinen Berechnungen von zu niedrigen Kosten fĂĽr Atomkraft aus. Zu diesem Schluss kam auch das „Deutsche Institut fĂĽr Wirtschaftsforschung“ DIW in einer Studie, die Mitte Juli veröffentlicht wurde. In ihren Planungen unterschätze die Kommission systematisch die Sicherheitsrisiken fĂĽr Atomstrom und ĂĽberschätze andererseits die Kosten fĂĽr erneuerbare Energien. Diese Ăśberschätzung betreffe insbesondere die Solar- und Windenergie, deren Produktivität sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert habe. In der Photovoltaik liegen die Kapitalkosten laut DIW bereits heute zum Teil unterhalb der Werte, die die Kommission in ihrem GrĂĽnbuch fĂĽr Klima- und Umweltschutz fĂĽr das Jahr 2050 erwartet. Hingegen wĂĽrden die Kosten von Atomstrom auch in rezent erstellten Szenarien klein gerechnet. „Ăśbliche Schätzungen beinhalten oft nicht den RĂĽckbau der Anlagen sowie die Endlagerung des AtommĂĽlls, ganz zu schweigen von den enormen Kosten möglicher GroĂźunfälle wie in Fukushima oder Tschernobyl“, sagt Christian von Hirschhausen, Forschungsdirektor am DIW. Die Kommission mĂĽsse umgehend aktualisierte Modellrechnungen bereitstellen, „um der Energiepolitik transparente und nachvollziehbare Szenarien als Entscheidungshilfe an die Hand zu geben“, lautet das Fazit des DIW.
Gleichberechtigung fĂĽr Atomenergie
FĂĽr BrĂĽssel sei die Förderung von erneuerbaren Energien „eine Priorität“, betonte vergangene Woche Almunias Sprecher. Der Entwurf fĂĽr die neuen Beihilfe-Regeln strebt jedoch eher Gleichbehandlung von erneuerbarer und nuklearer Energie in Bezug auf staatliche Subventionen an. „Die Kommission erlaubt hier sogar, dass AKW´s deutlich länger und höher als Windanlagen gefördert werden“, kritisiert Claude Turmes. Zwar spreche man sich fĂĽr eine zeitlich begrenzte UnterstĂĽtzung von Atomanlagen aus, das entsprechende Limit sei jedoch nirgends im Text festgehalten.
FĂĽr eine Gleichbehandlung verschiedener Energiequellen spricht sich auch Artikel 34 des neuen Regelwerks aus. Hier hält die Kommission das Prinzip der „Technologie-Neutralität“ fĂĽr die Beurteilung von Energiesubventionen fest. KĂĽnftig dĂĽrften Länder die Art der Förderung, etwa durch Einspeise-Tarife, nicht mehr vorschreiben, sondern mĂĽssten die Fördersysteme grenzĂĽberschreitend öffnen. Damit wĂĽrden Länder gezwungen, Projekte fĂĽr Energie-Anlagen auszuschreiben. „Dies verstößt gegen die bestehende Direktive fĂĽr erneuerbare Energie, in der festgehalten wurde, dass Mitgliedstaaten selbst entscheiden, welche Art von Technologien sie unterstĂĽtzen wollen“, stellt Turmes fest.
BrĂĽssel sträubt sich indessen gegen eine solche Lesart des Entwurfs. „Die Entscheidung der Technik ist Sache der Mitgliedstaaten“, stellte Energiekommissar GĂĽnther Oettinger klar und weist darauf hin, dass einige EU-Staaten an Atomkraft festhalten wollen. Die neuen Regeln mĂĽssten jetzt grĂĽndlich diskutiert werden. Er arbeite dazu eng mit Almunia zusammen. „Wir haben diesbezĂĽglich erste Anfragen aus den Mitgliedstaaten erhalten. Wir können das Thema nicht ignorieren“, so Oettinger.
Eine breite Diskussion wĂĽnschen sich auch die Kritiker des Entwurfs. „Wir haben deshalb dieses Papier ganz bewusst der Presse zugespielt“, so Turmes. „Wir erhoffen uns, dass der Rest der Kommission einem solch einseitigen Text nicht zustimmen wird.“ UrsprĂĽnglich habe die Kommission geplant, ihn erst kurz nach den Wahlen zu dem deutschen Bundestag vorzulegen. Deutschland, das bekanntlich den Atomausstieg plant, hat bereits Widerstand gegen solche Regeln angekĂĽndigt. Allerdings haben die EU-Staaten hier kein direktes Mitspracherecht, die Wettbewerbsregeln werden von der Kommission festgelegt. Der Entwurf von Almunia scheint jedoch innerhalb der Kommission nicht unumstritten zu sein. Die Leitlinien fĂĽr staatliche Beihilfen sollen ab Herbst mit den Mitgliedstaaten diskutiert werden. Die Frage, ob es ĂĽberhaupt solche Regeln fĂĽr den Energiesektor geben soll, sei „völlig offen“, betonte vergangene Woche der Sprecher des Wettbewerbskommissars. Staatliche Subventionen fĂĽr die Nuklearbranche seien allerdings nicht verboten. „Die Kontrolle der Kommission von diesen Beihilfen wird völlig neutral bleiben.“

