(avt) – Die Passagen zum Bereich Inklusion und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Koalitionsvertrag stimmen optimistisch. Die neue Regierung will Menschen mit spezifischen Bedürfnissen aktiv ins Arbeitsleben integrieren. Seltsamerweise wird als erste Maßnahme angegeben, die Strukturen der „ateliers protégés“ auszubauen und erst danach eine Behindertenquote für den öffentlichen und privaten Sektor gefordert, die Menschen mit Behinderung real auf dem ersten Arbeitsmarkt inkludiert. Im Kapitel zu „Infrastruktur“ findet sich leider keine einzige Passage zu „Barrierefreiheit“, dafür aber im Kapitel „Familie und Integration“. So stützt sich das Unterkapitel „Politik gegenüber Menschen mit Behinderung“ auf die Behindertenrechtskonvention und es wird deutlich, dass die Forderung nach Inklusion und Barrierefreiheit im Koalitionsvertrag transversal zu lesen ist. Forderungen wie „Design für alle“, Barrierefreiheit im Öffentlichen Dienst und im Privatsektor finden darin genauso Erwähnung, wie die Forderung nach Leichter Sprache im Internet und der offiziellen Anerkennung der Gebärdensprache (!) Auch persönliche Assistenz und autonome Wohngemeinschaften sollen gefördert werden. Ob dieser traumhaft anmutende Maßnahmenkatalog wahr wird, wird wohl unter anderem der Schattenbericht der NGOs zeigen.
Ukraine : défendre les droits syndicaux
« L’Ukraine ne peut être défendue que si ses salariés sont respectés, consultés et impliqués dans les processus de décision », affirme la Confédération européenne des syndicats (CES), à l’issue d’une rencontre avec des syndicats ukrainiens, à Bruxelles, le 3 février. Cette réunion de coordination avait pour objectif de renforcer la coopération...

