Die Arbeitsagentur Adem leitete eine Stellenausschreibung zur Stripperin und Begleitdame an zwei Frauen weiter. Sie tut das als internen Fehler ab – doch es steckt mehr dahinter.
Anfang Mai ging ein begründeter Aufruhr durch die sozialen Medien. Eine arbeitssuchende Tanzpädagogin hatte dort eine Meldeaufforderung der Adem veröffentlicht: Die Arbeitsagentur hatte ihr per Post eine Stellenausschreibung zur „danseuse, stripteaseuse, hôtesse de compagnie (m/f)“ in einem Nachtclub weitergeleitet, auf die sie sich bewerben musste. Am Ende des Dokuments steht nämlich fett gedruckt: „Le refus par le chômeur indemnisé d’un emploi approprié ou d’une mesure active en faveur de l’emploi proposé par l’ADEM peut faire l’objet d’un refus ou d’un retrait des indemnités de chômage.“
Was die empörte Frau publik machte, schlug Wellen, auch in politischen Kreisen. Die Abgeordneten Djuna Bernard und Charles Margue (déi Gréng) erkundigten sich in einer parlamentarischen Anfrage an Arbeitsminister Georges Engel (LSAP) nach Hintergründen des Vorfalls. Aus dem Schreiben geht hervor, dass die Adem sich inzwischen sowohl bei der Tanzpädagogin als auch bei einer weiteren Arbeitssuchenden, die die Ausschreibung erhielt, telefonisch entschuldigt habe. Die Ankündigung, bei Ablehnung eines Vorstellungstermins drohten Konsequenzen, wurde ausnahmsweise aufgehoben.
Ein Patzer, der mit einer Entschuldigung wett- gemacht ist? Geht so.
Engel spricht in seiner Antwort an die Abgeordneten von einem internen Fehler der Adem. Normalerweise müssen die Berater*innen die Arbeitssuchenden im Vorfeld kontaktieren, wenn sie ihnen eine Meldeaufforderung für einen Posten weiterleiten möchten, der ihre Befindlichkeiten verletzten könnte. An welchen Kriterien das intern festgemacht wird, präzisiert Engel nicht. Stripperin und Begleitdame gehören jedenfalls in diese Kategorie. Angeblich hat es die Adem demnach nur versäumt, eine gängige Prozedur zu befolgen. Ein administrativer Patzer, der mit einer Entschuldigung wettgemacht ist? Geht so.
Engel und die Leitung der Adem äußern sich nicht dazu, inwiefern die zitierte Ausschreibung an sich problematisch ist, angefangen beim Sprachgebrauch: Die Anzeige richtet sich eindeutig an weibliche Personen, da hilft auch das „m/f“ in Klammern nicht. Damit reproduziert die Behörde nicht nur die Sexualisierung von Frauenkörpern, sondern macht Bemühungen, nicht-diskriminierende Arbeitsvermittlung zu fördern, zunichte.
Wohl räumt Engel ein, es handle sich um eine sensible Stellenbeschreibung. Dass sie aber generell unangebracht und schlicht sexistisch sein könnte, scheint außerhalb seines Horizonts zu liegen. Natürlich hat Engel in einem Punkt Recht: Es ist keinesfalls illegal, als Stripper*in in einem Nachtclub oder als Begleitperson zu arbeiten. Es geht hier nicht um die Tabuisierung der betreffenden Berufe oder die Degradierung von Sexarbeiter*innen und Stripper*innen. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Frage: Sollte eine staatliche Arbeitsagentur Jobs in einem Bereich vermitteln, in dem es bekanntermaßen oft zu Menschenhandel, übergriffigem Verhalten und Missbrauch kommt, der sich vor allem gegen Frauen richtet?
Darüber hinaus drängt sich ein weiterer Gedanke auf: Wie oft unterlaufen der Adem solche „Fehler“ und wie selten gehen Arbeitssuchende dagegen vor? In dem Zusammenhang lohnt es sich, noch einmal auf die drohende Mahnung seitens der Adem für den Fall eines abgelehnten Vorstellungsgesprächs zurückzukommen: Bernard und Margue wollten in ihrer Anfrage wissen, ob die Behörde Arbeitssuchende auf den Meldeaufforderungen künftig nicht mehr nur über ihre Pflichten, sondern auch über ihre Rechte informieren wird. Die Adem hält das eigenen Aussagen nach für unnötig. Die Betreffenden würden bereits in einem Vorgespräch mit den Berater*innen über ihre Rechte informiert. Es bleibt zu hoffen, dass zumindest diese Erläuterungen fehlerfrei sind.