AktenEinsicht: „Es nützt nichts, immer nur dazusitzen und die arme misshandelte Frau zu sein“

Die Fachanwältin Christina Clemm erzählt in ihrem Buch „AktenEinsicht“ Geschichten weiblicher Gewaltopfer. Dabei geht es nicht ausschließlich um Frauen. Ein Buch über Polizeigewalt, Rechtsextreme, Islamophobie und Opferbeschuldigung.

Die Anwältin Christina Clemm widmet ihr Buch „AktenEinsicht“ Frauen, die Hass und Gewalt nicht überlebt haben. (© Verlag Antje Kunstmann)

Christina Clemm kennt viele Schicksale. Schicksale, hinter denen Menschen stecken, die selten Gehör finden. In „AktenEinsicht“ verschafft sie weiblichen Gewaltopfern Raum. Clemm ist unter anderem seit 25 Jahren Nebenklagevertreterin von Opfern häuslicher Gewalt. Als Rechtsanwältin hat sie sich zudem auf die juristische Bearbeitung rassistischer, geschlechtsspezifischer und homophober Gewalt spezialisiert.

In ihrem Buch hinterfragt Clemm in acht Kurzgeschichten, die wahren Begebenheiten nachempfunden sind, patriarchale Gesellschaftsstrukturen und Fremdenfeindlichkeit inner- und außerhalb der Gerichtssäle. Die Gewissheit, dass Clemm die Geschichten aus Eigenerfahrung zusammenbringt und viel Wahres an den fiktiven Frauenfiguren ist, tut weh. Clemm unterfüttert die brutalen Erzählungen ergänzend mit Fakten zur deutschen Rechtslage und Zahlen zu rechtsextremer und sexualisierter Gewalt. Wenn Clemm von den Täter*innen spricht, macht sie weder vor Kolleg*innen und Richter*innen noch vor der Polizei Halt, denn auch sie üben psychische und physische Gewalt auf die Opfer aus.

Die erschütternde Darstellung der Gewalt gegen Frauen ist ein wichtiges Moment in Clemms Buch. Clemm nimmt das deutsche Recht auseinander, liefert Informationen zu Vorstößen und Veränderungen in Sachen Sexualstrafrecht. Sie spricht über Stalking, Erniedrigung, Vergewaltigung, Mord durch den Ex-Partner, Menschenhandel und Misshandlung von Frauen. Ebenso besorgniserregend ist das Porträt, das sie von deutschen Po-lizist*innen, Ermittlungsbehörden und Richter*innen zeichnet. In drei Erzählungen offenbart sie deren Gewalttätigkeit, Opferbeschuldigungen und Fremdenfeindlichkeit.

Von wegen „Freund und Helfer“

Im Fall „Marcella E.“ bringt Clemm alles zusammen. Marcellas Wohnung wurde eines Abends von zwei Polizisten gestürmt. Ohne lange Erklärungen, ohne Rücksicht auf ihr Unverständnis. Die Frau ging von einem Überfall durch Betrüger aus. Erst spät zeigten die Beamten ihr einen Vollstreckungsbeschluss. Bis dahin wehrte sie sich, woraufhin die Polizist*innen sie durch die Wohnung schleuderten. Sie rief den polizeilichen Notruf – einer der Beamten entriss ihr das Telefon. Im Gespräch mit seinen Kolleg*innen tat er die Panik der Frau lächelnd als „südländisches Temperament“ ab und gab vor, alles unter Kontrolle zu haben. Dabei erlitt die Frau Verletzungen und psychische Folgeschäden. Und wofür? Weil ihr Ehemann zwei Strafzettel über fünfzehn Euro nach mehreren Mahnungen nicht beglichen hatte. Marcella zeigte die Polizisten wegen Körperverletzung an. Deren Kolleg*innen versicherten ihr während der Vernehmung: „Wenn sie sich nicht so falsch verhalten hätten, wäre gar nichts passiert.“ Das Verfahren gegen die Polizisten wird kurz danach eingestellt. Marcella erhält selbst einige Tage später einen Strafbefehl wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Körperverletzung zum Nachteil eines Polizeibeamten. Am Ende wird sie freigesprochen und die Diensthandlung der Polizisten als unverhältnismäßig eingestuft. Glück im Unglück.

Clemm unterbricht die Erzählung wiederholt, um Fakten zu Polizeigewalt vorzulegen. Sie schreibt, dass weniger als drei Prozent aller Fälle angezeigter Polizeigewalt vor Gerichten zu Hauptverhandlungen zugelassen werden. Das, was der Figur Marcella widerfährt, ist laut Clemm Realität: „Häufig stehen am Ende die Betroffenen vor Gericht und werden verurteilt. Die Verfahren gegen Polizeibeamt*innen scheitern unter anderem daran, weil Polizist*innen von der Justiz grundsätzlich mehr geglaubt wird als anderen Zeug*innen und weil in der Praxis äußerst selten weitere unabhängige Tatzeug*innen vorhanden sind.“ Auch weil die Opfer von Polizeigewalt meist marginalisierten Personengruppen angehören – Frauen, Obdachlose, LGBTI-
Menschen, Migrant*innen –, die ohnehin diskriminiert werden. Clemm verweist auf die Forderungen unterschiedlicher Menschenrechtsorganisationen, die deshalb die Errichtung unabhängiger Ermittlungsstellen ver-
langen.

Wenn der Gerichtssaal nach rechts kippt

Die Fremdenfeindlichkeit der Autoritäten, die in „Marcella E.“ angedeutet wird, kommt auch im Kapitel „Mia P.“ zum Ausdruck. Dieses Mal auf der Seite des Täters und des zuständigen Richters. Mia ist eine junge, linke Aktivistin. Bei einer Demo gegen Nazis, prügelt sie ein Mann mit seiner Krücke ohnmächtig, als sie den Stinkefinger gegen Rechtsextreme erhebt. Mia zeigt den Mann an. Bald schon liegen Beweise auf dem Tisch, dass er Anhänger rechtsextremer Bewegungen ist. Das ist dem zuständigen Richter gleich. „Immer wieder sagt der Richter, dass es um Straftaten gehe, nicht um Gesinnungen“, schreibt Clemm.

Warum die Gesinnung sehr wohl eine Rolle spielt, belegt Clemm mit Zahlen: „Laut den Statistiken der Opferberatungsstellen für Opfer rechter Gewalt, die Zahlen für Berlin und die fünf östlichen Bundesländer zusammenstellen, gab es 1.212 Angriffe im Jahr 2018, die 1.789 Opfer betroffen haben. Dies bedeutet, dass jeden Tag fünf Personen Betroffene rechter Gewalt geworden sind, davon jeden Tag eine Frau und jeden zweiten Tag ein Kind.“ Clemm sagt, dass nur 37 Prozent der Taten angezeigt werden. Rechtsextreme Gewalt in Deutschland sei nach wie vor ein Problem, das benannt und bekämpft werden muss. Die jüngsten Ereignisse in Hanau erinnerten schmerzlich daran.

Clemm weist zudem darauf hin, dass Frauen, die sich gegen stereotype Geschlechterrollen auflehnen oder sich öffentlich als Feministinnen äußern, Rechtsextremen ein Dorn im Auge sind. „Antifeministischer Hass eint rechte Bewegungen weltweit“, schreibt sie, „und ist neben deren rassistischen und antimuslimischen Aktivitäten einer der wichtigsten Mobilisierungsfaktoren.“ Dass es auch Richter*innen mit gefestigten rassistischen, antisemitischen, antifeministischen und islamophoben Einstellungen gebe, sei zudem fraglos der Fall. Auch hierfür hat Clemm ein Beispiel parat. In dem steht eine Asylbewerberin aus Tschetschenien im Mittelpunkt: Iryina R.

Die Frau flüchtete mit ihrer Familie nach Deutschland. Jahrelang wurde sie von ihrem Ehemann misshandelt. Erst spät wandte sie sich nach einem erneuten Angriff an die Sicherheitsmitarbeiter der Asylunterkunft und nahm die angebotene Hilfe an. Sie verklagte ihren Mann. Die Richterin, die den Fall behandelte, begegnete Iryina mit Unverständnis und Islamophobie. Clemm zitiert Aussagen wie „Ich weiß schon gar nicht mehr, wie viele Nationalitäten hier täglich vor mir sitzen. Am Ende muss ich noch die Scharia anwenden“ oder „Wissen Sie, es nützt nichts, immer nur dazusitzen und die arme misshandelte Frau zu sein. Vielleicht haben Sie das nicht gelernt, kulturell bedingt, aber Sie können auch einiges selbst in die Hand nehmen. Typveränderung sage ich, einfach mal den Typ verändern!“

Opferbeschuldigung

Eins ist den Figuren gemein: Sie werden nicht ernst genommen. Sei es aufgrund ihres Frauseins, sei es aufgrund ihrer Herkunft oder der politischen Einstellung der Richter*innen und Polizist*innen. Die Opferbeschuldigung zieht sich wie ein roter Faden durch die Erzählungen. Es ist ein Phänomen, über das auch die woxx schon mehrfach kritisch berichtete – unter anderem im Kontext der MeToo-Bewegung oder im Zusammenhang mit Slutshaming. Besonders bei sexualisierter Gewalt kommt es häufig zur Umkehr des Täter-Opfer-Verhältnisses, wie auch Clemm schreibt. „Es gibt unendlich viele Vorurteile, wie eine ‚echte Vergewaltigung‘ aussehen soll und wie sich ein ‚echtes Vergewaltigungsopfer‘ verhalte“, sagt sie. „Man spricht deshalb von Vergewaltigungsmythen. Tatsächlich gibt es keine wissenschaftlich fundierten Zahlen, die beweisen, dass Frauen überproportional Sexualdelikte oder Partnerschaftsgewalt falsch anzeigen.“

Es gibt aber Zahlen zur Partnerschaftsgewalt in Deutschland und auch die legt Clemm vor: Im Jahr 2018 gab es 114.393 weibliche Opfer vollendeter und versuchter Delikte in Partnerschaften. 3.100 Personen wurden Opfer sexualisierter Gewalt und sexueller Nötigung in Beziehungen. 95 Prozent davon waren weiblich, die Täter*innen zu 95 Prozent männlich. Clemm betont, dass die wenigsten Frauen die Taten anzeigen und die Statistiken die Gewalt gegen Trans- und Intersexpersonen gar nicht erst erfassen. Dabei sind laut Clemm „Frauen, die besonders vulnerablen Gruppen angehören (…) häufiger und oft mehrfach [von Gewalt] betroffen, sei es als People of Colour, als Transpersonen, als Prostituierte, als körperlich oder psychisch beeinträchtigte Personen, als Obdachlose, als Geflüchtete in Sammelunterkünften oder als pflegebedürftige Personen.“

In einem Porträt in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ fordert die Anwältin einen respektvolleren Umgang mit Belastungszeuginnen, eine „Opfervermutung“. Eins macht die Anwältin bei alledem nicht: Die Frauen als hilflose Opfer stilisieren. Ihr Kampf zurück ins Leben nimmt in den Erzählungen viel Raum ein, weil es der ist, den Clemm in ihrem Berufsalltag oft mitverfolgt: „Immer wieder erlebe ich, wie Frauen oft entsetzliche Erfahrungen verarbeiten, wie sie mit ihrem Leben zurechtkommen, wie sie zweifeln, manchmal verzweifeln, aber auch, wie sie kämpfen. Viele Betroffene sind womöglich für ihr weiteres Leben verwundet – aber oft weigern sie sich erfolgreich, dieser Verletzung zu viel Raum zu geben. Dabei hilft solidarische Unterstützung ungemein.“ In der Gesellschaft, in den Gerichtssälen oder im Gespräch mit Ermittlungsbehörden erfahren sie diese leider noch zu selten.

„AktenEinsicht“ von Christina Clemm, erschienen im März 2020 im 
Antje Kunstmann Verlag, 20 Euro.

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