Keine Selbstbestimmung unter Zwang
Das „Collectif Si je veux – pour l’autodétermination de la femme“ bleibt dabei: Der Regierungskompromiss in Sachen Schwangerschaftsabbruch ist inakzeptabel. Zum einen, weil der Abbruch auch weiterhin ein Tatbestand innerhalb der Strafgesetzregelung bleibt und somit die geforderte Depenalisierung nicht stattfindet, zum anderen, weil die von CSV...

