Keine Selbstbestimmung unter Zwang

von | 08.11.2012

Das „Collectif Si je veux – pour l’autodétermination de la femme“ bleibt dabei: Der Regierungskompromiss in Sachen Schwangerschaftsabbruch ist inakzeptabel. Zum einen, weil der Abbruch auch weiterhin ein Tatbestand innerhalb der Strafgesetzregelung bleibt und somit die geforderte Depenalisierung nicht stattfindet, zum anderen, weil die von CSV und Kirchenkreisen durchgesetzte zweite Beratung beibehalten wird. Auch wenn die Umstände, unter denen diese zweite Konsultation stattfinden soll, etwas erträglicher gestaltet wurden, so zeuge sie doch von fundamentaler Missachtung der Rechte der Frau auf Selbstbestimmung, so das „collectif“ in einer Stellungnahme, die kurz nach einem Hirtenbrief des Bischofs, der das Feuer noch einmal kräftig geschürt. Einerseits stehe der obligatorische Charakter der zweiten Beratung im Widerspruch zur versprochenen Entscheidungsfreiheit der Frauen. Andererseits mache dieses Vorgehen die Frauen zu „Assistierten“, denen die Fähigkeit zu eigenständigen Entscheidungen nicht zugetraut wird. Junge Grüne und Liberale meldeten sich nach dem Hirtenbrief ebenfalls zu Wort. Genau wie die Femmes Socialistes, die zwar die kirchliche Intervention verurteilen, aber die konkrete Forderung an ihre ParteikollegInnen in der Chamber, das Projekt 6103 nachzubessern, nicht erheben.

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