Brexit: Wider den politischen Nihilismus

Das EuGH-Urteil zur Möglichkeit einer einseitigen Rücknahme des Brexits kommt zwar spät, lässt den Ausgang der Verhandlungen aber trotzdem in einem neuem Licht erscheinen.

Brexit Mural (Banksy) (Foto: Immanuel Giel, CC BY-SA 4.0)

Knapp eine Woche nach dem bekannten Ausgang des Brexit-Referendums vor zwei Jahren wunderten wir uns an dieser Stelle über die doch sehr unpräzisen Bestimmungen für den Austritt eines Mitgliedslandes aus der EU. Umso erstaunlicher, dass das europäische Establishment damals auffällig schnell auf eine Unumkehrbarkeit des Prozesses drängte. Und dies nach einem konsultativen Referendum bei dem sich knapp ein Drittel der Stimmberechtigten für ein „should leave“ aussprach – in vollkommener Unkenntnis der Details der konkreten Austrittsbedingungen. Die britischen Befürworter*innen des Brexit bezweifelten ihrerseits, dass der nun von der Regierung zu formulierende Austrittsantrag oder gar das anschließende Verhandlungsergebnis mit der EU überhaupt vom britischen Parlament beglaubigt werden müssten.

Gerade weil der Brexit durch alle Parteien hinweg umstritten ist, wäre ein zweites Referendum die demokratischste Lösung.

Vor zwei Wochen noch wurde vom Europäischen Gerichtshof die Klage von britischen Bürger*innen mit Wohnsitz außerhalb des Vereinigten Königreiches abgeschmettert, die nicht am Brexit-Referendum hatten teilnehmen dürfen. Die reine Ankündigung des Austritts habe für die Klagenden noch keine direkten rechtlichen Folgen, so der EuGH. Tatsächlich leben Millionen britischer Staatsbürger*innen in den EU-Mitgliedsstaaten, der Brexit wird ihren Status auf einen Schlag verändern. Dagegen klagen können sie aber erst, wenn das Unheil bereits geschehen ist.

Das Urteil des gleichen Gerichts von Anfang dieser Woche, das eine Klage britischer Parlamentarier*innen nicht nur zuließ sondern ihr auch zustimmte, wurde dann doch von manchen als „Paukenschlag“ (FAZ) empfunden: Solange das Vereinigte Königreich Mitglied der EU ist, kann es, unter Berücksichtigung der eigenen verfassungsrechtlichen Vorgaben, zu jeder Zeit den Antrag auf einen Brexit per schriftlicher Eingabe zurückziehen. Dazu braucht es nicht, wie vom Brüsseler Politestablishment vielfach behauptet, eine einstimmige Zustimmung der anderen Mitgliedsstaaten.

Damit wird klar, was sich schon im Juni 2016 abzeichnete: Der Entschluss über den definitiven Ausstieg liegt einzig und allein beim Vereinigten Königreich und den dafür zuständigen Verfassungsorganen, also in erster Linie dem britischen Parlament.

Das heißt aber auch, dass eine Ablehnung des jetzt vorliegenden Verhandlungsergebnisses nicht automatisch einen harten Brexit bedeutet. Sie kann vielmehr auch zu einem Verbleib in der EU führen. Eine Einwilligung der anderen EU-Mitglieder braucht es wie gesagt hierfür nicht.

Für Basisdemokrat*innen wäre ein neues Referendum wohl das sauberste Verfahren, um nun über die Optionen abzustimmen, die nach zwei Jahren trotz aller Vagheit abzusehen sind. Wenn dann auf dem Stimmzettel statt eines komplett unkonkreten „should leave“ zumindest der Verweis auf das nicht einmal zu Ende verhandelte Maßnahmenpaket steht, wird das Votum, wenn vielleicht nicht unbedingt anders, so doch zumindest legitimer ausfallen.

Über zwei Jahre sind also vergangen, bis die Brexit-Spielregeln zumindest ansatzweise klargeworden sind. Jetzt läuft die Zeit davon, eine wirklich demokratische Beschlussfassung zu ermöglichen. Dass Theresa May nur mehr knapp das Vertrauen ihrer eigenen Partei genießt, ist alles andere als ein Beweis dafür, dass ihr bisheriger Umgang mit dem Brexit dem Mehrheitswillen in der britischen Bevölkerung entspricht.

Gerade weil der Brexit durch alle Parteien hinweg umstritten ist, wäre ein zweites Referendum die demokratischste Lösung. Dem müsste aber (auch von den EU-Partnerländern) Zeit und Raum gegeben werden, um die politische Kampagne hierfür möglichst transparent zu gestalten.

Sollte dieser Gestaltungsspielraum verweigert werden, drängt sich die Frage auf, in wessen Interesse es wäre, ihn zu verhindern. Zumindest, sofern man den maßgeblichen Akteur*innen nicht allein politischen Nihilismus unterstellt, der ja in der aktuellen Brexit-Debatte ohnehin nicht gerade rar gesät ist.


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