Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag geurteilt, dass es Mitgliedsstaaten der EU nicht so einfach möglich ist, den Verkauf von Cannabidiol (CBD), einem Stoff aus der Hanfpflanze, zu verbieten. In Frankreich waren zwei Geschäftsführer einer Firma, die CBD-Öl für elektronische Zigaretten vertrieben hatten, angeklagt worden. Nach einer französischen Regelung dürften nur die Fasern und Samen des Hanfs gewerblich genutzt werden. Das CBD war jedoch in Tschechien rechtmäßig aus der gesamten Hanfpflanze hergestellt worden. Für den EuGH steht der freie Warenverkehr in der EU über den französischen Verordnungen – somit bleibt der Handel mit CBD weiterhin erlaubt. Der Gerichtshof beschäftigte sich auch mit der Frage, ob CBD als Suchtstoff oder Droge einzuschätzen sei, und verneinte dies. Im Gegensatz zu THC hat CBD keine psychotropen oder schädlichen Wirkungen. Wolle Frankreich die Einfuhr von CBD aus gesundheitlichen Gründen verbieten, müsse eine Schädlichkeit erst nachgewiesen werden. Um CBD hat sich in den letzten Jahren ein regelrechter Hype gebildet, in vielen Geschäften – auch in Luxemburg – lassen sich CBD-haltige Cannabisblüten oder Präparate kaufen.
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