Code de la Route: Virtueller Abstandshalter

von | 02.04.2018

Ab dem 1. Mai soll das Radfahren sicherer werden, denn dann treten neun neue Regelungen in Kraft.

In den 1980ern kamen rote Abstandshalter aus Plastik in Mode. An der linken Gepäckträgerseite der Fahrräder angebracht, ermahnten sie im ausgeklapptem Zustand die Autos beim Überholen einen Sicherheitsabstand zu beachten, um die ohnehin gestressten Radfahrer*innen nicht unabsichtlich von der Straße zu drängen.

Bei stauendem Stadtverkehr erwiesen sich die Dinger aber eher als hinderlich, wenn es etwa galt, sich an langen Autokolonnen vorbei zu schlängeln. Sie verloren auch schnell an Wirksamkeit, als manche Autofahrer*innen erkannten, dass sie keine Gefahr für die ach so kostbare Metallic-Lackierung darstellten und sie sich einen Spaß daraus machten, möglichst nah an ihnen vorbeizuzischen.

Mittlerweile hat der Radverkehr beachtlich zugenommen – und damit auch die Zahl der Unfälle. Um das Radfahren sicherer zu machen, hatte das Transportministerium Ende 2016 eine Studie in Auftrag gegeben, in der die spezifischen Radverkehrsregeln aus acht Ländern untersucht werden sollten. Auf der Basis dieser Studie konzipierte eine interministerielle Kommission unter Beteiligung der LVI neun (von zunächst etwa 30 diskutierten) neue Regeln.

Kein Zwang zur „file indienne“

Die „radikalste“ betrifft das eingangs erwähnte Problem: Ab 1. Mai müssen Autos beim Überholen von Fahrrädern einen seitlichen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Da ein solcher Abstand bedeutet, dass die Autos zum Überholen notwendigerweise die Fahrbahn wechseln müssen, ist es auch kein Problem mehr, wenn die Räder zu zweit nebeneinander oder als Gruppe in Zweierreihen unterwegs sind. Das wurde zwar bisweilen außerorts toleriert, wird aber nun auch innerorts zur Regel, außer bei Gefahrenmomenten.

Bei der Vorstellung der neuen Maßnahmen betonte Transportminister Bausch, dass diese Regelung auch Vorteile für die Autos bringt: Wenn Fahrradpulks grundsätzlich in Zweierreihen unterwegs sind statt als einspurige Schlange, halbiert sich rein rechnerisch der Überholweg.

Eine weitere Maßnahme betrifft die Möglichkeit, Bürgersteige an bestimmten Kreuzungen über die Fahrbahn hinweg zu führen und so das Vorrecht des „sanften“ Verkehrs deutlicher zu machen. Solche „trottoirs traversants“ wurden bereits verbaut, jetzt gibt es dafür endlich die legale Basis.

Auch der Schilderwald wird um einige Modelle ergänzt: Zu den runden blauen Hinweisschildern für Radwege gesellen sich quadratische. Während bei ersteren das Benutzen des Radwegs obligatorisch ist, erlauben die neuen quadratischen es auch auf der normalen Fahrbahn zu verkehren. Ab Mai kann auch das Sackgassenschild um die Information erweitert werden, dass am Ende der so bezeichneten Straße der sanfte Verkehr eine Fortsetzung findet.

Eine neues Schild bekommt die ebenfalls neu geschaffene „rue cyclable“: Sie darf motorisiert nur von Anrainer*innen, und nicht schneller als mit 30 km/h befahren werden. Fahrräder dürfen nicht überholt werden. An manchen Ampeln wird es jetzt spezielle Blinkleuchten für Räder geben, die – trotz Rotphase für die Autos – ihre Fahrt gefahrlos fortsetzen können, etwa beim Rechtsabbiegen auf eine ohnehin für sie reservierte Radspur. Abgeschafft wird auch der gelbe Reflektierstreifen am hinteren Schutzblech der Räder.

Kinder dürfen ab dem 1. Mai bis zum Alter von 12 – statt bislang 10 – Jahren auf dem Bürgersteig fahren und können dabei auch von einer älteren Person begleitet werden. Bis zum Alter von zehn Jahren bleibt die normale Fahrbahn wie gehabt tabu – die 10 bis 12-jährigen dürfen selber entscheiden wo sie sich austoben wollen.

Nicht aufgenommen wurde eine Forderung der LVI, es Radfahrer*innen zu gestatten an stehenden Autoschlangen nicht nur rechts, sondern auch links vorbeizufahren, um sicherer zur Kreuzungsampel zu gelangen. Bleibt zu hoffen, dass die neue Abstandsregelung und der deswegen zu erwartende Shitstorm der Autolobby zu einem schnelleren Ausbau gesicherter Radwege führt: Auf Straßen, auf denen keine Räder mehr unterwegs sind, braucht es weder echte noch virtuelle Abstandshalter.

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