Am vergangenen Montag stellte Umweltministerin Joëlle Welfring (Déi Gréng) eine Reform des Naturschutzgesetzes vor. Es handelt sich nicht um eine komplette Überarbeitung, sondern um punktuelle Änderungen. Dies vor allem, um der Jurisprudenz Rechnung zu tragen. Betroffen ist Artikel 7 des aktuellen Gesetzes, der Regeln aufstellt, wie mit existierenden Gebäuden in der Grünzone umzugehen ist. Rechtliche Schwierigkeiten bereitete vor allem die Frage, welche Konstruktionen als „legal existierend“ anerkannt wurden. Die Aufzeichnungen darüber existieren nämlich lediglich ab Juli 1995. Für die Besitzer*innen sei es oft schwer oder unmöglich, nachzuweisen, dass diese Gebäude legal errichtet wurden, da die entsprechenden Dokumente verlorengegangen seien. Der neue Gesetzesvorschlag wird nun alle Gebäude, die vor Juli 1995 errichtet wurden, als legal definieren. Somit soll es leichter werden, eine Erlaubnis zu erhalten, solche Gebäude zu renovieren, um sie zum Beispiel thermisch zu sanieren. Auch im Artikel 3 werden einige Änderungen vorgenommen: Die Liste der Konstruktionen, die ohne Genehmigung in der Grünzone erbaut werden dürfen, wird erweitert. So soll es künftig zum Beispiel möglich sein, verschiedene kleinere landwirtschaftliche Konstruktionen ohne administrativen Aufwand zu errichten.
Das Naturschutzgesetz wird reformiert
Cet article vous a plu ?
Hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Tagged Naturschutz, woxx1715, woxx1716.Speichere in deinen Favoriten diesen permalink.