Déi Lénk machen ihrer Empörung in einer Pressemitteilung Luft. Der Grund: Die Regierung hält es für unnötig, den Begriff „Frauenmord“ als „circonstance aggravante“ in den „Code pénal“ einzuführen. Déi Lénk verweist in ihrer Kritik daran insbesondere auf Morde an Frauen, die von männlichen Angehörigen oder (Ex-)Partnern verübt werden. Es handele sich dabei keinesfalls um eine Gewaltform wie jede andere, sondern um den Ausdruck struktureller Gewalt gegen Frauen und männlicher Überlegenheit. Die Partei hält eine gesetzliche Verankerung des Begriffs „Frauenmord“ für unabdinglich im Kampf gegen Sexismus, häusliche und allgemeine Gewalt gegen Frauen. Mit der Benennung gehe die Anerkennung des Phänomens einher, das nachverfolgt und statistisch erfasst werden müsse. Für déi Lénk verhält es sich mit dem Begriff ähnlich wie mit denen des Kindermordes, Mutter- oder Vatermord, die bereits im „Code pénal“ aufgeführt sind. Bereits im Dezember 2019 hatte die Partei eine parlamentarische Anfrage zum Thema an das Justizministerium und das Ministerium für die Gleichstellung von Frauen und Männern gestellt, deren Beantwortung nun zu der dargestellten Kritik geführt hat.
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