Gewässerqualität: Ziel verfehlt

von | 17.01.2025

Luxemburgs Seen und Flüsse bleiben Problemfälle: Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verlangt einen guten Zustand aller Gewässer bis 2027 – ein für Luxemburg bereits jetzt aussichtsloses Ziel.

Alle Luxemburger Gewässer sind in einem schlechten chemischen Zustand. (Foto: Lukas Souza/Unsplash)

Vor 25 Jahren schuf die EU mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einen rechtlichen Rahmen für nachhaltige Wasserressourcen. Die WRRL legt europaweite Standards und Ziele für den Umgang mit Grundwasser, Küstengewässern und Oberflächengewässern wie Seen und Flüsse fest. Eines der wesentlichen Ziele ist, dass alle Wasserkörper in der EU bis 2027 einen sowohl guten ökologischen als auch chemischen Zustand erreichen sollen. Für Luxemburg ist bereits jetzt klar: Innerhalb der Frist ist dieses Ziel unerreichbar. In beiden Kategorien ist das Großherzogtum das EU-Schlusslicht. Keiner der 98 natürlichen Oberflächenwasserkörper befindet sich laut aktuellem Bericht in einem guten ökologischen Zustand, 43 Prozent sind in einem mäßigen, 30 Prozent in einem unbefriedigenden und die restlichen 37 Prozent gar in einem schlechten Zustand. In Bezug auf den chemischen Zustand sind alle 106 Oberflächengewässer, natürliche sowie auch erheblich veränderte, in einem schlechten Zustand. Etwas besser steht es ums Grundwasser: „Nur“ drei von sechs Grundwasserkörpern sind in einem schlechten chemischen Zustand.

Die WRRL sieht sechsjährige Zyklen vor, in denen Zustände überwacht, Maßnahmen geplant und Fortschritte überprüft werden. Auch die Öffentlichkeit soll an diesem Prozess beteiligt werden. Seit vergangenem Dienstag hat das Wasserwirtschaftsamt deshalb die Phase der öffentlichen Konsultation eingeleitet. Veröffentlicht wurden hierzu Zeitplan und Arbeitsprogramm des vierten Zyklus des Bewirtschaftungsplans der WRRL. Der 37-seitige Plan teilt zwar den aktuell desaströsen Zustand der luxemburgischen Wasserkörper mit, verweist für weitere Details, wie den Stand der Maßnahmen aus dem dritten Zyklus, jedoch auf die Internetseite des Wasserwirtschaftsamts (waasser.lu). Hier sollen zukünftig mehr Details veröffentlicht werden.

Bürgerbeteiligung mit Einschränkung

Der vollständige Entwurf des vierten Bewirtschaftungsplans, zusammen mit einem Entwurf des Maßnahmenprogramms, ist für Ende 2026 angekündigt. Dies wird voraussichtlich wieder ein etwa 400 Seiten starkes Dokument mit zahlreichen Anhängen, bestehend aus Statistiken, Kartographien und viel Zahlenmaterial, sein. Eine Datenfülle, die selbst für Expert*innen eine Herausforderung darstellt. Hinzu kommt eine inhaltliche Komplexität und Fachsprache, die sich Laien kaum erschließt. Bereits bei der Ausarbeitung des letzten Zyklus, für den Bewirtschaftungsplan von 2021 bis 2027, bemängelte der Mouvement écologique, dass es an gezielten Zusammenfassungen und Benennung der Ursachen für den ungenügenden ökologischen Zustand, sowie Informationen zur Umsetzungsstrategie der Maßnahmen zur Verbesserung der Situation gefehlt habe (woxx 1663, „Gewässerqualität: Aufgestaut“).

Faktoren, die die Wasserqualität in Luxemburg negativ beeinträchtigen, gibt es einige. Dazu gehören zum Beispiel das schnelle Bevölkerungswachstum, das zusammen mit den Grenzgänger*innen für einen erhöhten Trinkwasserverbrauch und ein erhöhtes Abwasseraufkommen sorgen, veraltete Kläranlagen, hoher Viehbestand in der Landwirtschaft und nicht standortgerechte Anbaumethoden. Auch sind viele Gewässer in Luxemburg durch Begradigungen, Verrohrungen und andere bauliche Maßnahmen stark verändert, was sich negativ auf die Gewässerökologie auswirkt. Auf der anderen Seite werden Maßnahmen zur Verbesserung wie Renaturierungen, Gewässerrandstreifen und Trinkwasserschutzgebiete wegen finanzieller Hindernisse, technischer Undurchführbarkeit oder langer Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht oder nur sehr zeitverzögert umgesetzt.

Die Frist zur Rückmeldung zu Zeitplan und Arbeitsprogramm endet am 14. Juli, bis Herbst dieses Jahres soll es dann einen angepassten Fahrplan für die Zielerreichung der Maßnahmen aus dem letzten Zyklus geben. Das Wasserwirtschaftsamt räumt jedoch bereits jetzt ein, dass das Erreichen des Ziels der WRRL bis 2027 unmöglich ist, und will im Rahmen der Überprüfung und Aktualisierung des Maßnahmenprogramms auch prüfen, ob Luxemburg Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen kann, um finanzielle Sanktionen seitens der EU möglichst abzuwenden.

 

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