Vergangenen Mittwoch veröffentlichte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag sein langersehntes Gutachten zum Klimaschutz und Völkerrecht. Zweifelhaft ist, ob das die Politik motiviert, dringend benötigte Maßnahmen zu ergreifen.

Am vergangenen Mittwoch stellte der Internationale Gerichtshof sein wegweisendes Gutachten vor. (Foto: UN Photo/ICJ-CIJ/Frank van Beek)
Seit letztem Mittwoch ist es offiziell: Wer keine oder unzureichende Klimaschutzmaßnahmen trifft, verstößt gegen das Völkerrecht. Den Stein ins Rollen gebracht hatte der kleine Inselstaat Vanuatu, der besonders stark von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen ist. Im März 2023 unterstützten insgesamt 132 UN-Mitgliedsstaaten eine Resolution der UN-Generalversammlung. Damit wurde der IGH aufgefordert, ein Gutachten zu verfassen, das der Frage nachgeht, wie weit internationales Recht Staaten zu Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet. Inwiefern säumige Staaten für Schäden aufkommen müssten, war die zweite, heiklere Frage, mit der sich der IGH beschäftigen musste.
Das Urteil ist bahnbrechend. Einerseits bestätigte der IGH damit nun, dass Klimaschutz eine allgemeine Verpflichtung der Staaten ist – unabhängig davon, ob sie Mitglied bestimmter Klimaschutzabkommen sind oder nicht. Auch ein Austritt aus dem Pariser Abkommen entbindet einen Staat durch das Völkerrecht und die Menschenrechte also nicht von seiner Pflicht zum Klimaschutz. Schadensersatzforderungen schließt der IGH nicht aus, allerdings müsste ein Ursache-Wirkung-Zusammenhang bewiesen werden – das verspricht komplizierte juristische Prozesse.
Obwohl das Gutachten keine direkten Rechtsfolgen hat, wird es vor allem im Bereich der Klimaklagen seine Wirkung entfalten. Wer nun gegen einen Staat klagt, weil dieser nicht genug für den Klimaschutz tut und einem somit zum Beispiel die Zukunft verbaut, kann sich auf das IGH-Urteil berufen – und hat damit eine schlagkräftige Argumentation hinter sich. Auch Journalist*innen sollten das Urteil im Kopf behalten und Politiker*innen, die Klimaschutz nicht vorantreiben oder gar abschwächen wollen fragen, warum sie sich gegen das Völkerrecht stellen.
Wenn man von einer „Energiewende“ spricht, muss dabei mehr herausspringen als Photovoltaikanlagen.
Die Luxemburger Regierung muss sich jetzt fragen, ob sie wirklich als jene Koalition in die Geschichte eingehen will, die durch Nichtstun eine Schadensersatzforderung verursacht hat. Das Großherzogtum hat eine historische Verantwortung durch sehr hohe Pro-Kopf-Emissionen. Außerdem profitiert Luxemburg als Tankstelle der Großregion vom Verkauf fossiler Brennstoffe und tut sich seit Jahrzehnten schwer, einen Ausstieg daraus auch nur zu planen. Nun muss jede Kosten-Nutzen-Kalkulation dazu auch einkalkulieren, dass Luxemburg möglicherweise zu Schadensersatzzahlungen verdonnert werden könnte.
Wenn man von einer „Energiewende“ spricht, muss dabei mehr herausspringen als Photovoltaikanlagen. Auch wenn sie eine gute Sache sind und wir so viele wie möglich so schnell wie möglich bauen sollten, überall wo wir können. Aber es reicht nicht, zusätzliche Energie ins System einzuspeisen: Die schmutzigen Kraftwerke, die fossile Energieträger verbrennen, müssen abgeschaltet werden. Genauso muss eine Verkehrswende umgesetzt werden, die ihren Namen auch verdient: Weg von Benzin- und Dieselschluckern, die unsere Luft verpesten und unsere Straßen verstopfen hin zu einem Mobilitätssystem, das auf Fahrradfahren, Zufußgehen und den öffentlichen Transport setzt. Politiker*innen, die sich nicht sofort um die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen bemühen, müssen sich die Frage gefallen lassen, warum ihnen Profite wichtiger sind als internationales Recht.

