Jugendschutzgesetz: „Puzzlestücke, die nicht zusammenpassen“

Ungenau, schlecht lesbar und inkohärent – so kritisch sieht die Menschenrechtskommission den vorliegenden Reformvorschlag des Jugendschutzes.

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Die beratende Menschenrechtskommission (CCDH) äußert grundsätzliche Bedenken am vorliegenden Gesetzesentwurf zum Jugendschutzgesetz. Wie Kommissionspräsident Gilbert Pregno am Freitag gegenüber der Presse erklärte, enthalte der Reformvorschlag zwar einige Errungenschaften, sei jedoch in der aktuellen Version weder kohärent noch lesefreundlich. „Man hat den Eindruck, dass es sich um Puzzlestücke handelt, die nicht zusammenpassen“, so Pregno. Die CCDH sprach dem Vorhaben von Justizminister Felix Braz, das Gesetz zum Jugendschutz in Luxemburg überarbeiten zu wollen, ihre grundsätzliche Anerkennung aus. Die heftig Kritik am vorliegenden Text – zuvor hatte bereits der Staatsrat 24 „oppositions formelles“ geäußert – dürfte auf keinen Fall dazu führen, dass das Vorhaben gänzlich zurückgezogen wird und in einer Schublade verschwindet.

Hauptkritikpunkt stellt der Umstand dar, dass es sich nicht um einen auf Schutz ausgerichteten Text handele. Dazu enthalte er zu viele „penale“ Elemente. Zum wiederholten Mal sprach sich die CCDH dagegen aus, Minderjährige in Schrassig zu inhaftieren. In die Unisec (Unité de Sécurité) in Dreiborn dürfe nur kommen, wer sich strafbar gemacht habe. Immerhin handele es sich um ein richtiges Gefängnis, eine freiheitsentziehende Struktur, und nicht etwa um ein Heim. Bereits 2014 hatte die CCDH scharfe Kritik an der Unisec geäußert.

Der Reformvorschlag sehe zurzeit vor, dass Minderjährige für eine Dauer von bis zu drei Monaten in die Unisec überwiesen werden dürfen. Diese Frist kann jedoch verlängert werden. Dabei hätten, so die Anwältin Deidre Dubois, Minderjährige, gemäß dem „principe de prévisibilité“, genauso ein Anrecht auf Klarheit wie Erwachsene. „Es kann nicht sein, dass wir Minderjährigen weniger Rechte geben unter dem Deckmantel einer Jugendschutzmaßnahme“, so Dubois. Zudem wird beanstandet, dass zurzeit keine Altersbegrenzung für eine Inhaftierung in der Unisec vorgesehen ist. Es sei nicht klar definiert, ab welchem Alter ein Minderjähriger für sein Handeln verantwortlich gemacht werden könne. Juristin Anamarija Tunjic betonte, dass es wichtig sei die strafrechtlichen Prozeduren dem Alter und der Reife des jeweiligen Minderjährigen anzupassen. Sie müssten zudem über mindestens die gleichen Verfahrensrechte verfügen wie Erwachsene.

Die zahlreichen Kritikpunkte veranlassen die CCDH zur Forderung, den Text gänzlich neu zu schreiben. In den Augen der Kommission ist es durchaus möglich innerhalb von zwei Monaten einen präziseren und kohärenteren Vorschlag auszuarbeiten.


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