Klimabonus: Topup statt clever

Mit anderem Namen und neuem Internetauftritt geht die Energietransition in eine weitere Phase. Statt „clevere“ Wohlstandsbürger*innen, wie bislang, werden jetzt auch sozial schwächere Schichten visiert.

Foto: MECDD

Vereinfacht und besser strukturiert: Der am Dienstag vorgestellte modernisierte Interauftritt der Klima-Agence (früher: myenergy.lu) bedeutet mehr als bloßes Facelifting. Mit teilweiser erhöhter und neuerdings einkommensangepasster Bezuschussung („sozialer Topup“), sollen vor allem im Bereich Wohnungsbau und Altbausanierung die Reduktionsziele in Sachen Klimagase nicht weiter verschlafen werden.

„Attraktiv, einfach, ëmweltfrëndlech, autonom und sozial“ sollen die neuen Hilfen ausgerichtet werden, das versprachen anlässlich einer Pressekonferenz die drei grünen Minister*innen Joëlle Welfring (Umwelt und Klima), Claude Turmes (Energie) und Henri Kox (Wohnen). Während beim Erhalt der Biodiversität und der Mobilität die bestehenden Hilfen verlängert werden, wird das Angebot für nachhaltiges Wohnen und erneuerbare Energien ausgebaut, so Joëlle Welfring einleitend.

Nachhaltiges Wohnen für (fast) alle

Claude Turmes brach eine Lanze für das energetisch autonome und damit klimaneutrale Wohnhaus, ausgestattet mit Geothermie und Photovoltaik. Während im urbanen Bereich bestehende Wärmenetze auf erneuerbare Energien umgestellt werden, soll „an den Dierfer an op de Koppen“ Biomasse wie Holzpellets verwendet werden. Wer sich Photovoltaik für die eigene Energieversorgung aufs Dach packt, kann mit staatlichen Subventionen von bis zu 50 Prozent der dafür nötigen Aufwendungen rechnen. Wer Strom an das öffentliche Netz abgeben will, erhält dafür, nebst garantierter Einspeisevergütung, einen Investitionszuschuss von 20 Prozent.

Am umfangsreichsten sind die Neuerungen beim Neubau sowie bei der Sanierung bestehenden Wohnraums. Während Haus- oder Wohnungsbesitzer*innen bislang nahegelegt wurde, eine möglichst umfangreiche energetische Modernisierung aus einem Guss vorzunehmen, können jetzt auch Einzelmaßnahmen gefördert werden – das soll den Einstieg in die Transition einfacher machen.

Gerade umfangreiche Sanierungen können mit erheblichen Kosten verbunden sein. Hierzu ein kleines Rechenbeispiel: Wer im Subventionsimulator sämtliche vorgesehenen Hilfen für ein den Standardwerten entsprechendes Haus mit den anspruchsvollsten Normen eingibt, dessen 50-prozentiger Regelzuschuss kann bis zu 98.000 Euro betragen, sofern die Investitionen dann auch tatsächlich mehr als das Doppelte kosten. Das sind Summen die sicher nicht jede*r auf dem Bankkonto zur freien Verfügung hat.

Deshalb soll neben den Hilfen auch das Prinzip der Klimabank, das bislang wenig Erfolg aufwies, ausgebaut werden. Zwar wurde der Nullzinskredit abgeschafft, doch sollen Zinssubventionen und staatliche Garantien den Zugang zu Energiekrediten erschwinglicher machen.

Ein echte soziale Komponente wird durch angepasste Zuschüsse entsprechend der Einkommensverhältnisse der Bauträger*innen versprochen: Wer über weniger als das mediane Einkommen verfügt, erhält einen Aufschlag auf die 50-Prozent-Bezuschussung – stufenweise bis zu einer Verdoppelung, was dann einer Komplettfinanzierung gleichkäme. Das klappt aber nur für Kleinstverdiener*innen bei denen das Gesamteinkommen beispielsweise unter 4.715 Euro (2 Erwachsene, 2 Kinder) oder 2.050 (Alleinstehende) liegt.

Dieses „Topup social 100%“ war zwar schon länger angedacht, wurde aber erst durch die Tripartiteverhandlungen in der jetzt vorliegenden Form ausgestaltet. Ob sich damit langfristig Energiearmut verhindern lässt, muss sich zeigen. Denn die Fälle von Banken verweigerter – weil von den Kund*innen mutmaßlich nicht bedienbarer – Immobilienkredite nehmen zu. Und wer erst gar nicht zum bauen (oder renovieren) kommt, der wird auch keine Subventionen beantragen. Henri Kox gestand dann auch ein, dass die Mittel für die sozialen Boni derzeit erst in „homöopathischen Größen“ vorgesehen sind.

Wohnungsmieter*innen bleibt eine aktive Rolle in Sachen energetische Sanierung allerdings weiterhin verwehrt. Es sei denn sie betätigen sich als Steuerberater*innen und es gelingt ihnen, ihre Wohnungseigentümer*innen von den günstigen staatlichen Zuschüssen und den noch großzügigeren Steuervergünstigungen zu überzeugen.


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