Kulturentwicklungsplan: Warum zentrale Ziele bisher noch nicht erreicht wurden

von | 18.06.2026

Der Kulturentwicklungsplan soll Luxemburgs Kultursektor professionalisieren. Rund 75 Prozent des Plans wurden bisher umgesetzt. Ein Blick auf die am wenigsten gediehenen Projekte zeigt: Die schwierigsten Baustellen sind oft jene, die langfristige Investitionen, politische Abstimmung und strukturelle Veränderungen verlangen.

Ein Maler steht vor aufgehängten Gemälden, in seinen Händen hält er einen Pinsel und einen Metallbehälter mit Farbe darin.

Wie den Bedürfnissen von Künstler*innen Rechnung tragen? Die Förderung von Kunstschaffenden ist beständiges „work in progress“. (Foto: Pexels)

62 Empfehlungen und ein großer Anspruch: Mit dem Kulturentwicklungsplan (KEP) wurden 2018 die kulturpolitischen Prioritäten des Landes für die folgenden zehn Jahre festgesetzt. Dabei hat das Kulturministerium den KEP immer als Orientierungshilfe und nicht als starres Gesetz verstanden wissen wollen, wie ein Verantwortlicher gegenüber der woxx betont. Als Leitfaden ist er das Resultat des größten kulturpolitischen Beteiligungsprozesses, den es in Luxemburg je gegeben hat: Hunderte Kulturschaffende, Institutionen, Gemeinden und Verbände diskutierten zwei Jahre lang über seine Schwerpunkte und Zielsetzungen. Unter dem damaligen Kulturminister Xavier Bettel (DP) wurde er schließlich eingeführt.

Mittlerweile ist absehbar, dass bis 2028 nicht alle festgesetzten Ziele erreicht werden. Dies sei laut Ministerium jedoch kein Scheitern, sondern unvermeidlich. Denn eine hundertprozentige Umsetzung aller im KEP enthaltenen Empfehlungen würde letztlich bedeuten, dass keinerlei weiterer Handlungsbedarf mehr bestände – ein Zustand, der in der Politik kaum erreichbar sei. Tatsächlich zeigt sich bei mehreren der anvisierten Vorhaben, dass Fortschritt nicht immer linear verläuft. Manche Projekte hängen von Bauvorhaben ab, andere von Gemeinden oder externen Partnern. Wieder andere sind bewusst als dauerhafte Prozesse angelegt.

Mit einem Umsetzungsgrad von 65 Prozent gehört die Reform der Kulturförderung zu jenen Projekten, die zwar sichtbar vorangekommen sind, aber noch nicht abgeschlossen sind. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Förderinstrumente überarbeitet und neue Hilfen für Künstler*innenresidenzen, Kulturcafés oder Musikfestivals eingeführt. Förderanträge können inzwischen digital eingereicht werden. Die Kriterien wurden transparenter formuliert und verschiedene Ausschreibungen neu strukturiert. Doch genau hier liegt auch die Herausforderung: Das Ministerium versucht derzeit, die Vielzahl einzelner Förderprogramme zu bündeln und gleichzeitig neue Instrumente zu schaffen, um auf die aktuellen Bedürfnisse der Kulturschaffenden zu reagieren.

Bei der Gleichstellung der Geschlechter im Kultursektor liegt der Fortschritt inzwischen bei 75 Prozent. Auf den ersten Blick wirkt dieser Bereich weiter entwickelt als andere Dossiers. Paritätische Verwaltungsräte in mehreren staatlichen Kulturinstitutionen, Gender-Statistiken, eine inklusive Kommunikationsstrategie und regelmäßige Datenerhebungen zeigen konkrete Fortschritte.

Gleichzeitig wird das Thema inzwischen breiter gedacht. Der neue Nationale Aktionsplan „Accès à la culture“ richtet den Blick verstärkt auf Diversität und Repräsentation. Neben der Geschlechtergerechtigkeit geht es dabei auch um die Sichtbarkeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Das verdeutlicht: Gleichstellung lässt sich nicht einmalig abhaken. Sie muss kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt werden.

Besonders deutlich wird die Langfristigkeit kulturpolitischer Projekte beim Thema Infrastruktur. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Künstler*innen liegt aktuell bei 55 Prozent. Das klingt zunächst ernüchternd. Tatsächlich verbergen sich dahinter jedoch einige der größten Bauprojekte des Kulturministeriums; die Villa Louvigny soll künftig Proberäume, Büros und Veranstaltungsflächen beherbergen. Die Banannefabrik erhält einen Erweiterungsbau. Auch das Robert-Schuman-Gebäude in Kirchberg wird für kulturelle Zwecke umgestaltet. Vieles davon befindet sich inzwischen in konkreten Planungs- oder Bauphasen. Sichtbar werden die Ergebnisse allerdings erst in den kommenden Jahren.

Das „Maison du Savoir“ der Universität Luxemburg in Belval.

Der KEP sieht einen Ausbau der Zusammenarbeit zwischen Kulturinstitutionen und der Universität Luxemburg vor. (Foto: Olha Hutych/Wiki Commons)

Gleichstellung lässt sich nicht einmalig abhaken. Sie muss kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt werden.

Mit lediglich 25 Prozent gehört das nationale Depot für öffentliche Sammlungen zu den am wenigsten fortgeschrittenen Empfehlungen des KEP. Dabei handelt es sich um eines der größten Kulturprojekte des Landes. Museen, Archive und öffentliche Sammlungen benötigen langfristig sichere Lagerflächen für Kunstwerke, Dokumente und historische Objekte. Als Standort ist derzeit das Neischmelz-Areal in Düdelingen vorgesehen.

Für das Ministerium ist die niedrige Bewertung vor allem Ausdruck der Komplexität des Vorhabens. Das geplante „Centre national des collections publiques“ (CNCP) sei ein Mammutprojekt, an dem mehrere Ministerien und Akteur*innen beteiligt seien. Bei Infrastrukturprojekten gelte grundsätzlich ein anderer Bewertungsmaßstab als bei Förderprogrammen oder Verwaltungsreformen. Als vollständig umgesetzt würden solche Vorhaben erst betrachtet, nachdem sie tatsächlich realisiert und in Betrieb genommen seien.

Auch die geplante Nationale Galerie luxemburgischer Kunst wurde inzwischen in das Konzept integriert. Nach den Vorstellungen des Kulturministeriums soll das CNCP nicht nur Lagerflächen umfassen, sondern sich zu einem öffentlich zugänglichen und lebendigen Ort der Kultur entwickeln.

Noch niedriger fällt die Bilanz beim geplanten Nationalen Architekturzentrum aus: Hier liegt die Umsetzung aktuell bei lediglich zehn Prozent. Die Grundlage dafür existiert mit dem „Luxembourg Center for Architecture“ (Luca) bereits. Die eigentliche Empfehlung zielt jedoch auf ein dauerhaft verankertes nationales Architekturzentrum mit eigenem Standort ab, das künftig im Robert-Schuman-Gebäude in Kirchberg untergebracht werden soll. Bis dahin dürfte allerdings noch einige Zeit vergehen. Nach Einschätzung des Kulturministeriums dürfte die vollständige Umsetzung dieses Vorhabens deutlich über den aktuellen Kulturentwicklungsplan hinausreichen.

Zu den auffälligsten Schwachstellen des Kulturentwicklungsplans gehört die Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Kommunale Kulturentwicklungspläne kommen bislang auf 20 Prozent Umsetzung, Kulturpakte zwischen Staat und Gemeinden sogar nur auf 15 Prozent. Dahinter stand die Idee, Kulturpolitik stärker in den Regionen zu verankern und gemeinsam mit den Kommunen zu gestalten. Im Kulturministerium werden die vergleichsweise niedrigen Werte nicht als überraschend bewertet. Anders als bei staatlichen Förderprogrammen oder Gesetzesänderungen erfordert die Umsetzung dieser Empfehlungen die Zusammenarbeit mit sämtlichen Gemeinden des Landes, deren Strukturen, Prioritäten und Arbeitsweisen sich deutlich unterscheiden.

Zugleich zeichnet sich ab, dass die zentrale Empfehlung des KEP zu den Kulturpakten zwischen Staat und Gemeinden nicht in ihrer ursprünglichen Form umgesetzt wird. Stattdessen setzt das Kulturministerium auf kommunale Kulturentwicklungspläne, mit denen die Gemeinden zunächst ihre eigenen Bedürfnisse und Prioritäten definieren sollen.

Unterstützt werden soll dieser Prozess durch den Aktionsplan „Accès à la culture“, der unter anderem regionale Kulturkoordinator*innen vorsieht. Zudem fördert das Ministerium die Ausarbeitung kommunaler Kulturentwicklungspläne finanziell. Erste Beispiele existieren bereits in Esch an der Alzette und Differdingen, weitere Gemeinden haben Interesse signalisiert. Auch distanziert man sich teilweise vom Begriff „Kulturpakt“, was zuvorderst pragmatische Gründe hat. Nach den Erfahrungen mit Klima- und Naturpakt werde das Wort in vielen Gemeinden vor allem mit aufwendigen Verwaltungsverfahren assoziiert. Ziel sei es daher weniger, neue bürokratische Instrumente zu schaffen, als die kulturelle Entwicklung in den Regionen konkret zu stärken.

Auch die kulturelle Bildung entwickelt sich in gemäßigtem Tempo. Mehr Raum für Kunst und Kultur im Unterricht steht bei 40 Prozent, die Förderung nicht formaler kultureller Bildung ebenfalls. Die Ausbildung von Lehrkräften im Bereich Kulturvermittlung erreicht derzeit 30 Prozent. Die Ursache liegt weniger im fehlenden politischen Willen als in der Komplexität des Bildungssystems. Kultur- und Bildungsministerium müssen hier gemeinsam handeln. Immerhin entstehen inzwischen neue Projekte in Schulen und Maison-relais-Strukturen. Programme wie „Kulturama“, Künstler*innenresi- denzen im Bildungsbereich oder spezielle Förderaufrufe für junge Zielgruppen zeigen, dass es hier erste spürbare Fortschritte gibt.

Zu den auffälligsten Schwachstellen des Kulturentwicklungsplans gehört die Zusammenarbeit mit den Gemeinden.

Die Zusammenarbeit zwischen den staatlichen Kulturinstitutionen und der Universität Luxemburg soll ebenfalls ausgebaut werden. Zahlreiche Kontakte zwischen Museen, Archiven, Bibliotheken und der Universität bestehen bereits. Wo sich noch ungenutzte Synergien finden lassen, untersucht derzeit eine unabhängige Expertin. Ihre Bestandsaufnahme soll aufzeigen, wie Forschung und Kulturinstitutionen künftig enger zusammenarbeiten können. Die Ergebnisse werden im kommenden Jahr erwartet.

Auch der Aktionsplan, der den Zugang zur Kultur stärken soll, setzt auf stärkere Vernetzung. Vorgesehen sind unter anderem eine bessere Verankerung kultureller Bildung, neue Instrumente der Kulturvermittlung sowie engere Verbindungen zwischen Kultur-, Bildungs- und Sozialbereich. Der große strukturelle Durchbruch steht allerdings noch aus. Die Herausforderung bleibt dieselbe wie 2018: Kultur soll nicht nur punktuell in Projekten stattfinden, sondern dauerhaft Teil der Bildungsbiografien junger Menschen werden.

Ein anderer Bereich entwickelt sich kontinuierlich, obwohl er vermutlich nie vollständig abgeschlossen sein wird. Die Empfehlungen zu kultureller Teilhabe, Integration und Inklusion bewegen sich derzeit zwischen 50 und 60 Prozent. Dazu gehören Initiativen wie „Kultur am Prisong“, der Kulturpass, spezielle Zugangsprogramme für Menschen mit Behinderungen oder Projekte für Bevölkerungsgruppen, die bislang wenig Kontakt zu kulturellen Angeboten hatten. Gerade in diesem Bereich zeigt sich die besondere Schwierigkeit kulturpolitischer Arbeit. Gesellschaftliche Teilhabe lässt sich nicht einmal herstellen und anschließend abhaken. Mit jeder gesellschaftlichen Entwicklung entstehen neue Bedürfnisse, neue Zielgruppen und neue Barrieren. Dass hier weiterhin Handlungsbedarf besteht, zeigen auch die jüngsten Studien des Kulturministeriums (siehe „Kultur bleibt eine Frage des sozialen Backgrounds“, woxx 1839). Sie weisen darauf hin, dass kulturelle Teilhabe noch immer stark vom sozialen Hintergrund abhängt und Menschen mit Behinderungen weiterhin auf zahlreiche Hindernisse stoßen. Der Aktionsplan „Accès à la culture“ soll deshalb gezielt dabei helfen, bestehende Zugangshürden abzubauen und Kultur für breitere Bevölkerungsschichten zugänglich zu machen.

Der Kulturentwicklungsplan nähert sich nun seinem offiziellen Enddatum, viele seiner zentralen Fragen werden dadurch noch dringlicher: Wie soll Kultur künftig finanziert werden? Welche Rolle spielen Gemeinden? Wie wird kulturelles Erbe bewahrt? Welche Räume brauchen Künstler*innen? Und wie erreicht Kultur Menschen, die bislang außen vor bleiben?

Die eigentliche Bilanz des KEP fällt vor diesem Hintergrund ambivalent aus. Vieles wurde umgesetzt, noch mehr wurde angestoßen. Im Kulturministerium wird der KEP deshalb auch heute noch als laufender Prozess verstanden, dessen Empfehlungen kontinuierlich weiterentwickelt und an neue gesellschaftliche Realitäten angepasst werden müssen. Vielleicht ist genau das seine wichtigste Erkenntnis: Kulturpolitik lässt sich nicht wie ein Bauprojekt fertigstellen. Sie bleibt ein Prozess – und ein Kompass, dessen Richtung immer wieder neu bestimmt werden muss.

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