Luxemburg verletzt EU-Wasserrahmenrichtlinie

von | 06.02.2026

Vergangene Woche hat die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen Luxemburg eingeleitet, weil das Großherzogtum gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie verstößt. Als Grund wird angeführt, dass die Genehmigungen zur Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser nicht regelmäßig überprüft werden müssen. Genehmigungen, die vor 2015 erteilt worden sind, gelten gar als unbegrenzt. „Damit verstößt Luxemburg gegen europäisches Umweltrecht und gefährdet den nachhaltigen Schutz seiner Wasserressourcen“, reagierte die NGO natur&ëmwelt in einem Schreiben vom 4. Februar. Das Land riskiere „den Verlust einer lebenswichtigen Ressource“. Luxemburg hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Verfahren der EU-Kommission zu antworten und die Richtlinie konsequent umzusetzen. Rund 72 Prozent der hiesigen Trinkwasserquellen stehen unter Schutz. Die Belastung von Gewässern mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln ist jedoch weiterhin hoch. Kein einziges Oberflächengewässer befindet sich in einem guten ökologischen Zustand. Beim Grundwasser sieht die Bilanz zwar etwas besser aus – immerhin weisen knapp 21 Prozent eine „gute chemische Qualität“ auf –, aber „bei zentralen Maßnahmen wie der ökologischen Aufwertung der Gewässer und der Anpassung an den Klimawandel hinkt Luxemburg massiv hinterher: Nur rund zwei Prozent der vorgesehenen Maßnahmen wurden bislang umgesetzt“, kritisiert natur&ëmwelt. Die Umweltschutz-NGO ruft Bürger*innen dazu auf, die aktuell laufende Petition „Hands off Nature“ zu unterschreiben, um sich für den Schutz der Natur und gegen eine EU-weite Deregulierung der Umweltschutzmaßnahmen einzusetzen. Mehr Informationen: www.naturemweltasbl.lu

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