Die Anzahl an Urlaubstagen, die Eltern im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls ihres Kindes zusteht, ist seit dem ersten Januar erhöht worden und flexibler geregelt. Bei Kindern bis zum vierten Lebensjahr gibt es für jeden Elternteil pro Kalenderjahr 12 Urlaubstage; bei solchen zwischen 4 und 13 Jahren sind es dagegen achtzehn. 5 Urlaubstage gibt es bei Kindern zwischen 13 und 18 Jahren. Die Urlaubstage müssen nicht an einem Stück genommen werden. Liegt beim Kind eine Beeinträchtigung von mindestens 50 Prozent der physischen oder mentalen Fähigkeiten vor, wird die jeweilige Zahl an Urlaubstagen verdoppelt. Es ist nicht möglich, dass beide Elternteile den Familienurlaub gleichzeitig beanspruchen. Hinsichtlich der Sonderurlaubstage gibt es seit dem ersten Januar aber noch weitere Änderungen: So wird der Vaterschaftsurlaub von 2 auf 10 Tage und der postnatale Mutterschaftsurlaub von 10 auf 12 Wochen erhöht. Im Fall des Todes eines minderjährigen Kindes werden beiden Eltern 5 freie Tage gewährt. Weitere Details können im Newsletter der Chambre des salariés (https://www.csl.lu/fr/publications-newsletters/newsletters/socionews/all) nachgelesen werden.
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