Menschenrecht auf saubere Umwelt

Am 27. September 2022 beschloss das Minister*innenkomitee des Europarates die Empfehlung, das Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Menschenrecht zu verankern. In der Resolution wird den 46 Mitgliedsstaaten des Rates nahegelegt, dieses Recht in ihrer jeweiligen nationalen Gesetzgebung zu verankern. Dabei sollen die Staaten auf einige grundsätzliche internationale Prinzipien des Umweltrechtes wie Schadensvermeidung, Prävention und Vorsicht achten. Auch das bekannte Prinzip, dass Verschmutzer*innen für ihre Schäden aufkommen müssen, will der Europarat geachtet wissen. Der Zugang zu Umweltinformationen und intergenerationelle Gerechtigkeit müssen gewährleistet werden, heißt es in der Empfehlung des Europarates. Grund für diese Empfehlung ist die Erkenntnis, dass die Menschenrechte nur dann genossen werden können, wenn die dreifache planetare Krise – Klimawandel, Biodiversitätsverlust und Umweltverschmutzung – adäquat bekämpft wird. In der Empfehlung wird darauf hingewiesen, dass Umweltverschmutzung bereits vulnerable Menschen disproportional stark treffe. Außerdem weist der Rat darauf hin, dass die Regierungen mit regionalen Akteur*innen und der Zivilgesellschaft, insbesondere Umweltschutzorganisationen, zusammenarbeiten müssten, um das Menschenrecht auf eine saubere Umwelt einzuführen. Ist dieses Recht erst einmal eingeführt, müssten die Mitgliedsstaaten auch darauf achten, dieses gegenüber Unternehmen zu verteidigen.


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