Neuer Nachweis für Beteiligung am Holocaust: Luxemburger im Reserve-Polizeibataillon 101

Die Gräueltaten der Polizeibataillone gelten als wichtiger Bestandteil der Vernichtung der europäischen Juden. Dass Luxemburger im Reserve-Polizeibataillon 101 waren, ist bekannt – ihre Teilnahme am Morden noch nicht – bis jetzt.

Ein Stoßtrupp des Reserve-Polizeibataillons 101 (RPB 101) nach einer erfolgreichen “Judenjagd“ (3. v.r. der Luxemburger X). Auf der Rückseite die Aufschrift: „Diese Scheune war voll Juden u. Banditen, der Stoßtrupp nach dem Kampf.“ (Foto: Privatsammlung)

2019 wurde bei Recherchen für das Musée national de la Résistance in einer Privatsammlung eine Fotografie des luxemburgischen Wachtmeisters X entdeckt, welche sechs Polizisten des Reserve-Polizeibataillons 101 (RPB 101) – darunter auch X – nach einer gegen Juden und „Banditen“ gerichteten Aktion in Polen zeigt. Die Fotografie ist der bislang konkreteste Nachweis für die aktive Beteiligung eines Luxemburgers an Erschießungen der jüdischen Bevölkerung Polens. Neben der Analyse der Fotografie im Kontext der Geschichte des RPB 101 ist ein Querschnitt der Forschungsdebatte im nebenstehenden Kasten nachzulesen.

Die analysierte Fotografie zeigt sechs Polizisten, die zusammen mit einer nicht uniformierten Person vor einer mit einem Strohdach bedeckten, hölzernen Scheune stehen. Es gibt einen zentralen Eingang; das doppelflügelige Scheunentor steht weit offen. Das Strohdach ist teilweise weiß bedeckt; hierbei handelt es sich möglicherweise um Schnee. Vor der Scheune liegen Gegenstände verstreut auf dem Boden, die jedoch nicht genauer identifiziert werden können. Hinter einem der Polizisten (1. v.l.) liegt eine Person leblos auf dem Boden (dunkelhaarig, helle Oberbekleidung, eventuell barfüßig). Nach Lage des erkennbaren Fußes liegt sie auf dem Rücken. Auf dem Bauch ist eine Hand zu sehen. Vier Polizisten tragen in ihren Gürteln Stielhandgranaten. Fünf tragen bzw. schultern einen Karabiner.

Luxemburgischer Wachtmeister mit Maschinenpistole

Ein Polizist – der als Luxemburger X identifiziert wurde – trägt eine Maschinenpistole. Der „Zivilist“ ist unbewaffnet. Er trägt die gleichen Stiefel wie die Polizisten, was möglicherweise darauf schließen lässt, dass er ein Beamter in zivil ist. Die Polizisten tragen den für die Polizeibataillone üblichen Waffenrock. Die Feldblusen weisen bei fünf Polizisten entlang der Vorderfront sechs Knöpfe auf. Zwei weitere Knöpfe des Waffenrocks werden durch die Koppel – Ledergürtel – verdeckt. Die Ärmel sind mit Ärmelaufschlägen (Bündchen) zum Knöpfen versehen. Diese besitzen in der Regel die gleiche dunkelbraune Farbe wie der Kragen. Bei vier sind Kragenspiegel zu erkennen. Die Polizisten tragen allesamt eine Feldmütze. Einer trägt an der Brusttasche ein Abzeichen. Diese werden grundsätzlich an der linken Brusttasche getragen. Zwei Uniformen zeigen Ansätze des Hoheitsabzeichens der Polizei auf dem linken Oberärmel. Ein, eventuell zwei, Polizisten – unter anderem auch X – tragen Schulterstücke. An den Gürteln sind Patronentaschen für Gewehrmunition K98 Karabiner angebracht. X wiederum trägt große Munitionstaschen für die Stangenmagazine der Maschinenpistole.

Fünf Personen sehen in die Kamera, eine schaut nach links auf den Boden. Drei lächeln, beziehungsweise schmunzeln, während die anderen eher ernst in die Kamera sehen. Das Datum und der Fotograf der Aufnahme sind unbekannt. Die Bildmaßen sind: 8,7 x 5,8 cm. Die Fotografie ist von Schäden bewahrt geblieben, abgesehen von einigen Nutzungsspuren und Verunreinigungen an den Rändern. Der handschriftliche Dorsaltext trägt den folgenden Wortlaut: „Diese Scheune war voll Juden u. Banditen der Stoßtrupp nach dem Kampf“. Durch den Vergleich mit anderen Fotografien aus der Privatsammlung konnte die Handschrift als die von X bestätigt werden.

Historischer Kontext

Der historische Kontext der Quelle gibt weitere Aufschlüsse zum Bild. Dank weiterer Fotografien und Dokumente aus der Hinterlassenschaft von X, sowie durch Familienerzählungen wissen wir, dass es sich hier um ein Gruppenfoto eines Stoßtrupps der Ordnungspolizei – nämlich des RPB 101 – handelt. Das Bataillon 101 der Hamburger Polizeireserve bestand aus 500 Mann. Diese stammten hauptsächlich aus Hamburg und der Umgebung.

Auch 15 Luxemburger befanden sich in ihren Reihen. Sie waren Soldaten der luxemburgischen Freiwilligenkompanie, die im Zuge der nationalsozialistischen Annexionspolitik im August 1940 von der deutschen Schutzpolizei übernommen worden waren. Die insgesamt 465 luxemburgischen Soldaten dieser Kompanie wurden im Dezember 1940 nach Weimar gebracht. Zur Stärkung der Moral wurde den Soldaten versprochen, dass sie nach der Umschulung wieder in Luxemburg eingesetzt werden würden. Dieses Versprechen hielt man jedoch nur bedingt ein.

Lediglich 100 Soldaten, darunter die 45 der Musikkapelle, beorderte man nach Luxemburg zurück. 23 wurden noch während ihrer Zeit in Weimar entlassen. Die restlichen 340 wurden in mehrere Einheiten aufgeteilt und im Reich eingesetzt. 27 Mann kamen zur Waffen-SS. Die Hundertschaft „Suhl“ wiederum gliederte man in die motorisierte Gendarmerie ein und verteilte sie auf unterschiedliche Standorte in Deutschland. 211 Mann kamen nach Köln zur Polizei-Einsatzabteilung beziehungsweise zur Polizeikompanie in Bottrop-Recklinghausen, bevor sie schließlich in der 4. und 5. Kompanie des RPB 181 im Partisanenkampf in Jugoslawien eingesetzt wurden (1). Aufgrund anhaltender Befehlsverweigerung und der dadurch bedingten Unzuverlässigkeit wurde die 5. Kompanie wieder aus Jugoslawien abgezogen und nach Innsbruck versetzt. Dort sollte sie den Eid auf Hitler ablegen. Nachdem etliche Luxemburger der Einheit dies verweigerten und aufgrund dessen in Konzentrationslagern oder Gefängnissen interniert wurden, löste man die Kompanie auf. Die übriggebliebenen Luxemburger wurden schließlich nach Essen, Köln, Kiel und Hamburg versetzt (2).

Luxemburger im RPB 101

Im Juni 1942 wurde das RPB 101 nach Polen (Distrikt Lublin) entsandt. Unter den Polizisten befanden sich zu jener Zeit noch 14 Luxemburger (der 15. blieb krankheitshalber in Hamburg zurück). Sie wurden in den ersten und zweiten Zug der ersten Kompanie eingegliedert. Im Vergleich zum Rest der Mannschaft war das Durchschnittsalter der Luxemburger (22 Jahre) recht niedrig (3). Zwischen 1942 und 1943 war das RPB 101 Teil der „Aktion Reinhard“ (Vernichtung der Juden des Generalgouvernements in Polen). Ihre Aufgaben umfassten die Umsiedlung von Juden in größere Ghettos und Lager, Massenerschießungen von Juden, die Räumung von Ghettos sowie die Deportationen von Juden in die Vernichtungslager, vor allem Treblinka, sogenannte „Judenjagden“ und Einsätze gegen polnische Partisanen.

Am 25. Juni 1942 erreichte das Bataillon das polnische Städtchen Zamosc. Dort führte man Gefangenen-
transporte durch, die hauptsächlich von den Luxemburgern ausgeführt wurden. Fünf Tage später wurde das Hauptquartier des Bataillons nach Bilgoraj verlegt. Einige Luxemburger gehörten dem Vorkommando an, welches die Quartiere vorbereiten sollte (4). Von dort aus ging es am 13. Juli 1942 nach Jozefow, wo es zu ersten Massenerschießungen an Juden kam. 1.500 Juden fielen dort einem Massaker des RPB 101 zum Opfer.

Mehr als Straßenabsperrungen halten

Die Aufgabe der Polizisten bestand darin, „alle Juden zusammenzutreiben, die arbeitsfähigen Männer abzusondern, um sie dann in ein Arbeitslager zu bringen, während […] Frauen, Kinder und ältere Männer“ (5) erschossen werden sollten. Major Wilhelm Trapp erläuterte seinen Männern den Auftrag und bot den Älteren an vorzutreten, sofern sie „sich dieser Aufgabe nicht gewachsen“ (6) fühlten. Aufgrund ihres jungen Alters waren die Luxemburger wohl von diesem Angebot ausgeschlossen. Wie sie sich verhielten, ist nicht bekannt. Im Falle einer Befehlsverweigerung hätten die überlebenden Luxemburger des RPB 101 nach dem Krieg dies aber wahrscheinlich hervorgehoben.

Die ausselektierten männlichen „Arbeitsjuden“ wurden, eskortiert von den Luxemburgern unter der Leitung von Leutnant Heinz Buchmann, zu einer nahegelegenen Bahnstation gebracht und ins KZ Majdanek deportiert. Den Arbeiten von Paul Dostert und Marc Trossen zufolge (siehe Kasten) waren an den Erschießungen von Jozefow keine Luxemburger beteiligt. Ihr Einsatz als „Begleitmannschaft für die Arbeitsjuden […] mag darauf zurückzuführen sein, dass sie noch als potentiell unsicherer Fremdkörper im Bataillon galten, auf den man sich in Extremsituationen nicht glaubte verlassen zu können.“ (7)

Jean Heinen, Nicolas Schumacher und Roger Wietor, ehemalige Mitglieder des RPB 101, berichteten 1986 über ihre Erlebnisse in Polen. Dabei stellten sie sich wahlweise als Opfer oder Widerstandskämpfer dar. Sie erwähnten zwar die Partisaneneinsätze, über die Erschießungen und Deportationen tausender Juden verloren sie jedoch kein Wort. (8) Der Historiker Paul Dostert schlussfolgerte, dass „die Einsätze im Sommer und Herbst 1942 nichts mit Partisanenbekämpfung zu tun“ (9) hatten. Diese fanden erst zwischen Januar 1943 und Juni 1944 statt. Entsprechendes ließe sich aus den Einlagebögen für das Soldbuch herauslesen, in denen die Kampftage für das Bandenkampf-Abzeichen aufgelistet sind. (10)

Seit der Goldhagen-Browning Debatte 1996 versuchen Historiker durch akribische Quellen- und Zeitzeugenanalysen herauszufinden, ob die Luxemburger sich an diesen Verbrechen des Holocaust aktiv beteiligt haben. Im Zuge dieser Debatte gestand Heinen seine Partizipation an „Judentransporten“, Ghettoräumungen und Absperrungsdiensten bei Massenerschießungen, betonte jedoch, dass die Luxemburger nicht aktiv an den Erschießungen beteiligt gewesen seien. In seinem Rechtfertigungsbericht von 1996 im Luxemburger Wort berichtet er Folgendes über seinen Einsatz in Lukow: „An die Räumung des Lagers in Lukow kann ich mich noch gut erinnern, weil ich dort ein Erlebnis hatte, das mich noch heute bedrückt, wenn ich daran denke. Es gab keine Erschießungen in Lukow, wie auch nicht bei der Räumung anderer Lager: […] Wahrscheinlich wegen meines jüngeren Aussehens kam plötzlich ein zwölf bis dreizehn Jahre altes Mädchen auf mich zugelaufen. Weinend und flehend, ich sollte es retten, klammerte es sich an mich und richtete seine schwarzen, vor Angst weit geöffneten Augen auf mich. Ich tröstete das Mädchen, konnte ihm aber nicht helfen, weil überall Deutsche herumstanden und eine Hilfe meinerseits unbedingt bemerkt hätten. Ich deutete auf eine Vertiefung im Gelände und riet dem Mädchen, sich dorthin zu schleichen, sich flach auf den Boden zu legen und keine Bewegungen zu machen. Ob es das machte, weiß ich nicht. Es ging enttäuscht fort und ich war genauso enttäuscht, weil ich seine in mich gestellten Erwartungen nicht erfüllen konnte.“ (11)

Weitere erschreckende Details über die Räumung eines Ghettos liefern auch die Memoiren eines weiteren Luxemburger Ordnungspolizisten des RPB 101: „Wir gingen zu Fuß in den Ort und auf dem Weg zum Marktplatz lagen überall Leichen. Sie lagen auf der Straße, vor den Häusern, in den Häusern. Es handelte sich ausschließlich um Angehörige der jüdischen Bevölkerung: Männer, Frauen, Kinder, Jugendliche und Alte.“ (12)

Aktion „Erntefest“

Obwohl der Partizipationsgrad eines jeden der 14 Luxemburger im Rückblick nicht mehr geklärt werden kann, geben doch einige Zufallsfunde eine Vorahnung über den Stand ihrer Kenntnis und ihrer Aufgaben. Die Fotografien der Judendeportation aus dem Ghetto in Miedzyrzec Podlaski, die Marc Trossen veröffentlichte, stammten aus dem Besitz eines Luxemburger Mitgliedes des RPB 101. Sie sind heute Teil einer Privatsammlung. Bislang konnte weder die Identität des Fotografen – möglicherweise der Luxemburger selbst – noch die der fotografierten Personen geklärt werden. (13)

Insbesondere die 1943 stattgefundene „Aktion Erntefest“ (14) sollte sich Jean Heinen ins Gedächtnis einbrennen: „[U]nsere Kompanie [war] zweimal zu Absperrungen herangezogen worden. Diese beiden Massenmorde erfolgten am 2. und 3. November 1943. Sie waren meiner Erinnerung nach die letzten Judenaktionen, zu denen wir herangezogen wurden. […] Am Morgen des 2. November bekamen wir unsere Mission mitgeteilt. Sie bestand darin, mit anderen Kompanien eine viele Kilometer lange Straße abzuriegeln, auf welcher Tausende von Juden geschritten kamen, um etwas weiter von unserer Aufstellung entfernt erschossen zu werden. Das Erschießen sahen wir nicht, wohl aber hörten wir die Schüsse. Keiner der Juden versuchte fortzulaufen, was bestimmt in manchen Fällen geglückt wäre, weil die Posten zum Teil weit voneinander entfernt aufgestellt waren. Man könnte daraus schließen, dass sie sich in ihr Schicksal ergeben hatten. Am anderen Morgen, in aller Herrgottsfrühe, mußte unsere Kompanie ein in derselben Gegend, aber an einem anderen Ort gelegenes Judenlager abriegeln, denn sämtliche Insassen wurden vor dem Lager in einem breiten, tiefen und langen Graben erschossen. […] Wir hatten von unserem Anführer eine Stelle zugewiesen bekommen, von der aus wir wegen eines Wäldchens oder Gestrüpps keine Sicht auf das Lager hatten. Ich hatte […] mich in dem Wäldchen bis auf etwa 50 Meter an das Lager [heranbegeben]. Das Grauen, das ich dort sah, kann ich nicht beschreiben, weil mir die passenden Worte fehlen. Oben auf dem Graben standen drei Polizeimänner, die entweder mit Pistolen oder mit auf Einzelfeuer eingestellten Maschinenpistolen […] in den Graben hinunterschossen, wo schon etliche Lagen von Leichen lagen, auf die dann die anderen stiegen, um im Graben weiter nach vorne zu gehen. Es waren im Ganzen sechs Polizeimänner; die oben standen. Drei davon schossen, die anderen drei machten Pause, um die Schießenden dann wieder abzulösen.“ (15) Heinen versuchte, den Einsatz der Luxemburger – allen voran seinen eigenen – zu relativieren.

Luxemburger bei der „Judenjagd“

Einige der Aussageprotokolle der deutschen Angehörigen des RPB 101 aus den 1960er-Jahren entlasten die 14 Luxemburger jedoch keineswegs. Stattdessen wird 1996 unter anderem erwähnt, dass es vornehmlich Luxemburger gewesen seien, die über die Streifgänge gesprochen hätten, bei denen nach versteckt lebenden Juden gefahndet wurde. Den Juden war jeglicher Aufenthalt außerhalb der Ghettos verboten. Während den ab Oktober 1942 durchgeführten „Waldstreifen“ auf „Verdächtige“, umgangssprachlich auch „Judenjagden“ genannt, sollte die Sicherheitszone des Bataillons „judenfrei“ gehalten werden. Browning zufolge wurde dabei nach überlebenden, flüchtigen Juden (unter Umständen auch bewaffnet und gruppiert mit Partisanen oder entflohenen Kriegsgefangenen) in den Wäldern gesucht um sie anschließend zu erschießen. (16) Während eines solchen „Partisanenhinterhaltes“ soll ein Luxemburger eine Jüdin von einem Baum heruntergeschossen haben. (17) Die Luxemburger resümierten dies nur knapp mit „Streifengängen mit Fahrrädern, auf denen ‚Verdächtige’ und ‚Partisanen’ bekämpft werden sollten“. (18)

Der Memoirenschreiber jedoch weiß etwas detaillierter über die Judenverstecke zu berichten: „Viele Juden, speziell junge Leute und Leute mittleren Alters … haben ihre Häuser und Familien verlassen, um einer Verfolgung oder Deportation zu entgehen. Sie gingen in den Untergrund, d.h. sie zogen sich teilweise in die Wälder zurück. Dort haben sie sich Bunker gebaut […] und haben dort in kleineren oder größeren Gruppen regelrecht vegetiert. Da sie ja auch essen und trinken mussten, besorgten sie sich die Lebensmittel manchmal auf eine nicht ganz korrekte Art und Weise. In ihrer Situation schlossen sie sich den Partisanenverbänden an und kämpften mit ihnen gegen die Besatzung beziehungsweise gegen ihre Unterdrücker.“ (19)

Anfang Januar 1943 erfolgten tägliche Einsätze gegen Juden und Partisanen. Es ist somit kaum „verwunderlich, dass die eingesetzten Polizisten bald keinen Unterschied mehr machten“ (20) zwischen den beiden Gruppen, da ein jeder getötet werden sollte. Gefangennahmen wurden, wenn möglich, vermieden.

Keinerlei Verweigerung der Luxemburger

Auch die erhaltenen Personenakten von 11 der 14 Luxemburger des Bataillons geben das Bild gehorsamer Gefolgsleute wieder. So erhielten die Luxemburger am 10. September 1942 allesamt ein positives Gutachten, ausgestellt von ihrem Vorgesetzten Hauptmann Julius Wohlauf (21). Zu diesem Zeitpunkt waren bereits etliche Erschießungen, Deportationen und Ghettoräumungen erfolgt, ohne dass die Luxemburger negativ aufgefallen waren (22). Einige von ihnen, so auch Heinen, boten „die Gewähr dafür, auch weiterhin [ihre] Dienstpflicht im nationalsozialistischen Staat zu erfüllen“. X wiederum, der in der Kompanie als Schütze Verwendung fand, hatte eine „gute Dienstauffassung“ und war in politischer Hinsicht nicht aufgefallen (23). Der oben erwähnte Zusatz fehlt jedoch gänzlich.

Am 1. Oktober 1942 mussten die Luxemburger eine Geheimhaltungserklärung über die Einsätze des RPB unterzeichnen (24). Sie zeigt auch, dass es den Angehörigen des RPB 101 durchaus bewusst war, dass dies nichts mit herkömmlicher Polizeiarbeit zu tun hatte (25). Etwa zur gleichen Zeit, im Herbst 1942, sollen zwei Luxemburger des RPB 101 zur Gestapo abkommandiert worden sein (26).

Bisher gibt es keine Beweise dafür, dass sich die 14 Luxemburger in irgendeiner Weise geweigert hätten, die ihnen zugeteilten Aufgaben zu erledigen. Es ist somit anzunehmen, dass auch die Luxemburger bei Ghettoräumungen von der Schusswaffe Gebrauch machten (27). Auch wenn Schumacher (ehemaliges Mitglied des RPB 101) betont, dass man bei Dienstverweigerung den eigenen Kopf riskiert hätte, gibt es dafür keinerlei Beweise. Das Gegenteil war eher der Fall. Man bekam stattdessen andere Aufgaben zugewiesen (28). Das oberste Gebot der Luxemburger im RPB 101 bestand vor allem darin, weder negativ noch positiv aufzufallen, um den Krieg möglichst unbeschadet zu überstehen (29). Der Gehorsam der Luxemburger zeigt sich unter anderem anhand eines Ereignisses im Januar 1943 nach der Auflösung eines „Judenverstecks“: „Leutnant Boysen gab nun einem Soldaten den Befehl, die Bäuerin [polnische Besitzerin des Hofes, auf dem sich die Juden versteckt hielten] zu erschießen. Dieser lehnte dies ab, da die Frau hochschwanger sei. Daraufhin befahl Boysen dem Luxemburger Q.S., die Bäuerin zu erschießen. Q.S. führte den Befehl aus.“ (30)

Erst nachdem die Polizisten an der Front eingesetzt worden waren, desertierten vier Luxemburger des RPB 101. Was das Schicksal der anderen angeht, so fielen fünf während ihrer Dienstzeit, drei wurden schwer verwundet, einer brachte sich selbst eine Schusswunde zu und drei weitere gerieten in sowjetische Kriegsgefangenschaft. (31)

Fotografie einer „Judenjagd“

Mit diesem Hintergrundwissen können wir folgende Interpretation der vorliegenden Aufnahme etablieren: Die Fotografie wurde wahrscheinlich am Ende einer erfolgreichen „Judenjagd“ oder eines Partisaneneinsatzes aufgenommen. Der Begriff der Partisanenbekämpfung war „von der deutschen Polizei und von der Wehrmacht im Osten oft als Tarnbegriff […] für [die] „Vernichtungsaktionen gegen Juden“ oder [für] die „Ermordung der nichtjüdischen Bevölkerung Polens und der Sowjetunion“ (32) benutzt worden. Wie bereits erwähnt ging das Bataillon im Oktober 1942 dazu über, seine Sicherheitszone gänzlich „judenrein“ zu bekommen.

Das RPB 101 ging auf sogenannten „Waldstreifen“ auf die Suche nach Juden, Partisanen und entflohenen Kriegsgefangenen. Diese schlossen sich manchmal in Gruppen zusammen, waren unter Umständen bewaffnet und leisteten den Polizisten des RPB 101 erbitterten Widerstand. Hauptsächlich dienten diese Streifgänge der Jagd auf Juden und waren den echten Partisaneneinsätzen gegenüber deutlich in der Überzahl (33). Die „Judenjagd“ in ihrer häufigsten Form bestand in kleineren Waldpatrouillen, bei denen, basierend auf Informationen polnischer Vertrauensmänner, Bunker ausgehoben und die darin befindlichen Juden eliminiert wurden. Das RPB 101 baute ein regelrechtes Netzwerk an Informanten auf, die ihrerseits nach Verstecken in Wäldern und Gutshöfen suchten. Weitere Informationen erhielt die Polizei von der polnischen Zivilbevölkerung, „wenn Juden bei ihrem verzweifelten Überlebenskampf Nahrungsmittel von in Waldnähe gelegenen Feldern, Höfen oder Dörfern gestohlen“ hatten (34). Als Beispiel hierfür dient eine ebenfalls aus der Privatsammlung von X stammende Fotografie, deren Dorsaltext Folgendes besagt: „4 Banditen welche wir abführen, sie haben den Juden Munition verkauft, aus einem Bunker herausgeholt.“ X verweist auf die Verbindung einiger Juden zum polnischen Widerstand. Die Fotografie wiederum bestätigt seinerseits die von den Luxemburgern erwähnten „Fahrradstreifgänge“ der Polizisten und die Mithilfe von V-Männern oder zivilen Beamten bei der „Juden“- beziehungsweise „Partisanenjagd“.

X als Anführer des Stoßtrupps

Auch auf Gutshöfen fielen die dort arbeitenden „Arbeitsjuden“ regelmäßig Liquidationen zum Opfer. Die in die Wälder geflüchteten Juden suchten des Öfteren auf den Gutshöfen Zuflucht. Dabei erhofften sie sich, Christopher Browning zufolge, Hilfe von den „Arbeitsjuden“. In einigen Fällen, wie das obige Beispiel der Bäuerin zeigt, fanden sie diese auch bei Polen. Insbesondere auf Höfen in der Nähe von Wäldern sollen viele flüchtige Juden aufzufinden gewesen sein (35).

Der Dorsaltext der analysierten Fotografie von X besagt: „Diese Scheune war voll Juden u. Banditen der Stoßtrupp nach dem Kampf.“ Der Definition von Heinen zufolge wurden die „Partisanen […] von den Deutschen als auch von den Polen [als] „Banditen“ bezeichnet“ (36). „Banditen“ wären somit mit polnischen Widerständlern gleichzusetzen. Bei der Fotografie handelt es sich demzufolge um eine „Jagdtrophäe“, die vom siegreichen Stoßtrupp nach dem „Kampf“ aufgenommen wurde. Die flüchtigen Juden könnten sich in Verbund mit polnischen Widerstandskämpfern in der Scheune eines polnischen Gutshofes versteckt haben. Aufgrund des auf dem Foto befindlichen „Zivilisten“, bei dem es sich eventuell um einen Vertrauensmann oder einen Beamten in Zivil handelte, wurde das Versteck verraten und vom Stoßtrupp eliminiert. Der Begriff des Kampfes wiederum lässt darauf schließen, dass die Juden und „Banditen“ eventuell Gegenwehr leisteten. Der leblose Körper auf dem Boden könnte demzufolge ein polnischer Widerständler oder ein Jude sein.

Laut Browning trugen im RPB 101 die einfachen Polizisten Karabiner, während Unteroffiziere mit Maschinenpistolen ausgestattet waren. X war laut Personenakten und persönlichen Dokumenten Wachtmeister im RPB 101. Da er der Einzige ist, der eine Maschinenpistole trägt, passt dies somit zu Brownings Feststellung (37). Folglich war X – basierend auf seiner Ausrüstung und seines Ranges – der Anführer des Stoßtrupps. Ob X seine Maschinenpistole auch einsetzte oder ob die restlichen Polizisten letztlich die tödlichen Schüsse abgaben, ist nicht bekannt. In Relation mit den wenigen vorhandenen Zeitdokumenten zeugt die Fotografie jedoch von der konformen Haltung der Luxemburger im RPB 101. Sie stellt damit die anhaltende Theorie, die Luxemburger wären letzten Endes nur passive Zeugen der Erschießungen an den polnischen Juden gewesen in Frage.

Siehe auch Die Luxemburger des RPB 101 und der Holocaust – Querschnitt einer Forschungsdebatte.
Elisabeth Hoffmann promovierte an der Universität Luxemburg und der Universität Lorraine. Seit 2018 ist sie Historikerin im Musée national de la Résistance in Esch/Alzette.
Jérôme Courtoy studierte Geschichte an der Universität Luxemburg und der Universität des Saarlandes. Seit 2018 ist er Historiker im Musée national de la Résistance in Esch/Alzette.

1 Pauly, Michel, Das Ende einer Armee. Die Luxemburger Freiwilligenkompanie von 1938 bis 1945, Masterarbeit, Universität Luxemburg 2019, S. 117f.
2 Trossen, „Verluere Joëren“ Luxemburger Zeitzeugen des Zweiten Weltkriegs berichten, Luxemburg, 2018, S.853. Vgl. hierzu: Dostert, Paul, Die Luxemburger im Reserve-Polizei-Bataillon 101 und der Judenmord in Polen, in: Hémecht, 52/1 (2000), S. 85f
3 Dostert, Die Luxemburger im Reserve-Polizei-Bataillon 101, S. 87.
4 Dostert, Die Luxemburger im Reserve-Polizei-Bataillon 101, S. 90.
5 Dostert, Die Luxemburger im Reserve-Polizei-Bataillon 101, S. 90.
6 Browning, Christopher, Ganz normale Männer. Das Reserve-Polizeibataillon 101 und die „Endlösung“ in Polen, Hamburg,
1996, S. 88.
7 Dostert, Die Luxemburger im Reserve-Polizei-Bataillon 101, S. 92.
8 Etliche Erinnerungen, in: Jacoby, Louis / Trauffler, René (Hg.), Freiwëllegekompanie 1940-1945 (Band 2), Luxemburg 1986, S. 523f. [Erinnerungen von Nicolas Schumacher]; Wietor, Roger, Ich hatte einen Beschützer, in: Jacoby, Louis / Trauffler, René (Hg.), Freiwëllegekompanie 1940-1945 (Band 2), Luxemburg 1986, S. 220f.; Heinen, Jean, Das Schicksal einer Gruppe, in: Jacoby, Louis / Trauffler, René (Hg.), Freiwëllegekompanie 1940-1945 (Band 2), Luxemburg 1986, S. 207-219. Vgl. hierzu: Blau, Ein Beispiel unbewältigter Geschichte. Die Luxemburger im Polizeibataillon 101, in: Tageblatt 132 (8-9 Juni 1996), S. 16.
9 Dostert, Die Luxemburger im Reserve-Polizei-Bataillon 101, S. 96.
10 Dostert, Die Luxemburger im Reserve-Polizei-Bataillon 101, S. 96.; Vgl. hierzu: Vgl. hierzu: Blau, Ein Beispiel unbewältigter Geschichte, Die Luxemburger im Polizeibataillon 101, in: Tageblatt 132
(8-9 Juni 1996), S. 16.
11 Heinen, Jean, Die Luxemburger im Reserve-Polizeibataillon 101 (2), in: Luxemburger Wort 181 (7.08.1996), S. 21.
12 Lorang, Mil, Luxemburg im Schatten der Shoah,
Esch/Alzette 2019, S. 170.
13 Trossen, „Verluere Joëren“, S. 885f.
14 Dieser Einsatz fällt chronologisch in die Zeit der Partisaneneinsätze. Vgl. hierzu: Dostert, Die Luxemburger im Reserve-Polizei-Bataillon 101, S. 96.
15 Heinen, Jean, Die Luxemburger im Reserve-Polizeibataillon 101 (2), in: Luxemburger Wort 181 (7.08.1996), S. 21.
16 Browning, Ganz normale Männer, S. 167f.
17 Dostert, Die Luxemburger im Reserve-Polizei-Bataillon 101, S. 96.
18 Dostert, Die Luxemburger im Reserve-Polizei-Bataillon 101, S. 94.
19 Lorang, Luxemburg im Schatten der Shoah, S. 173.
20 Dostert, Die Luxemburger im Reserve-Polizei-Bataillon 101, S. 95.
21 Die Gutachten wurden alle vom Kommandanten des RPB 101 Wilhelm Trapp gegengezeichnet. Das Gutachten wurde wahrscheinlich vom Spieß der Kompanie, Hauptwachtmeister Kadler redigiert. Vgl. hierzu: Dostert, Die Luxemburger im Reserve-Polizei-Bataillon 101 , S. 88.
22 Dostert, Die Luxemburger im Reserve-Polizei-Bataillon 101, S. 88
23 9 von 11 Personenakten sind auf der Seite der Fédération des Enrôlés de Force aufrufbar: http://www.ons-jongen-a-meedercher.lu/ (Stand: 8.10.2019).
24 Der Wortlaut dieser Geheimhaltungserklärung lautet: Heute am 1. Oktober 1942 bin ich eingehend darüber belehrt, dass alle dienstlichen Tätigkeiten und Vorkommnisse der strengsten Geheimhaltung und Verschwiegenheit unterliegen. Insbesondere gilt dieses auch für die vom Bataillon durchgeführten Aktionen. Ich werde diese Belehrung über Geheimhaltung und Schweigepflicht in allen Teilen, nicht nur während meines Urlaubs, sondern auch für die Dauer meiner Zugehörigkeit zur Schutzpolizei des Reiches genauestens beachten und befolgen. Vgl. hierzu: Dostert, Die Luxemburger im Reserve-Polizei-
Bataillon 101 , S. 93.
25 Dostert, Die Luxemburger im Reserve-Polizei-Bataillon 101, S. 93.
26 Lorang, Luxemburg im Schatten der Shoah, S. 173.
27 Dostert, Die Luxemburger im Reserve-Polizei-Bataillon 101, S. 92.
28 Etliche Erinnerungen [Erinnerungen von Nicolas Schumacher] S. 524.; Lorang, Luxemburg im Schatten der Shoah, S. 174.; Vgl. hierzu: Welzer, Harald, Täter. Wie aus ganz normalen Menschen Massenmörder werden, Frankfurt am Main 2005, S. 85f.
29 Dostert, Die Luxemburger im Reserve-Polizei-Bataillon 101, S. 88.
30 Dostert, Die Luxemburger im Reserve-Polizei-Bataillon 101, S. 95.
31 Heinen, Das Schicksal einer Gruppe,, S. 218f.
32 Lorang, Luxemburg im Schatten der Shoah, S. 166.
33 Browning, Ganz normale Männer, S. 171.
34 Browning, Ganz normale Männer, S. 170f.
35 Browning, Ganz normale Männer, S. 169f.
36 Heinen, Jean, Die Luxemburger im Reserve-Polizeibataillon 101 (2), in: Luxemburger Wort 184 (10./11.08.1996), S. 14.
37 Browning, Ganz normale Männer, S. 66.

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