Nukleare Aufrüstung: Kein Verbrechen?

von | 21.01.2021

Atomwaffen zu verbieten, ist kein einfaches Unterfangen. Der ab heute gültige Vertrag ist ein erster Schritt hin zur völligen Ächtung dieser verbrecherischen Waffen.

ICAN; Ralf SchlesenerAktion im Central Park, New York, 2017.

Am 24. Oktober des vergangenen Jahres ratifizierte Honduras als fünfzigster Staat den Atomwaffenverbotsvertrag (AVV). An diesem Freitag, genau 90 Tage später, tritt damit das Verbot in Kraft. Ein Verbot, das erst einmal nur für die beigetretenen Staaten gilt, darunter keine einzige Atommacht. Dennoch könnte das Datum sich als historisch erweisen: Wie die Verbote von Landminen, chemischen und biologischen Waffen wird der AVV den politischen Druck auf die Staaten, die an den nuklearen Waffen festhalten, erhöhen. Die Ächtung solcher Waffen könnte irgendwann Teil des Völkergewohnheitsrechts werden und damit auch ein juristisches Vorgehen ermöglichen, so die Hoffnung ihrer Befürworter*innen.

In Luxemburg ist es vor allem die Friddens- a Solidaritéitsplattform (FSPL), die sich für den AVV einsetzt. Als einen „historischen Meilenstein“ bezeichnet ihn Raymond Becker, Mitglied des Koordinationsteams der FSPL, in einem Blogeintrag. Und fordert: „Luxemburg sollte seine sture ablehnende Haltung aufgeben.“ Becker spielt auf die vom Großherzogtum mitunterzeichnete Nato-Stellungnahme vom 15. Dezember an, die den AVV ablehnt und davor warnt, er unterminiere die Abrüstungsarchitektur und den seit 1970 bestehenden Nuklearen Nichverbreitungsvertrag (NVV). Ein Vorwurf, den der Friedensaktivist, ähnlich wie andere Expert*innen, als „plumpe und falsche Behauptung“ qualifiziert.

Im Vorfeld des Inkrafttretens am 22. Januar hat die FSPL ebenfalls ein Pressekommuniqué verschickt, das von QuattroPax, einem Netzwerk von Friedensgruppen in der Großregion, verfasst wurde. Es verweist auf internationale Initiativen wie das „Mayors for Peace“-Netzwerk und den ICAN-Städteappell, die für eine atomwaffenfreie Welt eintreten und den Vertrag unterstützen. ICAN steht für „International Campaign to Abolish Nuclear Weapons“ – die zivilgesellschaftliche Plattform, die zur Aushandlung des AVV beigetragen hat und dafür 2017 den Nobelpreis erhielt.

Verbrechen gegen die Menschheit

Dieser Vertrag ist heute noch wichtiger als vor dreieinhalb Jahren, denn mittlerweile sind mehrere Abkommen zur Rüstungskontrolle außer Kraft gesetzt worden und die Arsenale der Atommächte werden modernisiert, statt ausrangiert. Schützenhilfe gab es vor vier Monaten, als 56 Ex-Politiker*innen sich in einem offenen Brief gegen nukleare Waffen aussprachen, darunter Javier Solana, Joschka Fischer und Rudolf Scharping, die nicht gerade als „Friedenstauben“ gelten. Unabhängig davon ist das stärkste Argument für den AVV immer noch seine ursprüngliche Begründung: Dass die Perspektive eines Einsatzes von Atomwaffen gegen das humanitäre Völkerrecht verstößt, weil dabei unverhältnismäßig viele Zivilist*innen betroffen wären.

Luxemburg, das gerne die Rolle als Musterschüler der internationalen Gemeinschaft beansprucht, müsste das Thema eigentlich aufgreifen. Mittlerweile haben 13 Gemeinden, darunter die Städte Luxemburg und Esch-Alzette, den ICAN-Appell unterschrieben. Die EU-Mitglieder Österreich, Irland und Malta haben den AVV ratifiziert und sogar in Nato-Staaten wie Belgien, den Niederlanden, Spanien und Deutschland erscheinen linke politische Mehrheiten hierfür denkbar. Und in Luxemburg?

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