Obschon die Anzahl der Strafverurteilungen in den letzten zehn Jahren zurückgegangen ist, wird eine größere Anzahl Personen, die keine luxemburgische Nationalität haben, vor Gericht gezogen und verurteilt als Luxemburger*innen. So hatten rund 56 Prozent der 970 Personen, die dieses Jahr zum ersten Mal vor Gericht standen, eine ausländische Nationalität, gegenüber 40 Prozent, die einen luxemburgischen Pass haben. Die Zahlen entsprechen nicht dem Anteil der nicht-luxemburgischen Bevölkerung (47 Prozent). Dies geht aus einer parlamentarische Antwort der Justizministerin Elisabeth Margue (CSV) des Mittwochs auf Fragen des Abgeordneten Marc Baum (déi Lénk) hervor. Studien, die belegen, dass Ausländer*innen häufiger Straftaten begehen als Luxemburger*innen, gibt es keine. Richter*innen und Staatsanwälte über rassistische und xenophobe Vorurteile zu sensibilisieren sei laut der Justizministerin ein „wichtiges Thema, das Teil der Ausbildung jedes Richters und jeder Richterin sein sollte“. Workshops oder Schulungen in diese Richtung organisiert das Justizministerium jedoch nicht, erklärt Margue in ihrer Antwort. Dabei gibt es markante Unterschiede: Von den insgesamt 2.111 Personen die 2023 etwa zum ersten Mal im Strafregister eingetragen wurden waren knapp 828 (39,2 Prozent) Luxemburger*innen. Bei den Strafverurteilungen ist die Ungleichheit noch etwas größer, auch wenn sie sich seit 2014 reduziert hat: In dem Jahr waren 71 Prozent der strafverurteilten Personen nicht-luxemburgisch und 19,8 Prozent luxemburgisch; 2023 waren es 67 Prozent gegenüber 19.
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