Patientenrechte: Auf der Kippe?

Die Patientenvertretung wird 20. Doch in Feierstimmung ist sie angesichts des drohenden Stellenabbaus nicht.

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(Foto: Wikimedia)

Vor zwanzig Jahren entstand in Luxemburg die Idee, einen Verein zu gründen, der sich für Patientenrechte einsetzt. Patienten standen Ärzten und Pflege-Dienstleistern bis dahin weitgehend isoliert gegenüber, danach verbesserte sich das Verhältnis zwischen Arzt, Patient und Gesellschaft zusehends. Dass die Rechte der Patienten entscheidend gestärkt wurden und Patienten nun kritischer auftreten, ist nicht zuletzt der Gründung der A.s.b.l. zu verdanken. Patientenrechte sind in der europäischen Charta der Krankenhauspatienten von 1979 wie auch im Gesetz vom 28. August 1998 über die medizinischen Einrichtungen geregelt.

Die Gründung der Patientenvertretung entstand maßgeblich mit dem Vorsatz, den in weiten Teilen „unmündigen“ Patienten zu stärken; Aufklärung über seine Krankheit, über Behandlung(en) und Medikation – bis dahin nicht selbstverständlich – sollte fortan jedem Patienten zustehen. Die Schaffung eines Patientenrechts, nach dem der Patient Anspruch auf Aufklärung hat, auf Wunsch Einsicht in seine Akte erhält, eine – auch nicht-verwandte – Vertrauensperson als Vertreter bestimmen kann, zählt Michèle Wennmacher von der Patientenvertretung ebenfalls zu den Errungenschaften ihrer A.s.b.l. – eine weitere wichtige, ist der Anspruch auf die Einrichtung von Mediations-Instanzen im Streitfall. US-Amerikanische Verhältnisse, in denen Patienten regelmäßig gegen Ärzte vor Gericht ziehen, sind der Patiente-Vertriedung ein Graus. „In das neue Patientenrechtsgesetz vom 24. Juli 2014 sind viele unserer Forderungen eingeflossen“, betont Wennmacher, „etwa die Benennung einer Vertrauensperson“. Dass der Patient eben nicht mehr allein ist, wenn er ins Krankenhaus eingewiesen wird. Aber auch am Krankenhaus-Gesetz von 1998 habe man direkt nach der Gründung der A.s.b.l. mitgewirkt und erreicht, dass dort zum ersten Mal Patientenrechte verankert wurden.

Im Laufe der Jahre hat sich ein präventiver Mechanismus entwickelt; die Patientenvertretung nimmt ihre Rolle in Sachen Patientenschutz sehr ernst. Wann immer Absichten der Regierung kolportiert werden, die Einschnitte beim Patientenrechtsschutz befürchten lassen, schlägt sie Alarm – zuletzt warnte sie vor Qualitätseinbußen bei der Reform der Pflegeversicherung und vor „gläsernen“ Patientenakten.

In Feierstimmung ist die personell dünn besetzte A.s.b.l. jedoch nicht. „Um die Zukunft der Patientenvertretung machen wir uns effektiv Sorgen“, betont Michèle Wennmacher gegenüber der woxx. Durchaus mit Grund, denn von ihren drei festen Stellen sind nur zwei durch die Konvention abgedeckt. Die dritte Arbeitsstelle konnte nur aufrechterhalten werden, weil der Beschäftigte vorher arbeitslos war, der Mindestlohn vom Arbeitsamt übernommen wurde und für die Restkosten die Patientenvertretung aufkam.

Mehr Anfragen, weniger Personal

Dabei hatte das Ministerium die Finanzierung eines Postens für 2016 sowie eine Überbrückungsfinanzierung fest zugesagt. Im September erfuhr die Patientenvertretung dann plötzlich, dass die Finanzierung für die Überbrückungszeit gestrichen worden sei. Einen Monat später hieß es, dass der Posten ganz wegfalle. „Dieser Mitarbeiter von uns hat ab Dezember keine Perspektive, weil wir die finanziellen Mittel nicht haben“, fasst Wennmacher die düsteren Zukunftsaussichten zusammen. Aussichten, die, allen ideologischen Unterschieden zum Trotz, sogar den CSV-Deputierten Marc Spautz, Anfang der Woche veranlassten, eine parlamentarische Anfrage an die Ministerin zu stellen. Wie die Patientenvertretung selbst verweist auch Spautz auf die stetig steigende Anzahl von Beschwerden. Allein im letzten Jahr gingen bei der Patientenvertretung 2.322 telefonische Anfragen ein, die Patientenrechte im Gesundheits- oder Sozialversicherungsbereich betrafen.

„Wir bekommen enorm viele Anfragen von Patienten und benötigen dafür auch das entsprechende Personal“, betont Wennmacher. Zudem sei der Vorhabenkatalog der Patientenvertretung lang und könne mit nur zwei Stellen nicht im entferntesten umgesetzt werden. Geplant sei neben der Stärkung des Patientenschutzes etwa auch die Einbeziehung von Pendlern aus der Grenzregion. Auch der Aufbau einer psychiatrischen Plattform ist ein seit langem geplantes Projekt, das aber – sollte die Regierung wirklich Ernst machen – wohl Utopie bleiben wird.


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