Reform des Naturschutzgesetzes: Tausche Schilf gegen Bongert

Das Gesetzesprojekt enthält „begrüßenswerte positive Neuerungen“, so der Mouvement. In elf Bereichen hat die NGO allerdings gravierende Mängel ausgemacht. Zum Beispiel bei den Kompensierungsmaßnahmen.

Schilf-Idylle. Nach welchen Kriterien könnte ihre Zerstörung „kompensiert“ werden? (Foto: Wikimedia / Friedrich Böhringer / CC -SA 2.5)

Diesen Teil der Stellungnahme hätte man etwas provokativ auch wie folgt überschreiben können: „Im Zentrum unseres Landes durch Baumaßnahmen Naturräume zerstören, und im Norden kompensieren!“. Worum geht es?

Bis dato mussten Kompensierungen – vor allem auch von Waldflächen – in der Gemeinde selbst oder einer Nachbargemeinde erfolgen. Die Umsetzung dieser Vorschrift erwies sich häufig als problematisch, vor allem bei größeren Projekten wie der Nordstraße. Auch wenn die Vorgabe, einen Eingriff in die Natur so nahe wie möglich am Eingriffsort zu kompensieren, sicherlich plausibel ist, so sieht der Mouvement écologique doch ein, dass eine gewisse Auflockerung dieser doch recht restriktiven Bestimmung erforderlich ist.

In der Tat kann nicht vorausgesetzt werden, dass in einer Nachbargemeinde stets die Gegebenheiten für eine geeignete und auch realisierbare Kompensierungsmaßnahme vorhanden sind. Deshalb hat der Mouvement écologique vorgeschlagen, dass die Kompensierung in Zukunft nicht mehr zwingend in einer Nachbargemeinde erfolgen müsse, sondern auch im gleichen „Wuchsbezirk“ durchgeführt werden könne, das heißt in einem Raum mit ähnlichen Bodenverhältnissen, Klima, Vegetation usw. Für Luxemburg wurden aufgrund wissenschaftlicher Kriterien 18 derartiger Wuchsbezirke definiert, sodass diese neue Regelung eine weitaus größere Flexibilität erlauben würde als die bisher geltende.

Allerdings: Die Regierung betrachtet nun die Anzahl von 18 Wuchsbezirken als zu hoch und will (nach unserem Kenntnisstand) nur noch sechs solcher Einheiten ausweisen (…) Außerdem sieht das vorliegende Gesetzesprojekt vor, dass Kompensierungsmaßnahmen in Ausnahmefällen (die nicht spezifiert sind!) nicht mehr an den Wuchsbezirk gebunden sind, in dem der Eingriff in die Natur stattgefunden hat, sondern in einem angrenzenden erfolgen können (…)

Angrenzend ist überall

Der Mouvement écologique ist einverstanden mit der Aufhebung der bestehenden Vorschrift (Kompensierung in einer Nachbargemeinde) und akzeptiert auch die Reduktion der Wuchsbezirke, aber er besteht darauf, dass die Kompensierung im Wuchsbezirk des Eingriffs durchzuführen sei. Außerdem müsse die Bestimmung für alle Habitate und Arten gelten, und nicht nur für die als „d’intérêt communautaire“ eingestuften!

Halte man sich hieran nicht, so entstehe die Gefahr, dass Eingriffe in die Natur, die in Regionen mit hohem Baudruck geschehen, letztlich mit Maßnahmen in anderen Regionen kompensiert werden. Dies wäre aus Sicht des Naturschutzes, aber auch für den Erhalt der Lebensqualität fatal. Für letztere ist eine konsequente Durchgrünung ein Faktor von zentraler Bedeutung, auch, und gerade, in stärker besiedelten Landesteilen. Außerdem würde die Landwirtschaft in ländlichen Regionen über Gebühr durch die Ausgleichsmaßnahmen für die Schädigungen in urbanen Regionen strapaziert. Weiterhin besteht der Mouvement écologique darauf, dass die Kompensierung innerhalb einer „famille de biotopes“ stattzufinden habe, sodass ausgeschlossen sei, dass z.B. der Verlust eines Schilfgebietes mit der Anpflanzung eines „Bongert“ „kompensiert“ wird.

Die vollständige Stellungnahme kann unter www.meco.lu heruntergeladen werden.

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