Stärkung der Rechte intergeschlechtlicher Personen

von | 28.11.2025

Der Verein „Intersex & Transgender Luxembourg“ (ITGL) hat vergangenen Mittwoch einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der irreversible geschlechtsverändernde medizinische Eingriffe an Minderjährigen ohne deren Zustimmung verbietet. Die NGO reagiert damit auf die ausbleibende nationale Umsetzung einer entsprechenden Empfehlung des Europarats, die Luxemburg im Oktober 2025 unterstützt hatte. Der Vorschlag sieht zudem einen staatlichen Entschädigungsmechanismus für erlittene Schäden vor, der auch für Eingriffe aus der Vergangenheit gilt, sowie die Kostenübernahme für psychosoziale Peer-Beratung durch die CNS. ITGL hatte bereits im Juli den neuen nationalen Aktionsplan zu LGBTIQ+-Rechten kritisiert. Zentrale Forderungen der NGO wie das Verbot nicht notwendiger Operationen an intergeschlechtlichen Kindern und die Entpathologisierung von trans und nichtbinären Personen waren aus dem neuen PAN gestrichen worden. Auch die nationale Menschenrechtskommission (CCDH) hatte sich in einer Stellungnahme Mitte August der Kritik am PAN LGBTIQ+ angeschlossen. Ob der Gesetzestext als offizielle PML (Begründete Vorschläge zu Gesetzgebungszwecken) eingereicht werden soll, war bis Redaktionsschluss noch unklar. In diesem Fall müsste die Abgeordnetenkammer den Text öffentlich behandeln, sofern er von mindestens 125 Personen eingereicht und von 12.500 Wähler*innen unterstützt wird.

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