Strafrecht: Die Angst vor der Rache des Täters

In puncto Opferschutz hat sich in Luxemburg in den letzten Jahren einiges verbessert. Was den Schutz von Zeug*innen betrifft, scheint aber nach wie vor das nötige Bewusstsein zu fehlen.

Personen, die gegen Gewalttäter*innen aussagen, stehen zurzeit wenige Möglichkeiten zur Verfügung, um sich zu schützen. (© Colin Schmitt/Pexels)

Wer vergangene Woche dem „Café criminologique“ in Leudelingen beiwohnte, bekam den Eindruck, dass alles Erdenkliche getan werde, damit Personen, die vor Gericht gegen einen Aggressor oder eine Aggressorin aussagen, sich möglichst sicher fühlen können. Die eingeladenen Gäste, bei denen es sich jeweils um Vertreter*innen von Polizei, Beratungsstellen, Staatsanwaltschaft sowie Anwaltschaft handelte, sprachen über ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche, erwähnten jedoch auch Verbesserungswürdiges. Doch so ausgeprägt das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Gewaltopfern auch zu sein scheint, bezüglich Zeug*innenschutz besteht, unseren Nachforschungen nach, noch großer Nachholbedarf.

Wie auf der Konferenz deutlich wurde, werden Maßnahmen zum Opferschutz ab dem Moment ergriffen, wo sich eine betroffene Person zu einer Tat geäußert hat. In vielen Fällen findet die erste Kontaktaufnahme über die Polizei statt. Egal unter welchen Umständen eine solche erfolge, werde ein Rahmen geschaffen, in dem sich das Opfer möglichst sicher fühlen kann, erklärte Kristin Schmit, Generalsekretärin der Polizei. In Fällen häuslicher Gewalt erfolgt etwa die Wegweisung des Täters oder der Täterin. Auf diese Weise können die Opfer in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und haben Zeit, weitere Schritte zu planen. Auch im Gespräch mit den Beamt*innen solle das Opfer sich wohlfühlen, so Schmit. Dazu gehöre letzteres als solches anzuerkennen. „Wir verfolgen die Leitlinie, Opfern zu glauben“. Betroffene werden zudem über ihre Rechte aufgeklärt und über Beratungsstellen informiert.

Eine solche ist der Service d’aide aux victimes (SAV) des Service central d’assistance sociale (SCAS). Die staatliche Dienstelle bietet psychologische Betreuung für betroffene Kinder, Jugendliche und Erwachsene, informiert sie über ihre Rechte und begleitet sie durch die juristische Prozedur. „Eine unserer Aufgaben besteht darin, mit eventuellen falschen Annahmen aufzuräumen. Viele Opfer haben Angst, den Täter vor Gericht wiedersehen zu müssen. Auch darauf bereiten wir sie vor“, so die Psychotherapeutin und Psychologin Terry Conter. Es wird dann zum Beispiel auf das Sicherheitspersonal im Gerichtssaal hingewiesen und darauf, dass der oder die Beschuldigte, falls er oder sie in Untersuchungshaft sitzt, Handschellen tragen wird.

Seit Juli 2018 steht Opfern körperlicher und sexualisierter Gewalt zudem die Unité médico-légale de documentation des violences (Umedo) zur Seite, die eine Brücke zwischen Krankenhaus und Justiz darstellt. Die Opferambulanz bietet die Möglichkeit, Verletzungen zu dokumentieren. Dies ist vor allem dann von Relevanz, wenn sich das Opfer dazu entschließt, erst zu einem späteren Zeitpunkt Anzeige zu erstatten. Die Proben werden zehn Jahre lang aufbewahrt.

Doch zurück zum „Café criminologique“: Dort erklärte Laurent Seck von der hiesigen Staatsanwaltschaft, wieso auch dieser am Sicherheitsgefühl der Opfer gelegen sei: „Das Opfer ist der wichtigste Zeuge in einem Prozess. Die Glaubwürdigkeit ist jedoch nur dann garantiert, wenn die entsprechende Person sich sicher genug fühlt, um detailliert und wahrheitsgetreu aussagen zu können“. Auch der Anwalt Philippe Penning betonte die Wichtigkeit, Opfern zu glauben, immerhin sagten diese öfter die Wahrheit als Täter*innen.

Die Teilnehmer*innen des Rundtischgesprächs sind sich bewusst, dass das aktuelle System noch nicht perfekt ist. Terry Conter bemängelte, dass im Gegensatz zum physischen Schaden, den das Opfer erlitten hat, der psychische oft keine Berücksichtigung erfährt. In der Tat ist im Gesetz zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention, das im Mai 2018 gestimmt wurde, psychologische Gewalt nicht als Motiv zurückbehalten worden. Conter wünscht sich zudem, dass proaktiver an die Opfer herangetreten werden würde, viele würden sich nämlich nicht von sich aus an Hilfe- und Beratungsstellen wenden. Sie kritiserte zudem, dass Opfer nicht systematisch darüber informiert werden, wenn der Täter oder die Täterin nach abgesessener Strafe wieder auf freiem Fuß ist.

Große Mängel beim Zeug*innenschutz

Auch wenn dies auf der Konferenz nicht erwähnt wurde: Im Umgang mit Opfern und Zeug*innen bestehen große Unterschiede – was sich teilweise sehr belastend auf Betroffene auswirken kann. Hier geht es einerseits um das Recht, dass persönliche Daten dem oder der Angeklagten nicht zugänglich gemacht werden sollten. Andererseits um die Möglichkeit, nicht persönlich beim Prozess erscheinen zu müssen. Laut aktueller Gesetzeslage ist es möglich, sich als Nebenkläger*in vor Gericht vertreten lassen. Dies setzt aber voraus, dass man die Tat nicht beobachtet hat und nicht als Zeug*in aussagen kann.

© Pixabay

Zeug*innen müssen allerdings in jedem Fall persönlich erscheinen, es sei denn, sie sagen zudem als Opfer aus. In diesem Fall besteht seit August 2018 die Möglichkeit per Video vernommen zu werden. Ein solcher Fall wurde am 28. März vom Gerichtsbezirk Diekirch kommuniziert. Das Gericht hatte die Anfrage der Staatsanwaltschaft, ein Opfer häuslicher Gewalt per Videokonferenz zu vernehmen, angenommen. Auf diese Weise, so heißt es im Presseschreiben des Gerichtsbezirks Diekirch, habe man es dem Opfer ermöglichen wollen, ehrlich und in Sicherheit aussagen zu können, ohne seinem Aggressor gegenüberstehen zu müssen. Dies wird im Schreiben als „nouvelle étape dans les efforts faits par la justice pour protéger au mieux les victimes“ beschrieben. Auf Nachfrage bestätigen die Sprecher*innen der Administration judiciaire, dass es sich um das erste Mal handele, dass im Gerichtsbezirk Diekirch eine Aussage per Videokonferenz genehmigt worden sei. Wie man sich vorstellen könne, sei dies mit einem großen organisatorischen Aufwand verbunden. Es sei dies auch das erste Mal, dass seit des Inkrafttretens des entsprechenden Gesetzes im Jahr 2018 eine solche Anfrage gestellt worden sei.

Verlangen allerdings Zeug*innen, die nicht auch Opfer sind, aus Sicherheitsgründen anonym zu bleiben, stellt sich die Situation schon schwieriger dar. Die vorgeschriebene Prozedur sieht vor, dass ihre persönlichen Daten, samt Wohnadresse in der Gerichtsakte vermerkt werden. Zu dieser hat auch der oder die Beschuldigte Zugang. Äußern Zeug*innen diesbezüglich Bedenken, weil sie etwa um ihre persönliche Sicherheit fürchten, kann bei der Staatsanwaltschaft angefragt werden, die Zugänglichkeit der persönlichen Daten einzuschränken. Auf Nachfrage bei der Polizei wird uns erklärt, dass Zeug*innen nicht im Vorfeld über potenzielle Risiken und Optionen informiert werden. Es sei allgemein bekannt, dass Täter*innen Zugang zur Gerichtsakte haben, rechtfertigt Kristin Schmit die unterlassene Warnung.

Dass dem nicht so ist, zeigt die Situation einer Betroffenen, die sich bereit erklärt hat mit der woxx über ihre Erfahrungen zu sprechen. Es handelt sich um eine Person, die Zeug*in eines Gewaltverbrechens wurde. Als sie auf der Polizeistation um Ausweis und Adresse gebeten wurde, sei sie davon ausgegangen, dass diese Daten vertraulich behandelt würden. „Der Täter hat problemlos Zugang zu meinen Daten. Darüber wurde ich im Vorfeld nicht aufgeklärt. Ich wusste nicht, dass ich in dieser Hinsicht nicht geschützt bin.“ Mulmig werde ihr auch beim Gedanken, dem Angeklagten im Gerichtssaal gegenübertreten zu müssen. Doch daran wird die betroffene Person wohl nicht vorbei kommen.

Auf Nachfrage der woxx erklärte Philippe Penning, dass hierzulande die Auffassung bestehe, die Verteidigung habe ein Anrecht darauf, Zeug*innen von Angesicht zu Angesicht zu vernehmen, vor allem dann, wenn die Vorwürfe umstritten sind. Es ist demnach nicht möglich, hinter einem Sichtschutz sitzend oder mit verstellter Stimmte vernommen zu werden. Das eigene Gesicht zu zeigen, sei unerlässlicher Bestandteil einer Zeug*innenaussage, so Penning. Er schätzt das Risiko, das Zeug*innen dadurch eingehen als gering ein. „In 25 Jahren Berufserfahrung habe ich es noch nicht erlebt, dass eine Begegnung zwischen Täter und Zeuge schlecht verlaufen ist“, so Pennings Eindruck. Das schließe nicht aus, dass es für Opfer nicht immer leicht sei, den Täter wiederzusehen.

Was „schlecht verlaufen“ in diesem Kontext bedeutet, ist jedoch Ansichtssache. Die oben erwähnte betroffene Person kann sich zurzeit in ihrem Alltag nicht sicher fühlen. Das Wissen, dass es in Luxemburg noch keinen Fall gegeben hat, in dem ein Zeuge oder eine Zeugin angegriffen worden ist, lindert ihre Verunsicherung nur unwesentlich. „Es wurde nichts getan, um mir meine Angst zu nehmen. Ich fühle mich überhaupt nicht ernst genommen.“ Sie sei lediglich darauf hingewiesen worden, dass sie im Falle eines Angriffs die Polizei rufen solle. „Ich habe das Gefühl, dass ich zurzeit nicht als Person mit bestimmten Rechten, sondern als ein Hindernis wahrgenommen werde. Solange ich nicht tue, was von mir verlangt wird, kann die Prozedur nicht weitergeführt werden.“ Sie erhielt weder Informationen über den genauen Ablauf des Prozesses, noch über Beratungsstellen wie den Service d’aide aux victimes, der, wie Terry Conter beim „Café criminologique“ erwähnte, nicht nur Opfer, sondern auch Zeug*innen insgesamt berät und betreut. Eine solche Hilfe käme der Person, mit der wir gesprochen haben, jedoch nicht nur gelegen, um sich besser auf den Prozess vorbereiten zu können, sondern auch um zu verarbeiten, was sie damals gesehen hat. „Das war ja nicht einfach nur eine Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall oder so. Es war ein brutaler Gewaltakt. Die Bilder bekomme ich nie wieder aus dem Kopf.“

Insgesamt fühlt sich die betroffene Person in der ganzen Prozedur alleine gelassen. „Auf meine Bedenken wurde reagiert, als sei ich die erste Person, die diese Konventionen in Frage stellt. Ich fühle mich jetzt dafür schuldig, obwohl ich nichts getan habe.“ Der einzige Trost, der ihr bleibe, sei der, einem Gewaltopfer geholfen zu haben. „Wäre ich aber noch einmal in einem Fall, in dem ich eine Straftat beobachte – ich würde es mir zweimal überlegen, ob ich sie melden würde. Ich will einfach nie wieder in der Situation sein, in der ich mich jetzt befinde.“

An dem Fall wird deutlich, dass ein gerechtes Strafsystem nicht nur einen adäquaten Opferschutz voraussetzt, sondern auch einen besseren Zeug*innenschutz. Unter Angst auszusagen, schadet schließlich nicht nur der Glaubwürdigkeit von Opfern, sondern auch der von Zeug*innen insgesamt. Ausführliche Informationen bezüglich sämtlicher Schutzmaßnahmen sollten deshalb im Kontext von Gewalttaten von Anfang an kommuniziert werden, ohne dass Betroffene sie beantragen müssen.


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