Queerfeindlichkeit in Polen: EU lässt Worten Taten folgen

Die EU-Kommission lehnt sechs Anträge queerfeindlicher Gemeinden in Polen ab – ein wichtiges und klares Bekenntnis zur LGBTIQA-Gemeinschaft.

Foto: CC BY Silar – SA 4.0

Die EU macht endlich ernst: Die Kommission lehnte sechs Förderanträge polnischer Gemeinden im Rahmen eines Städtepartnerschaftsprogramm ab, weil sie sich zur LGBT-freien Zone erklärt haben. Damit reagiert die EU auf die alarmierende Situation der LGBT-Gemeinschaft in Polen, die sich mit der Wiederwahl des queerfeindlichen Staatspräsidenten Andrzej Duda zuspitzt.

Die EU-Gleichstellungskommissarin Helena Dalli sowie der Justizkommissar Didier Reynders setzten auch auf Twitter ein klares Zeichen gegen Polens queerfeindliche Politik. Die beiden verwiesen in ihren Beiträgen darauf, dass die Haltung der polnischen Gemeinden und Regionen den Grundrechten und den Werten der EU widerspricht. mehr lesen / lire plus

Häusliche Gewalt: Mega startet neue Kampagne

2018 intervenierte die Polizei 739-mal in Fällen häuslicher Gewalt, 231-mal kam es zu einer von der Staatsanwaltschaft bewilligten Wegweisung des*der Täter*in. Damit sind die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Eine Wegweisung dauert in der Regel 14 Tage, kann auf Anfrage jedoch auf bis zu drei Monate verlängert werden. Täter*innen sind in dieser Phase verpflichtet, sich an den Dienst Riicht eraus zu wenden, Opfern stehen dagegen der Service d’assistance aux victimes de violence domestique (SAV) sowie der Service psychologique pour enfants et adolescent(e)s victimes de violence domestique (Psyea) bei Bedarf zur Seite. Im Jahr 2018 hat Riicht eraus 409 Fälle betreut. mehr lesen / lire plus

LGBTIQA-Rechte: Wird in der EU der Rückwärtsgang eingelegt?

Der Aufmarsch der politischen und gesellschaftlichen Anti-Gender-Fraktion sowie die Entwicklung homophober Bewegungen sind ein europäisches Sorgenkind. Auch Luxemburg bleibt von der Mobilisierung gegen die Rechte sexueller und geschlechtlicher Minderheiten nicht verschont.

Europaweit ist eine politische und gesellschaftliche Mobilisierung gegen LGBTIQA-Rechte zu beobachten. So gingen 2013 in Frankreich bei der „Manif pour tous“ Menschen auf die Straße, um unter anderem gegen die Ehe für Homosexuelle, die gleichgeschlechtliche Elternschaft und die Thematisierung nicht-binärer Geschlechtsidentitäten im Unterricht zu protestieren. 
(Foto: CC BY-Philippe Agnifili-ND 2.0)

Niemand hat erwartet, dass sich die ADR und Déi Konservativ vor der EU-Wahl eine Regenbogenfahne umhängen und für die Rechte sexueller und geschlechtlicher Minderheiten eintreten. mehr lesen / lire plus

Strafrecht: Die Angst vor der Rache des Täters

In puncto Opferschutz hat sich in Luxemburg in den letzten Jahren einiges verbessert. Was den Schutz von Zeug*innen betrifft, scheint aber nach wie vor das nötige Bewusstsein zu fehlen.

Personen, die gegen Gewalttäter*innen aussagen, stehen zurzeit wenige Möglichkeiten zur Verfügung, um sich zu schützen. (© Colin Schmitt/Pexels)

Wer vergangene Woche dem „Café criminologique“ in Leudelingen beiwohnte, bekam den Eindruck, dass alles Erdenkliche getan werde, damit Personen, die vor Gericht gegen einen Aggressor oder eine Aggressorin aussagen, sich möglichst sicher fühlen können. Die eingeladenen Gäste, bei denen es sich jeweils um Vertreter*innen von Polizei, Beratungsstellen, Staatsanwaltschaft sowie Anwaltschaft handelte, sprachen über ihre jeweiligen Zuständigkeitsbereiche, erwähnten jedoch auch Verbesserungswürdiges. mehr lesen / lire plus

Homo- und Transphobie
: Alles „Gender-Gaga“?


Bei der Abstimmung über das Gesetz zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention verweigerte die ADR ihre Stimme. Die Begründung dafür ist beispielhaft für die diskriminierenden Ansichten rechter Parteien.

Solange sich über das alljährlich stattfindende Gaymat-Festival aufgeregt wird, behält es seine Existenzberechtigung. (Foto: Amnesty International Luxembourg)

„Wir bei der ADR halten diesen Gender-Gaga für Blödsinn“. Dieser Satz fiel vor nicht einmal drei Wochen in der Luxemburger Abgeordnetenkammer. Das besonders Abstoßende daran: Es ging um die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Mit dem Gesetz wurde die Istanbul-Konvention ratifiziert. In erster Linie sieht der Text in Fällen von Gewalt gegen Frauen sowie häuslicher Gewalt eine engere Fassung der Rechtsnormen, eine Verschärfung der Strafen sowie die Erweiterung der Präventionsmaßnahmen und des Opferschutzes vor. mehr lesen / lire plus

Besserer Schutz von Mädchen und Frauen

Sieben Jahre nach ihrer Unterzeichnung ist die Istanbul-Konvention diese Woche endlich vom Parlament ratifiziert worden. Bei dieser Konvention handelt es sich um ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie häuslicher Gewalt. Das entsprechende Gesetz sieht eine engere Fassung der Rechtsnormen, eine Verschärfung der Strafen sowie die Erweiterung der Präventionsmaßnahmen und des Opferschutzes vor. Fortan gilt die Devise: „Wer schlägt, der geht“. Die Verjährungsfrist wird auf zehn Jahre ab der Volljährigkeit der Opfer verlängert, weibliche Genitalverstümmelungen sollen künftig als eigenständiges Verbrechen gelten. Obwohl der Text am Dienstag in der Chamber viel Lob erfuhr und fast einstimmig angenommen wurde, wurden auch einige Kritikpunkte genannt. mehr lesen / lire plus

Gewalt gegen Frauen: CCDH fordert weitere Bemühungen

Im Kampf gegen Gewalt gegen Mädchen und Frauen wurde hierzulande bereits viel getan, es bleibt aber noch Luft nach oben, so die Vertreter*innen der konsultativen Menschenrechtskommission (CCDH) am Donnerstag auf einer Pressekonferenz. Anlass war die Vorstellung ihres Gutachtens zum Gesetzesprojekt 7167, das die Umsetzung der Istanbul-Konvention vorsieht. Auf ebendiese beruft sich die CCDH, wenn sie im Gesetzesentwurf fehlende Definitionen der Konzepte „weibliche Genitalverstümmelung“ und „häusliche Gewalt“ kritisiert. Im aktuellen Text liege der Fokus zudem ausschließlich auf der physischen Gewalt. Diese Beschränkung entspreche nicht den Forderungen der Istanbul-Konvention und müsse erweitert werden, so die Juristin Deidre Du Bois. Außerdem beanstandet die CCDH, dass die Bedürfnisse von Frauen, die sich aufgrund eines Handicaps oder eines Migrationshintergrundes in einer besonders verletzlichen Lage befinden, zu wenig bedacht wurden. mehr lesen / lire plus

Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

2011 wurde sie unterzeichnet, nun soll die Istanbul-Konvention in Luxemburg endlich ratifiziert werden. Am vergangenen Freitag stellten Chancengleichheitsministerin Lydia Mutsch und Justizminister Felix Braz der Presse den entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Bei der Istanbul-Konvention handelt es sich um ein Übereinkommen des Europarats zur Vorbeugung und Bekämpfung von gegen Frauen gerichteter und häuslicher Gewalt. Sie hat zum Ziel, europaweit einheitliche Richtlinien für Prävention, Opferschutz und Strafverfolgung in Geltung zu bringen. In 81 Artikeln sind die rechtlichen und politischen Maßnahmen definiert, die Staaten hierzu ergreifen sollten. Der nun vorgestellte Gesetzestext sieht eine engere Fassung der Rechtsnormen und eine Verschärfung der Strafen sowie die Erweiterung der Präventionsmaßnahmen und des Opferschutzes vor. mehr lesen / lire plus

Häusliche Gewalt

Das Chancengleichheitsministerium will den Kampf gegen häusliche Gewalt intensivieren. Dies verkündete Lydia Mutsch diese Woche bei der Vorstellung des Jahresberichts des Comité de la lutte contre la violence. Im Laufe des letzten Jahres wurde die Polizei 789 Mal wegen häuslicher Gewalt gerufen – also im Schnitt zweimal pro Tag. 68,1 Prozent der Täter waren männlichen, 62,4 Prozent der Opfer weiblichen Geschlechts. Damit entsprechen die Zahlen in etwa denen des Vorjahres. Da nicht alle TäterInnen angezeigt werden, kann von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden, so die Ministerin. Bei den 256 Personen, die in Folge einer polizeilichen Intervention weggewiesen wurden, handelte es sich bei 91,4 Prozent um Männer. mehr lesen / lire plus