TTIP-Schiedsgerichte: Paralleljustiz

Noch vor wenigen Wochen sah es im Europaparlament so aus, als ob es keine klare Mehrheit für das TTIP-Abkommen und insbesondre für die in ihm vorgesehenen Schiedsgerichte geben würde.

(© Johan Jönsson / Wikipedia)

(© Johan Jönsson / Wikipedia)

Darauf deutete zumindest hin, dass im Juni eine den TTIP-Prozess unterstützende Resolution zurückgezogen worden war. EP-Präsident Martin Schulz hatte damals die Notbremse gezogen und die Resolution – zu der 116 Änderungsanträge eingereicht worden waren – kurzerhand von der Tagesordnung genommen. Es hieß, in seiner eigenen, sozialdemokratischen Fraktion habe es ziemliche Bauchsmerzen mit dem Abkommen und der Zulassung von privaten Schiedsgerichten, dem sogenannten „Investor State Dispute Settlement“ (ISDS), gegeben.

Am Mittwoch dieser Woche wurde jetzt ein von Schulz getragener „Kompromissantrag“ mit großer Mehrheit angenommen, der nach Ansicht der TTIP-GegnerInnen das eigentliche Übel der privaten Schiedsgerichte zwar etwas „verbessern“ will, es tatsächlich aber gar nicht an der Wurzel packt. Zwar soll geprüft werden, die Schiedsgerichte anstelle von privaten Anwälten mit hauptberuflichen RichterInnen zu besetzen, doch bleibt es dabei, dass lediglich die internationalen Konzerne einzelne Staaten verklagen können – nicht umgekehrt. Damit bleibt der Druck auf die Gesetzgeber in Europa erhalten, keine Regelungen zu erlassen, die in späteren Verfahren zu Forderungen in Milliardenhöhe führen könnten.

Lediglich internationale Konzerne können einzelne Staaten verklagen – nicht umgekehrt.

Schon vor der Abstimmung hatte die Luxemburger Plattform gegen TTIP an die Luxemburger Vertreter im EP appelliert, die Resolution nicht mitzutragen, da diese die Interessen der Investoren über die der Allgemeinheit stelle. Stattdessen machte sich die Plattform für den Änderungsantrag 27 stark, der zwar für eine gleichwertige Behandlung nicht-europäischer Investoren eintritt, zugleich aber betont, dass diesen keine größeren Rechte zugestanden werden dürfen und dass die Interessen der Allgemeinheit in jedem Fall den Vorrang behalten müssen. Außerdem spricht sich dieser Änderungsantrag deutlich gegen ISDS aus, da es andere Möglichkeiten gebe, den Schutz der Investitionen zu gewährleisten.

Doch die große Mehrheit des EP stimmte dem Schulz-Kompromiss zu. Von den Luxemburger EP-Abgeordneten war lediglich der grüne Claude Turmes dagegen. Mady Delvaux (LSAP) enthielt sich, während Charles Goerens (DP), Viviane Reding und Georges Bach (beide CSV) mit Ja stimmten. Frank Engel nahm an der Abstimmung nicht teil.

In einer eigenen, europaweiten, Stellungnahme bedauert Greenpeace, dass das EP sich mit diesem Votum für eine Sonderjustiz für Privatunternehmen stark gemacht habe. „Das Europaparlament ist dabei, sich selbst abzuschaffen“, heißt in dem Schreiben. Es sei völlig unverständlich, dass die Parlamentarier eine Paralleljustiz zur EU-Gesetzgebung befürworteten, die jeder demokratischen Kontrolle entzogen sein wird.

Das Votum ist auch ein Schlag ins Gesicht der mittlerweile 2,3 Millionen EU-BürgerInnen, die sich per Internet-Votum für ein TTIP-Referendum stark gemacht haben, aber von der Brüsseler Bürokratie abgewiesen wurden. Die Hoffnung, dass zumindest das EP gegen die seit langem eingeknickte EU-Kommission Opposition machen könnte, ist damit erneut enttäuscht worden.

Insbesondere in den Reihen der sozialdemokratischen Fraktion ist die Zahl der Umfaller besonders groß, so jedenfalls der Vorwurf von Claude Turmes, der sich dennoch optimistisch gibt: „In Wirklichkeit hat der Druck der Öffentlichkeit dafür gesorgt, dass die Idee von privaten Schiedsgerichten in Europa nicht mehr durchsetzbar ist. Falls die EU-Verhandlungsführer diesen Fakt während den Verhandlungen ignorieren, bin ich überzeugt, dass die Europaabgeordneten TTIP ablehnen werden.“

Ob dieser Optimismus berechtigt ist, wird die Zukunft zeigen. Amerikanische Verhandlungsführer hatten schon vor Monaten den Vorschlag der EU-Kommissarin Malmström, einen neuen „transparenteren“ Typus von Schiedsgerichten einzuführen, abgelehnt. Der schwache Kompromiss des EP dürfte es den europäischen Verhandlungsführern nicht einfacher machen – sofern diese überhaupt die ernste Absicht haben, das eklatante Demokratiedefizit der ISDS zu verhindern.


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